Vorlesen
Suizidprävention

Hilfsangebote ausbauen und gesetzlich verankern

25.09.2026 Seite 9
RAE Ausgabe 10/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2026

Seite 9

Menschen in existenziellen Krisen benötigen niedrigschwellige Hilfen. Fachleute betonen, dass eine gut ausgebaute Suizidprävention Leben retten kann. © Photographee.eu/Shutterstock

Jedes Jahr begehen mehr als 10.000 Menschen in Deutschland Suizid, zuletzt mit steigender Tendenz. Besonders hohe Suizidzahlen finden sich der Statistik zufolge in der Altersgruppe über 55 Jahre. Anlässlich des Welttages der Suizidprävention am 10. September begrüßte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, den Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz, den das Bundesgesundheitsministerium noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt hatte. Dieser sieht unter anderem die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention vor, die bestehende Hilfsangebote und Akteure vernetzen und eine unentgeltliche bundesweit einheitliche Rufnummer für Menschen in Krisensituationen einrichten soll. Außerdem soll die Bundesfachstelle Konzepte zur Restriktion der Verfügbarkeit von Suizidmethoden und -mitteln sowie ein digitales Verzeichnis von Hilfs- und Beratungsangeboten zur Suizidprävention erstellen. Dreyer mahnte an, dass diese Angebote mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt sein müssten, damit sie Wirkung entfalten könnten. „Menschen in existenziellen Krisen benötigen niedrigschwellige Hilfen, eine gute psychiatrische und psychosoziale Versorgung und vor allem eine Gesellschaft, in der Menschen ohne Scham über psychische Krisen sprechen und Hilfe suchen können“, betonte Dreyer. Grundsätzlich sei Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und sie könne Leben retten.    

HK