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Bündnis Gesundheit

Faire Lastenverteilung gefordert

20.05.2026 Seite 6

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 6/2026

Seite 6

„Solidarität erfordert eine ausgewogene Beteiligung aller“, heißt es in der Resolution des Bündnis Gesundheit zu den Sparplänen der Bundesregierung. © Igor/stock.adobe.com

Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet eine verlässliche Patientenversorgung. Davor hat das Bündnis Gesundheit gewarnt, ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens, darunter die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Bindung der Ausgabenentwicklung an die Grundlohnsumme, also die Gesamtsumme der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), werde dem realen Versorgungsbedarf nicht gerecht, erklärte das Bündnis. Maßstab müsse der medizinische Bedarf sein, der angesichts der demografischen Entwicklung deutlich steigen werde. Die Stabilisierung der GKV dürfe zudem nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten, Versicherten und Leistungserbringern erfolgen. Der Staat müsse seiner finanziellen Mitverantwortung gerecht werden und einen substanziellen Beitrag leisten. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, insbesondere die Finanzierung von Beiträgen für Bürgergeldempfänger, seien aus Steuermitteln zu tragen. Statt der zwölf Milliarden Euro jährlich, die dafür notwendig wären, will der Bund dem Gesetzentwurf zufolge seinen Anteil an der Finanzierung jedoch nur schrittweise steigern, bis im Jahr 2031 zusätzlich zwei Milliarden Euro jährlich fließen. Zugleich soll aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden. Am 29. April billigte das Kabinett den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das jetzt im parlamentarischen Verfahren beraten wird.     

HK