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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Vorrang für die Kenntnisprüfung

20.04.2026 Seite 9
RAE Ausgabe 5/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2026

Seite 9

Der Deutsche Bundestag hat am 26. März das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen beschlossen. Damit wird für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten die direkte Kenntnisprüfung anstelle der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung als Regelfall eingeführt. Nachgewiesen werden muss jetzt, dass die für die Berufsausübung erforderlichen Grundkenntnisse sowie die notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten vorliegen. Auf Antrag soll die Gleichwertigkeitsprüfung weiterhin möglich sein. Anders als noch im Gesetzentwurf ist nun vorgeschrieben, dass bei Antragstellern aus Drittstaaten die Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung abgelegt wird. Die Bundesärztekammer hatte dies in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf angemahnt, erachtet sie doch ausreichende sprachliche Kompetenzen als unerlässliche Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren der Kenntnisprüfung. Ungeregelt ist allerdings noch, wie die konkrete Ausgestaltung der Prüfung sein wird. Diese erfolgt erst in einem weiteren Schritt durch die Änderung der ärztlichen Approbationsordnung.    

tg