Wessen Name bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen als (Ko-)Autor oder (Ko-)Autorin genannt werden soll, ist eigentlich in der Medizin klar geregelt. Offenbar weicht die Realität aber häufig von den Vorgaben ab, zeigt eine aktuelle Studie zur Autorenschaft in medizinischen Dissertationen.
von Thomas Gerst
Für viele in der Medizin ist es ein offenes Geheimnis: Bei der Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse sind die genannten Koautorinnen und -Autoren manchmal nur marginal, mitunter auch gar nicht am Zustandekommen der Forschungsarbeit beteiligt gewesen. Wessen Name auf einer wissenschaftlichen Publikation erscheinen sollte, ist in den Vorgaben des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE), den sogenannten Vancouver-Empfehlungen, klar geregelt. Demnach ist eine Autorenschaft nur dann gerechtfertigt, wenn jemand substanzielle Beiträge zur Forschung geleistet, aktiv am Manuskript mitgewirkt, die Endfassung freigegeben und Verantwortung für den Inhalt übernommen hat. Inwieweit Anspruch und Realität übereinstimmen, wie es um die Einhaltung ethischer Richtlinien bei den Angaben zur Autorenschaft bei medizinischen Dissertationen steht, wollte Laura Klempp genauer wissen. Die Medizinstudentin an der Heinrich-Heine-Universität (HHU) Düsseldorf, die gerade ihr zweites Staatsexamen abgelegt hat, geht in einer Forschungsarbeit im Rahmen der HHU-Forschungsgruppe „Dissertation Studies“ am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik in der Medizin als Erstautorin der Frage nach, inwieweit die ICMJE-Kriterien zur Autorenschaft in den Veröffentlichungen frisch promovierter Medizinerinnen und Mediziner berücksichtigt wurden. Die Forschungsergebnisse von Klempp et al. wurden Ende Mai 2026 unter dem Titel „Who deserves credit, who receives credit? A Cross-Sectional Survey on the Handling of Co-Authorship in Medical Dissertations in Germany“ im Journal of Research Integrity and Peer Review veröffentlicht. Im Gespräch mit dem Rheinischen Ärzteblatt schildert Klempp das Vorgehen bei ihrem Dissertationsprojekt. Über Anfragen an die Universitäten in Nordrhein-Westfalen seien die jungen Forscherinnen und Forscher für eine Befragung zur Autorenschaft bei ihrer Publikation rekrutiert worden. Insgesamt 147 vollständig ausgefüllte Fragebögen hätten schließlich von ihr zusammen mit ihrem deutsch-schwedischen Autorenteam ausgewertet werden können. Bei der primären Fragestellung, ob bei der Veröffentlichung der Arbeit die vier ICMJE-Kriterien zur Autorenschaft Berücksichtigung fanden, hätten 61 Prozent angegeben, dass mindestens eines der Kriterien nicht erfüllt wurde; bei 46 Prozent seien mindestens zwei Kriterien nicht erfüllt worden. Ein Drittel der Befragten sei der Ansicht gewesen, dass die Autorenreihenfolge bei der Veröffentlichung nicht der Gewichtung der Mitwirkung entsprochen habe. Gefragt wurden die frisch Promovierten aber auch nach dem Wissensstand zur Existenz dieser Empfehlungen zur Autorenschaft. Hierzu hätte mehr als die Hälfte der Befragten angegeben, im Zuge ihrer Ausbildung und im Zusammenhang mit der Promotion keine Informationen über Richtlinien zur Autorenschaft erhalten zu haben, schildert Klempp. Rund 80 Prozent der Befragten hätten allerdings rückgemeldet, dass sie Regeln zur ethischen Autorenschaft für wichtig erachteten. „Deshalb ist auch ein Fazit aus der Studie, dass man künftig in der Ausbildung darauf achtet, die Medizinstudierenden damit vertraut zu machen“, betont Klempp. Zudem plädiert sie dafür, dass schon bei Beginn des Dissertationsprojekts Erst- und Koautorenschaft festgeschrieben werden und dass bei Einreichung der Forschungsarbeit konkret angegeben wird, wer welchen Beitrag dazu geleistet hat. Dies schließe zwar einen Missbrauch nicht aus, habe aber doch eine etwas höhere Verbindlichkeit.
Wer schreibt, der bleibt
Für Professor Dr. Nils Hansson, der in seiner Forschungsgruppe „Dissertation Studies“ am Düsseldorfer Institut für Geschichte, Theorie und Ethik in der Medizin Klempps Forschungsarbeit betreut hat, zeigen die Ergebnisse ein grundsätzliches Problem. „Autorschaft ist die Währung in der medizinischen Wissenschaft, die über Karrieren entscheidet“, erläutert er im Gespräch mit dem Rheinischen Ärzteblatt. An Universitäten seien beispielsweise mehrere Erst- oder Letztautorenschaften Voraussetzung für einen PhD oder die Habilitation. Auch bei der Anwerbung von Drittmitteln habe man ohne eine bestimmte Zahl von Veröffentlichungen kaum eine Chance. Autorenschaft werde so schnell zu einer strategischen Ressource und nicht allein zum Ausdruck tatsächlicher wissenschaftlicher Leistung, betont Hansson. So würden Senior-Forschende mitunter aus Gewohnheit oder aufgrund ihrer Position als Autorinnen oder Autoren aufgeführt, während jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zugleich unter Druck ständen, möglichst viele Publikationen für die Sichtbarkeit ihrer Arbeitsgruppen und Institutionen beizutragen. Hansson befürchtet Folgen: „Wenn der Wert der ,Währung Autorenschaft‘ schwindet, könnte das gesamte System wissenschaftlicher Anerkennung und Verantwortung unter Druck geraten.“ Langfristig werde darunter auch das Vertrauen in die Forschung selbst leiden.
Hansson weiß, dass er unter Medizinern mit der von ihm initiierten Studie nicht auf ungeteilte Begeisterung stoßen wird. Er sieht aber auch für andere Wissensbereiche noch Klärungsbedarf. So plant er eine Follow-up-Studie zu Fächern wie Geschichte oder Jura, wo zumeist nur ein Autor zu einer Veröffentlichung genannt wird. Hier stelle sich anders als in der Medizin die Frage: „Kann es dort nicht so sein, dass viele Forschende dazu beigetragen haben, aber unsichtbar bleiben?“


