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Gesundheits- und Sozialpolitik

Weiterbildung: Weichen gestellt

24.06.2026 Seite 22
RAE Ausgabe 7/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2026

Seite 22

„Ein Arzt ist mehr als sein Fachwissen“: Die Co-Vorsitzenden der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. Johannes Albert Gehle (li.) und Dr. Henrik Herrmann, erläuterten die geplanten Neuerungen in der (Muster-)Weiterbildungsordnung. © Christian Glawe-Griebel/helliwood.com
Die (Muster-)Weiterbildungsordnung ist umfassend geändert worden. Unter anderem orientieren sich die allgemeinen Inhalte der fachärztlichen Weiterbildung künftig statt an Methoden- und Handlungskompetenzen an ärztlichen Haltungen und Rollen und sind für alle Gebiete gleich. In acht Gebieten wurden die Mindestweiterbildungszeiten verkürzt. Die Facharztbezeichnung Biochemie wurde gestrichen.

von Heike Korzilius

Die ärztliche Weiterbildung ist als Thema auf Deutschen Ärztetagen gesetzt, denn sie muss stetig an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden. Entwicklungen wie die fortschreitende Spezialisierung und Ambulantisierung in der Medizin veranlassten vor drei Jahren den 127. Deutschen Ärztetag, eine grundlegendere Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) anzustoßen. Das Ziel: Die Weiterbildung zu verschlanken und die Verwaltungsprozesse in den 17 Landesärztekammern zu vereinfachen.
 
In einem ersten Reformschritt vereinheitlichte das Ärzteparlament 2024 die Zusatzweiterbildungen (ZWB) und teilte sie in drei gleichwertige Kategorien ein: ZWB, die in einer bestimmten Mindestweiterbildungszeit bei einem Befugten an einer Weiterbildungsstätte absolviert werden müssen; berufsbegleitende ZWB, für die keine verbindliche Zeit vorgegeben ist, die aber bei einem Befugten an einer Weiterbildungsstätte abgeleistet werden müssen sowie reine Kursweiterbildungen. ZWB, die eine rein fachbezogene Spezialisierung darstellen, wurden in die Schwerpunkte verlagert – diesen Teil der Reform schloss der 130. Deutschen Ärztetag Mitte Mai in Hannover ab.
 
Grundlegend neu strukturiert wurden in Hannover zudem die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. An die Stelle der bisherige Methoden- und Handlungskompetenzen treten acht Rollen, die grundlegende ärztliche Haltungen definieren und für alle Gebiete gleich sind. Sie basieren auf den sogenannten CanMEDS-Rollen, einem international etablierten Kompetenzmodell, das ursprünglich aus Kanada stammt und Ärztinnen und Ärzte in ihren Rollen als medizinische Experten, Kommunikatoren, Teamplayer, Führungskräfte, Patientenvertreter, als Lehrende und Lernende sowie in ihrer Professionalität und im Kontext digitaler Medizin beschreibt. Auf Wunsch einer Mehrheit der Abgeordneten wurden der Umgang mit Todes- und Suizidwünschen sowie Grundkenntnisse der Suizidprävention als Teil der medizinischen Expertise ebenfalls in die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung aufgenommen. Die Weiterbildungsbefugten sollen jede der CanMEDS-Rollen zukünftig in Gänze bestätigen können. Das kann beispielsweise im Rahmen des jährlichenWeiterbildungsgesprächs als flankierende Beurteilung zu den gebietsspezifischen Inhalten erfolgen.
 
Liberalisierte Fehlzeitenregelung
Mit dieser Neustrukturierung beschreite die Ärzteschaft neue Wege, erklärten die beiden Co-Vorsitzenden der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. Henrik Herrmann und Dr. Johannes Albert Gehle. Zentrale ärztliche Haltungen und Rollen, etwa in Kommunikation und Teamarbeit, rückten damit stärker in den Mittelpunkt der Weiterbildung. Denn: „Ein Arzt ist mehr als sein Fachwissen“, betonte Herrmann vor den 250 Abgeordneten.
 
Weitere Anpassungen gab es im Paragrafenteil der MWBO, der die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Ziele, Dauer und Struktur der Facharztweiterbildung regelt. Unter anderem beschloss das Ärzteparlament, die Fehlzeitenregelung zu liberalisieren. Künftig kann eine Unterbrechung der Weiterbildung beispielsweise wegen Elternzeit, Wehrdienst oder Krankheit als Weiterbildungszeit angerechnet werden, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als sechs Wochen dauert. In zwölf Ärztekammern, darunter auch in Nordrhein, sei diese Regelung bereits umgesetzt, erklärte Herrmann.
 
Vorrangig ist Qualitätssicherung

Der Ärztetag stellte zudem im Abschnitt B der MWBO, der die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen umfasst, klar, dass es sich bei allen Weiterbildungszeiten um Mindest-Weiterbildungszeiten handelt. Die Daten aus den einzelnen Landesärztekammern belegten, dass viele Ärztinnen und Ärzte diese Zeiten überschritten, sagte Gehle. Für die Betroffenen sei dies eine Klarstellung. „Am Ende kommt es darauf an, dass man die erforderlichen Kompetenzen erworben hat. Inhalte vor Zeiten“, betonte der Co-Vorsitzende der Weiterbildungsgremien. 
Der Gedanke der Qualitätssicherung steht seinem Kollegen Herrmann zufolge auch hinter den Beschlüssen des Ärztetages, angehenden Augenärzten und Dermatologen eine zwölfmonatige Weiterbildungszeit in der stationären Akutversorgung vorzuschreiben. Nur so könne man sicherstellen, dass Weiterzubildende ausreichende Kompetenzen und Erfahrungen in der Behandlung von Notfällen oder schweren Verläufen erwerben.
 
Hinter dem Anspruch, generell die Weiterbildungszeiten zu verkürzen und Weiterbildungsinhalte im Sinne einer grundständigen Ausrichtung von Facharztweiterbildungen zu reduzieren, blieb der Ärztetag jedoch zurück. Dieser Prüfauftrag des 128. Deutschen Ärztetages 2024 war im Vorfeld ausführlich in den Gremien der Bundesärztekammer, mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden, aber auch mit den Vertretungen der jungen Ärztinnen und Ärzte beraten worden. Die überwiegende Mehrheit sprach sich aus Sorge um Qualitätseinbußen bei der Weiterbildung dagegen aus. 
Am Ende wurde lediglich bei acht Facharztbezeichnungen (Anatomie, Hygiene und Umweltmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Neuropathologie, Pathologie, Klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Physiologie) die Mindest-Weiterbildungszeit verkürzt. Die Facharztbezeichnung Biochemie wurde mangels Nachfrage gestrichen.
 
Weiterbildung nicht überfrachten
„Die Abspeckung ist uns leider nicht so gelungen, wie wir uns das gewünscht hätten“, bedauerte Herrmann das Ergebnis. Aber: „Weiterbildung ist die Kunst des Möglichen“, und natürlich respektiere man diese demokratische Entscheidung. Es stelle sich allerdings inzwischen ganz grundsätzlich die Frage, wie sich die Weiterbildung weiterentwickeln solle. Im Jahr 1924 habe die Weiterbildungsordnung noch zwei Seiten und 14 Facharztkompetenzen umfasst. Inzwischen seien es 463 Seiten mit 52 Facharztkompetenzen, 19 Schwerpunkten und 48 Zusatzweiterbildungen – und es lägen aktuell bereits 30 Anträge für neue Bezeichnungen vor. „Wie soll es weitergehen? Muss angesichts der fortschreitenden Spezialisierung wirklich alles in der Weiterbildungsordnung abgebildet sein?“, fragten Herrmann und Gehle. Beide räumten ein, dass diese Frage kontrovers diskutiert werde und appellierten an das Plenum, die Weiterbildung nicht zu überfrachten. Wenn junge Ärztinnen und Ärzte angäben, Inhalte in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen, könne das auch daran liegen, dass das Weiterbildungskonzept nicht stimme und die Lehre zu kurz komme. 
Auch über die Rahmenbedingungen der Weiterbildung muss man sich nach Ansicht der beiden Weiterbildungsexperten dringend Gedanken machen. So erforderten die Krankenhausreform und die fortschreitende Ambulantisierung die vermehrte Kooperation in Weiterbildungsverbünden, was auch Fragen nach deren rechtlicher Ausgestaltung und einer angemessenen Finanzierung der Weiterbildung aufwerfe. Zugleich stelle sich die Frage, ob Kompetenzen nicht auch auf andere Weise erworben werden könnten als ausschließlich am Krankenbett, beispielsweise mithilfe strukturierter Fallsammlungen, durch Simulationen oder in Skill Labs.