Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat ebenso wie mehrere Psychotherapeutenverbände die vom Hessischen Landtag Ende 2025 beschlossene Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKG) kritisiert. Die Neuregelung verpflichtet psychiatrische Kliniken, über Patienten, die wegen Fremdgefährdung untergebracht waren, personenbezogene Informationen an Polizei und Sicherheitsbehörden zu übermitteln, wenn zum Zeitpunkt der Entlassung aus medizinischer Sicht Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von diesen ohne ärztliche Weiterbehandlung in absehbarer Zeit eine erhebliche Gefahr ausgehen könnte.
Der BVÖGD warnt, eine solche Meldepflicht könne Menschen in psychischen Krisen von einer notwendigen Behandlung abhalten. Zugleich drohe eine Stigmatisierung psychischer Erkrankungen. Die Vorschrift gehe weit über eine gesetzliche Verpflichtung zur Abwehr einer konkreten und gegenwärtigen Gefährdung hinaus und sei mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht vereinbar – mit erheblichen Folgen für die Arbeit der kommunalen Sozialpsychiatrischen Dienste. Diese seien darauf angewiesen, dass Betroffene niedrigschwellige Angebote freiwillig und ohne Angst vor möglichen Konsequenzen nutzten. Mehr Sicherheit lasse sich nur durch kontinuierliche Behandlung und gut erreichbare Hilfsangebote erlangen.
HK


