Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein eigenes Konzept für die elektronische Überweisung entwickelt, die mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen eingeführt werden soll. Die KBV fordert, für die eÜberweisung einen Versorgungsfachdienst in der Telematikinfrastruktur einzurichten. Auf diesem Server könnten überweisende Ärztinnen und -Ärzte sämtliche Unterlagen wie notwendige Vorbefunde, Medikationspläne oder Terminvermittlungscodes ablegen, die die Kollegen für die Mit- und Weiterbehandlung benötigten. Die elektronische Patientenakte eigne sich dafür nicht, weil Patienten eigenständig Dokumente löschen, ausblenden oder Zugriffsrechte einschränken könnten.
HK

