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Nachrichtendienste

Ärzte brauchen „absoluten Schutz“ vor Überwachung

25.09.2026 Seite 9
RAE Ausgabe 10/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2026

Seite 9

Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten müssen von nachrichtendienstlicher Überwachung ausgenommen und in den Kreis der absolut geschützten Berufsgruppen aufgenommen werden. Das haben die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihren jeweiligen Stellungnahmen zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts gefordert. Der Kabinettsentwurf, der die Befugnisse der Nachrichtendienste erweitern soll, sieht eine Aufteilung von Berufsgeheimnisträgern vor. Danach sind Rechtsanwälte, Geistliche, Journalisten und Bundestagsabgeordnete von nachrichtendienstlicher Überwachung ausgenommen. Für Ärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufe gilt dagegen eine Abwägungslösung: Wenn es der Aufklärung erheblicher Bedrohungen dient und verhältnismäßig ist, dürfen Geheimdienste beispielsweise Therapiesitzungen aufzeichnen oder Praxisräume heimlich betreten, etwa um Abhörgeräte zu installieren. Verschwiegenheitsrechte und -pflichten seien im Arzt-Patienten-Verhältnis unabdingbar, erklärte die Bundesärztekammer. Denn Patienten müssten sich Ärzten gegenüber offenbaren können, ohne befürchten zu müssen, dass sensible Informationen an Dritte gelangten. Umgekehrt sei die Kenntnis dieser Informationen essenzielle Voraussetzung für eine qualifizierte medizinische Behandlung.     

HK