„Höhere Kammerbeiträge für 1976“ lautete die Überschrift eines ganzseitigen Artikels in der ersten Februar-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts 1976. Der Artikel erläuterte die Gründe für die Erhöhung des Beitrags, den jedes Kammermitglied zahlen musste und beschrieb auch den Prozess, wie die Entscheidung gefallen war. Man habe es sich nicht leicht gemacht. „Wie nicht anders zu erwarten und wie es einer Selbstverwaltungskörperschaft wohl ansteht, gab es vor dieser Beitragserhöhung lebhafte Debatten.“ Der Haushalt 1976 wurde von Vorstand, Geschäftsführung und Finanzausschuss durchgegangen und auf „mögliche Ersparnisse abgeklopft“. Auch die Delegierten der Kammerversammlung nahmen den Haushaltsplan und die Beitragsordnung noch einmal „kritisch unter die Lupe“, „wobei der Meinungsaustausch nicht frei war von Unmutsäußerungen und auch bohrenden Fragen“.
Der Hauptgrund für die Beitragserhöhung, die letztlich von der Kammerversammlung genehmigt wurde, lag in der durch Gerichtsurteile begründeten Aufforderung der Aufsichtsbehörde, „die Kosten für die Ausbildung von Arzthelferinnen nicht mehr den Ausbildern allein aufzubürden“. Damit musste der Haushalt um rund eine Million Mark aufgestockt werden, „die bisher durch Sonderumlagen der ausbildenden Ärzte aufgebracht wurde. Naturgemäß war eine solche Mehrbelastung durch die bisherigen Beitragssätze nicht mehr aufzufangen“.
Die damalige Beitragsordnung unterteilte die Ärzteschaft in vier Beitragsgruppen. Die Jahresbeiträge der einzelnen Gruppen lagen bei 500, 248, 168 oder 20 Mark.
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