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Long/Post-COVID

Off-Label-Use für vier Wirkstoffe

17.04.2026 Seite 6
RAE Ausgabe 5/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2026

Seite 6

Künftig können vier Arzneimittelwirkstoffe außerhalb ihrer arzneimittelrechtlich zugelassenen Anwendungsgebiete zur Behandlung von Long/Post-COVID eingesetzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Arzneimittel-Richtlinie entsprechend geändert. Damit erstatten die gesetzlichen Krankenkassen künftig den Off-Label-Use von Ivabradin, Metformin, Agomelatin und Vortioxetin. Der G-BA weist darauf hin, dass der Off-Label-Gebrauch wissenschaftliche Studien für gute Therapiemöglichkeiten nicht ersetzen könne.    

HK