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Kindeswohlgefährdung: Einheitliche Meldewege

24.07.2026 Seite 7
RAE Ausgabe 8/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2026

Seite 7

Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mehr Handlungssicherheit erhalten. Dazu haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe mit den kommunalen Spitzenverbänden in NRW eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Sie trat am 1. Juli in Kraft und schafft einheitliche Strukturen für die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Jugendämtern, indem beispielsweise Mitteilungs- und Rückmeldebögen bei Verdachtsfällen zur Verfügung stehen. Die KVen weisen zudem darauf hin, dass Meldungen an das Jugendamt und Fallbesprechungen über den EBM abgerechnet werden können.    

MST