Angehörige der Heilberufe sollen besser geschützt werden, wenn sie bei Ausübung ihres Berufs durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ vor, der am 30. September vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Neuregelung ist insbesondere zum Schutz von Menschen vorgesehen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben. Demnach sollen künftig auch Übergriffe gegen Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe strenger bestraft werden – und zwar unabhängig davon, wo sie tätig sind. Bisher gelten Strafvorschriften bei medizinischem Personal lediglich, wenn es im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme tätig ist.
Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt den Gesetzentwurf. Sie sieht Ärztinnen und Ärzte sowie andere Beschäftigte im Gesundheitswesen bei der Ausübung ihres Berufs durch gewaltvolle Übergriffe zunehmend bedroht. „Diese müssen ihre Arbeit ausüben können, ohne bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen zu werden. Wer medizinisches Personal angreift, gefährdet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten“, erklärte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Zur systematischen Erfassung von gewaltvollen Übergriffen bereite die BÄK ein Meldetool vor, über das Gewalterfahrungen auch anonym gemeldet werden können.
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