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Gebührenordnung für Ärzte

Aktualisierte Fassung vorgelegt

18.08.2026 Seite 8
RAE Ausgabe 9/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2026

Seite 8

Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband halten ein Inkrafttreten der neuen GOÄ Anfang 2028 weiterhin für möglich. © Ralf/stock.adobe.com

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ende Juli 2026 eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übermittelt. Ein erster zwischen Ärzteschaft und Kostenträgern konsentierter Entwurf einer neuer GOÄ war dem BMG nach Beschluss des 129. Deutschen Ärztetages im Mai 2025 mit der Forderung nach zügiger Umsetzung übergeben worden. 

BÄK und PKV-Verband haben die Zeit seit Sommer 2025 wie vereinbart genutzt, um weitere medizinische Innovationen in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen und das Bewertungsgefüge an einigen Stellen nachzubessern. „Mit der aktualisierten Fassung entsprechen BÄK und PKV-Verband ihrer Verantwortung, dem Verordnungsgeber eine kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt angepasste Entwurfsversion für die neue GOÄ zur Verfügung zu stellen“, betonten in einer gemeinsamen Erklärung BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und Dr. iur. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.  

Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte zu Beginn ihrer Amtszeit angekündigt, den GOÄ-Novellierungsprozess im Jahr 2026 auf den Weg zu bringen. Aktuell arbeitet das BMG an einem Referentenentwurf für die neue GOÄ, sodass aus Sicht von BÄK und PKV-Verband ein Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2028 weiterhin möglich erscheint.    

tg