Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können im Rahmen des Disease-Management-Programms (DMP) Depression künftig in Ausnahmefällen die Koordination der Behandlung übernehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ende November entschieden. Grundsätzlich sollten Langzeitbetreuung und Koordination der Behandlung aber in den Händen der Hausärzte liegen. Die Ausnahmen gelten für Fälle, in denen der Patient bereits vor der Einschreibung dauerhaft von einem bestimmten Psychotherapeuten betreut worden ist, eine ärztliche Abklärung keine somatischen Hauptdiagnosen oder Komorbiditäten aufgezeigt hat, die kontinuierlich ärztlich behandelt werden müssen und der Patient keiner psychopharmakologischen Medikation mit einer regelmäßigen Dosisanpassung oder einem häufig wechselnden Therapieschema unterliegt.
HK

