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Mitgliederportal nutzen und Beitragsgruppe schnell ermitteln

09.12.2025 Seite 8
RAE Ausgabe 1/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2026

Seite 8

Die Vorteile der Online-Einstufung im Mitgliederportal: Beitragsgruppe und -höhe werden automatisch ermittelt. Die Nutzung ist über PC, Tablet oder Smartphone möglich, und die Eingaben werden sofort bestätigt. © ÄkNo/Michael Reisch

Die Ärztekammer Nordrhein bittet alle Mitglieder, die ihre Selbsteinstufung zur Zahlung des Ärztekammerbeitrags 2025 bislang noch nicht vorgenommen oder keine Nachweise eingereicht haben, dies kurzfristig nachzuholen. Dazu muss eine Kopie des Einkommensnachweises aus ärztlicher Tätigkeit über das Mitgliederportal „Meine ÄkNo“ hochgeladen oder per Post an die Ärztekammer gesendet werden. Dafür braucht es im PDF- oder JPEG-Format (max. 10 MB): 

  • den Einkommensteuerbescheid 2023 oder 
  • eine Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit 2023 oder
  • den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023.

Nach Eingabe der Einkünfte ermittelt das Portal automatisch die richtige Beitragsgruppe und zeigt die Höhe des Ärztekammerbeitrags an. Falls 2023 keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wurde, sollten die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2024 angegeben werden. Das Mitgliederportal erreichen Sie unter www.meineaekno.de oder über den entsprechenden Link im oberen Bereich der Homepage www.aekno.de. Bei Fragen zur Nutzung des Portals oder bei technischen Problemen steht das Support-Team gerne zur Verfügung: Telefon: 0211 4302-2498, E-Mail: portal(at)aekno.de, Fragen zum Ärztekammerbeitrag: Tel.: 0211 4302-2435, E-Mail: beitrag(at)aekno.de.    

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