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Meinung

Es wird ernst

17.04.2026 Seite 3
RAE Ausgabe 5/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2026

Seite 3

Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein © Jochen Rolfes
Kurz vor den Ostertagen hat die Finanzkommission Gesundheit im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums 66 Sparvorschläge vorgelegt, um erneut steigende GKV-Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber 2027 zu verhindern. Mehr als drei Viertel der Maßnahmen will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken umsetzen und beziffert deren Einsparvolumen auf knapp 20 Milliarden Euro. Nicht Teil des Pakets soll laut Warken die von der Finanzkommission empfohlene vollständige Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund sein.

Zum Paket gehören unter anderem Begrenzungen beim Pflegebudget, Einschnitte bei extrabudgetären Vergütungen im vertragsärztlichen Bereich, Änderungen bei Arzneimittelrabatten sowie höhere Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten.

Warkens Linie ist klar: Ausgaben sollen wieder enger an die Einnahmenentwicklung gekoppelt und Leistungen strenger am nachweisbaren Nutzen ausgerichtet werden. Sie setze bei ihren Sparvorhaben voraus, dass alle Akteure ihren Anteil zur Stabilisierung des Gesundheitswesens leisten werden. Dabei nimmt sie insbesondere auch die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in die Pflicht. Für die Krankenhäuser steht die Meistbegünstigungsklausel zur Disposition, im vertragsärztlichen Bereich soll die extrabudgetäre Vergütung für offene Sprechstunden, Terminvermittlungsfälle sowie die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte abgeschafft werden. Im Arzneimittelbereich sollen für gleichwertige Patentarzneimittel Rabattverträge geschlossen und der Apothekenabschlag erhöht werden. Darüber hinaus sollen Patienten mehr Zuzahlungen für Medikamente leisten. 

Problematisch ist, dass die von der Kommission empfohlene vollständige Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund nicht Teil des Pakets ist. Gerade bei den Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden darf der Staat die Finanzierungslast nicht dauerhaft auf die GKV-Versicherten und Arbeitgeber abwälzen. Wer Stabilität verlangt, muss auch selbst Verantwortung übernehmen. Ebenso unverständlich ist, dass eine Abgabe auf Zucker, Nikotin und Alkohol nicht Teil des Gesetzes werden soll. Wer Prävention ernst nimmt, muss auch diese Stellschrauben prüfen.

Wir werden im Gesetzgebungsprozess – bei der konkreten Ausgestaltung des Sparpakets – nun sehr darauf achten müssen, dass einzelne Akteure nicht übermäßig belastet werden. Sparen darf nicht zum Ersatz für Reformen werden. Außerdem dürfen bestehende Versorgungsprobleme auf keinen Fall verschärft werden. Im Sinne einer guten Patientenversorgung werden wir uns dafür einsetzen, dass nur jene Sparmaßnahmen ins Gesetz kommen, die geeignet sind, die anstehenden notwendigen Strukturreformen (ärztliche Primärversorgung und Notfallreform) zu ermöglichen. Nur grundlegende Reformen mit tragfähigen Lösungen für alle Akteure werden auf Dauer die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig stabilisieren. Nur gemeinsam, nicht einseitig oder gegeneinander, kann diese Reform gelingen und zusätzlich die Motivation der Akteure im Gesundheitswesen aufrechterhalten.