Mit Beginn des Jahres 2026 ist die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen vollständig umgesetzt. Der Großteil der Neuregelungen trat bereits am 1. April 2025 in Kraft, jetzt folgten die zehn noch ausstehenden der insgesamt 64 Leistungsgruppen. Wie die Landesregierung mitteilte, handelt es sich dabei um Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe Bariatrische Chirurgie. Die Übergangsfrist begründete die Landesregierung mit den hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz, die zusätzlich Zeit für die Anpassung der Kapazitäten in den Krankenhäusern erfordert habe.
Nicht alle Krankenhäuser haben jedoch die Neuzuweisung ihres Leistungsspektrums klaglos akzeptiert. Aktuell seien bei den Verwaltungsgerichten 94 Hauptsacheverfahren und 72 Eilverfahren anhängig, die sich zumeist gegen einzelne Planungsentscheidungen richteten, berichtet die Landesregierung. Von den 72 Eilverfahren seien bislang 45 erstinstanzlich zugunsten des Landes entschieden worden, weitere 17 ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als nächster Instanz seien bislang 40 Beschwerden gegen die Eilentscheidungen eingelegt worden. 14 Beschwerden wurden bisher zugunsten des Landes entschieden, vier ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser. In den Hauptverfahren liegen noch keine Urteile vor.
HK

