Ab Januar 2027 sollen umgewandelte kleine Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ihren Betrieb aufnehmen. GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben feste Vergütungspauschalen für diese neue medizinische Versorgungsform vereinbart. Außerhalb der Leistungsgruppensystematik, die ab 2028 verpflichtende Grundlage für die Krankenhausplanung und -vergütung wird, sollen diese Einrichtungen mit einem begrenzten stationären Angebot bei weniger komplexen Krankheiten sowie mit ambulanten und pflegerischen Leistungen eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung sichern.
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