Künftig können vier Arzneimittelwirkstoffe außerhalb ihrer arzneimittelrechtlich zugelassenen Anwendungsgebiete zur Behandlung von Long/Post-COVID eingesetzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Arzneimittel-Richtlinie entsprechend geändert. Damit erstatten die gesetzlichen Krankenkassen künftig den Off-Label-Use von Ivabradin, Metformin, Agomelatin und Vortioxetin. Der G-BA weist darauf hin, dass der Off-Label-Gebrauch wissenschaftliche Studien für gute Therapiemöglichkeiten nicht ersetzen könne.
HK

