Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte März Mindestanforderungen an Strukturen und Prozesse einer durchgängig hebammengeleiteten Geburtsbetreuung im Krankenhaus beschlossen. Unter anderem ist geregelt, dass sich das Betreuungsangebot ausschließlich an Frauen mit unkomplizierter Schwangerschaft richtet, bei denen ein natürlicher Geburtsverlauf zu erwarten ist und deren Neugeborenes voraussichtlich gesund ist. Es gilt die Eins-zu-Eins-Betreuung durch die Hebamme mit Beginn der aktiven Eröffnungsphase der Geburt. Eine ärztliche Konsultation oder der Übergang in die ärztlich geleitete Betreuung müssten in jedem Fall sichergestellt sein.
HK

