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Meinung

Bürokratieabbau ist gefragt

20.05.2026 Seite 3

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 6/2026

Seite 3

Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein © Jochen Rolfes
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat thematisch auch den 130. Deutschen Ärztetag (DÄT) in Hannover stark beeinflusst. Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt schonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die amtierende Regierung nicht, kritisierte unter anderem scharf, dass der Staat als einziger Akteur keinen Beitrag zur Sicherung der GKV-Finanzen leiste. Warken ließ die Kritik nüchtern abblitzen – die geplanten Einsparungen seien im Grunde genommen alternativlos. Sie räumte ein, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine Zumutung für die Leistungserbringenden im Gesundheitswesen sei. Sie sehe aber keinen anderen Ausweg, um das Ruder herumzureißen.

Auch wenn auf dem Ärztetag in Hannover endgültig die Erkenntnis durchsickerte, dass die Bundesgesundheitsministerin fest entschlossen ist, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ohne weitere Änderungen noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschließen zu lassen, so ließ eine Anmerkung Warkens aufhorchen: Sie kündigte einen Entbürokratisierungsentwurf für das Gesundheitswesen an – diese Baustelle bestehe schon seit vielen Jahren, so Warken. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei in der Mache und darin wolle man viele Anregungen aus der Ärzteschaft aufgreifen. Grundsätzlich begrüßen wir ja ein Bürokratieentlastungsgesetz. Aber wäre es nicht klüger, bei allen anstehenden Gesetzentwürfen darauf zu achten, neue Bürokratielasten gar nicht erst aufzubauen? Wenn es Bundesgesundheitsministerin Warken mit der Entbürokratisierung ernst ist, dann sollte sie die in ihrem Spargesetz vorgesehenen deutlich höheren Prüfquoten für Krankenhausabrechnungen durch den Medizinischen Dienst, das obligatorische Zweitmeinungsverfahren und die kleinteiligen Regelungen bezüglich der Teilkrankschreibungen überdenken. Denn diese Regelungen binden unnötig Personal und kosten Geld. Beispielhaft zeigt sich das Ausmaß der Belastung schon an einem großen Universitätsklinikum: Dort kann die Zahl der Prüffälle durch die neue Prüfquote von unter 5.000 auf rund 12.000 pro Jahr steigen. Entschuldigen Sie bitte meine Wortwahl, aber das ist bürokratischer Irrsinn.

Als Ärzteschaft werden wir darauf hinwirken, dass die immer weiter zunehmende Bürokratie, die die Arbeit in den Praxen und in den Krankenhäusern massiv erschwert, endlich auf ein erträgliches Maß heruntergefahren wird. Unter anderem zusammen mit mehreren Mitgliedern des Vorstandes der Bundesärztekammer haben wir einen Antrag beim DÄT eingebracht, der mit großer Mehrheit angenommen wurde. Darin wird die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, das aktuelle GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zwingend mit einem nachhaltigen und systemeffektiven Bürokratieabbau einhergehen zu lassen. Ganz in diesem Sinne hat der DÄT auch einen von hauptsächlich nordrheinischen Abgeordneten initiierten Antrag positiv beschieden. Auch dieser fordert Bundesgesundheitsministerin Warken dazu auf, die in ihrem Spargesetz vorgesehene Erhöhung der Quote der vom Medizinischen Dienst zu prüfenden Abrechnungsfälle im Krankenhaus zu streichen. Wer Einsparungen will, darf nicht zugleich neue Kontrollkosten erzeugen.

Die Erhöhung der Prüfquote ist ein weiterer Ausdruck der Misstrauenskultur gegenüber den Leistungserbringenden. Echte Entbürokratisierung gelingt nur, wenn diese Spirale von Misstrauen und Bürokratie endlich durchbrochen wird. Dann erst wird aus einem angekündigten Entlastungsgesetz mehr als ein politisches Versprechen.