Das Land Nordrhein-Westfalen erleichtert niederländischen und belgischen Rettungskräften die Durchfahrt durch deutsches Gebiet. Künftig dürfen nach Angaben der NRW-Landesregierung Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und weiterer Gefahrenabwehrorganisationen Sonderrechte im Straßenverkehr nutzen, wenn sie auf kürzestem Wege zu einem Einsatz im eigenen Land durch Deutschland fahren. Ziel der Neuregelung ist es, Verzögerungen im Einsatzfall zu vermeiden und rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen. Der neue Erlass stärke die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und erleichtere die schnelle Hilfe in der dicht vernetzten Grenzregion.
MST

