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Organspende

DIVI plädiert für Neuregelung

15.10.2026 Seite 6
RAE Ausgabe 11/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2026

Seite 6

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) plädiert dafür, die Organspende nach kontrolliertem Herz-Kreislauf-Stillstand bei dokumentiertem Organspendewunsch in Erwägung zu ziehen. Nach geltendem Recht könne eine Organspende nur erfolgen, wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall festgestellt werde. Dies geschehe aber nur bei drei Prozent der Todesfälle auf Intensivstationen. Die DIVI-Arbeitsgruppe schlägt vor, sich für eine Spende nach bisheriger Hirntod-Feststellung oder nach Herz-Kreislauf-Stillstand entscheiden zu können. Auch nach kontrolliertem Herz-Kreislauf-Stillstand könne auf Intensivstationen der Tod sicher festgestellt werden.    

tg