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Heilberufsausweis

Tauschaktion noch bis Ende Juni

20.04.2026 Seite 9
RAE Ausgabe 5/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2026

Seite 9

Aus Sicherheitsgründen dürfen ab dem 30. Juni 2026 keine elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 mehr verwendet werden. Daneben müssen alle eHBA getauscht werden, die einen Chip verwenden, der eine theoretische Schwachstelle aufweist. Betroffen sind hier Karten der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und SHC+Care. Darauf weist die Bundesärztekammer hin und empfiehlt betroffenen Ärztinnen und Ärzten, ihre eHBA so früh wie möglich zu tauschen. Die Anbieter hätten die Betroffenen direkt und auf ihren Webseiten über das notwendige Vorgehen informiert.

Weitere Informationen unter www.aekno.de/ehba oder www.baek.de.     

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