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Schwerbehinderte

Reha-Sport fördert Teilhabe

17.04.2026 Seite 6
RAE Ausgabe 5/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2026

Seite 6

Auch bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, die mit schwersten Beeinträchtigungen einhergehen, kann Rehabilitationssport eine geeignete Verordnungsoption sein – unabhängig vom Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises. Darauf weist der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen hin. Reha-Sport in Gruppen für schwerstbehinderte Menschen könne als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation außerhalb des Heilmittelbudgets auf Muster 56 verordnet werden, so der Verband. Damit die Vereine aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwands höhere Vergütungssätze abrechnen könnten, müsse die ärztliche Verordnung einen „erhöhten Teilhabebedarf für schwerst-behinderte Menschen“ vermerken.     

HK