Gesetzlich Krankenversicherte können voraussichtlich ab 1. April 2027 eine zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung empfohlen wird. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) -beschlossen. Außerdem können sich mehr Ärztinnen und Ärzte am Zweitmeinungsverfahren beteiligen. Sie müssen weiterhin die vom G-BA festgelegten Anforderungen an die eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen, aber nicht mehr über eine eigene Weiterbildungsbefugnis verfügen. Hintergrund der Neuaufnahme der Katheteruntersuchung ist die überdurchschnittlich hohe Zahl an Eingriffen.
HK

