Ab dem 1. Juli 2027 können Facharztanerkennungen nur noch nach der aktuellen Weiterbildungsordnung (WBO) von 2020 erworben werden. Die Übergangsvorschriften laufen am 30. Juni 2027 aus. Darauf weist die Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein hin. Absatz 4 § 20 WBO regele, dass Ärztinnen und Ärzte, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen Weiterbildungsordnung bereits in einer Facharztweiterbildung befinden, die Möglichkeit haben, ihre Weiterbildung innerhalb von sieben Jahren noch nach der alten Ordnung abzuschließen. Wer also eine Facharztanerkennung nach der WBO von 2014 anstrebe, müsse sich bis zum 30. Juni 2027 zur Prüfung anmelden. Sämtliche Weiterbildungsbefugnisse nach der WBO 2014 enden der Weiterbildungsabteilung zufolge ebenfalls am 30. Juni 2027.
ÄkNo

