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Behandlungsfehlerstatistik

Für eine transparente Fehlerkultur

25.09.2026 Seite 8
RAE Ausgabe 10/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2026

Seite 8

Für schwere, aber eindeutig vermeidbare Schadensereignisse fordert der Medizinische Dienst eine pseudonymisierte und sanktionsfreie Meldepflicht. © tifonimages/istockphoto.com

Beim Medizinischen Dienst sind im vergangenen Jahr bundesweit 11.735 Fälle gemeldet worden, in denen ein Behandlungsfehler vermutet wurde. In 3.098 Fällen bestätigte sich der Verdacht (25 Prozent). Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes hervor. Setze man diese Zahlen ins Verhältnis zu den insgesamt jährlich rund 600 Millionen Behandlungsfällen in Krankenhäusern und Arztpraxen, liege die Fehlerquote im Promille-Bereich, sagte dazu der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer. „Dennoch ist jeder vermeidbare Behandlungsfehler ein Fehler zu viel.“ Die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein sähen es deshalb als ihre Aufgabe an, berufliche Rahmenbedingungen und potenzielle Fehlerquellen zu analysieren, damit sich ein einmal gemachter Fehler möglichst nicht wiederhole. So bereite die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein die von ihr geprüften vermuteten Behandlungsfehler zur Fortbildung und Publikation systematisch auf. Bereits 2012 hätten die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Krankenhausgesellschaft in Nordrhein-Westfalen mit CIRS-NRW ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung geschaffen. „Wir sind aber selbstverständlich offen dafür, mit allen Beteiligten weitergehende Maßnahmen zu diskutieren, die dem Ziel dienen, Fehler zu vermeiden und eine transparente Fehlerkultur zu schaffen“, betonte Dreyer.     

HK