Anfang Januar 2026 veröffentlichte das Deutsche Ärzteblatt eine Umfrage zu Gewalterfahrungen von Ärztinnen und Ärzten. Demnach haben zwei Drittel der 1.619 Befragten bereits Gewalt im beruflichen Kontext erfahren. Und knapp über die Hälfte berichteten, dass dieses Phänomen zugenommen habe. Den Angaben zufolge handelte es sich bei den Angreifern überwiegend um allein handelnde Männer (76 Prozent der Fälle), die selbst als Patienten vorstellig geworden waren oder Angehörige besuchten.
Diese Ergebnisse decken sich mit einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts, das im Sommer 2025 zu ähnlichen Zahlen gekommen war. 66 Prozent der Kliniken gaben darin an, dass die Zahl der Übergriffe gestiegen sei. Und 95 Prozent verzeichneten Übergriffe in der Notaufnahme.
Schon die Zahlen sind erschreckend; was es aber mit Menschen macht, die anderen helfen wollen und die dann beschimpft, beleidigt, bespuckt oder getreten werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. 23 Prozent der Opfer wurden laut Umfrage vorübergehend in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt, neun Prozent dauerhaft.
Wer Angst vor Angriffen haben muss, wird es sich gut überlegen, nachts noch Dienst in der Notaufnahme zu machen oder im ärztlichen Bereitschaftsdienst alleine zum Hausbesuch zu fahren.
Das verdeutlicht, dass die Gewalttäter nicht nur der einzelnen Ärztin, dem Arzt oder den Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe schaden, sondern der Gesellschaft insgesamt! Das können wir so nicht mehr hinnehmen. Mehrfach haben wir die Politik zum Handeln aufgefordert.
Vor diesem ernsten Hintergrund begrüßen wir den Anfang des Jahres vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“, der ärztliche Tätigkeit künftig ausdrücklich als gemeinwohlrelevant anerkennt – unabhängig davon, ob sie in Praxen, Kliniken, MVZ oder anderen Versorgungsstrukturen ausgeübt wird. Der Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten vor, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsberufe durch Gewalt an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden. Bei tätlichen Angriffen drohen sogar Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten.
Dieses klare Schutzbekenntnis, das auch explizit Angehörige weiterer Heilberufe einbezieht, begrüßen wir ausdrücklich. Denn es ist ein wichtiges Signal Richtung Gesellschaft: Gewalt und Drohungen im Kontext medizinischer Versorgung verletzen nicht nur die einzelnen Betroffenen, sondern gefährden stets auch das Gesundheitssystem als Ganzes.
Mit der Schaffung eines neuen Straftatbestands entsteht erstmals eine eigenständige rechtliche Grundlage, um Angriffe auf medizinisches Personal gezielt zu ahnden. Dieses Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, dem weitere folgen müssen. So müssen die Strafverfolgungsbehörden Anzeigen schnell nachgehen und Delikte konsequent ahnden.
Als weitere Schritte brauchen wir Akutinterventionsmaßnahmen, Deeskalationstrainings und psychosoziale Unterstützungsangebote für Betroffene. Was wir aber vor allem brauchen, ist ein Konsens unserer Zivilgesellschaft über eine neue Respektkultur. Wir müssen statt einer von den digitalen Medien gepushten Wut- und Empörungskommunikation wieder zu einer respektvollen und unaufgeregten Alltagskommunikation kommen, bei der sich jede und jeder Einzelne verantwortlich für ein gutes Miteinander fühlt. Das gilt für alle Mitarbeitenden im Gesundheitswesen ebenso wie für Patientinnen und Patienten.
Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein


