Vorlesen
Laienreanimation

Lehrkräfte für Unterricht an Schulen fortgebildet

15.10.2026 Seite 9
RAE Ausgabe 11/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2026

Seite 9

Diskutierten darüber, wie Laienreanimation an den Schulen umgesetzt werden kann und wie Schülerinnen und Schüler die notwendigen Handgriffe für den Notfall erlernen können: Johannes-Elmar Kugel, Leiter der Geschäftsstelle Reanimation der Bezirksregierung Köln, NRW-Schulministerin Dorothee Feller, Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, und Professorin Dr. Antje Gottschalk, Chefärztin der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie am Florence-Nightingale-Krankenhaus in Düsseldorf (v. l. n. r.) © Marc Strohm

Rund 200 Lehrerinnen und Lehrer haben sich Ende September im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft in den Grundlagen der Laienreanimation fortgebildet. In praktischen Übungen trainierten die Teilnehmer den Ablauf nach dem Prinzip „Prüfen, Rufen, Drücken“. Als Multiplikatoren sollen die Lehrkräfte das Wissen anschließend an ihre Schulen tragen und ihre Schüler sicher an lebensrettende Sofortmaßnahmen heranführen. 

„Der Ärzteschaft ist es eine Herzensangelegenheit, das Wissen um die Techniken der Laienreanimation flächendeckend in der Bevölkerung zu etablieren“, erklärte Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Die Ärzteschaft habe sich seit Jahren für die Verankerung des Themas an Schulen eingesetzt. NRW-Schulministerin Dorothee Feller betonte bei der Fortbildung, Nordrhein-Westfalen sei eines der ersten Bundesländer, in denen Reanimationsunterricht verpflichtend im Unterricht verankert wurde. Mit dem Unterricht könnten Schülerinnen und Schüler zudem für Schulsanitätsdienste und ehrenamtliches Engagement in Hilfsorganisationen gewonnen werden. Seit dem Schuljahr 2026/27 ist Laienreanimation fester Bestandteil des Lehrplans der Sekundarstufe I. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 sollen mindestens einmal im Rahmen einer Doppelstunde

Reanimationsunterricht erhalten. Ziel ist, dass sie einen Herz-Kreislaufstillstand erkennen, den Notruf absetzen und unmittelbar lebensrettende Maßnahmen einleiten können.    

MST