Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik im Oktober eine repräsentative Online-Befragung zur Kostenstruktur in den Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen durch. Bezugsjahr ist 2025. Die Praxen werden zufällig ausgewählt und sind auskunftspflichtig. Ziel ist es den Statistikern zufolge, die dort erzielten Einnahmen, die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen. Die Ergebnisse dienten unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Informationen: www.destatis.de/kme-portal
EB

