Der Journalist Kurt Blüchel und der Chirurg Julius Hackethal waren Gegenstand eines ausführlichen Kommentars in der zweiten September-Ausgabe 1976 des Rheinischen Ärzteblatts. „In der spannungsgeladenen Zeit vor Ende des Bundestagswahlkampfes, vielleicht sogar direkt auf den Schlitz der Wahlurne gezielt, sahen sich die Ärzte wieder einmal unmäßiger publizistischer Agitation ausgesetzt.“ Kurz vor der Wahl am 3. Oktober waren die beiden arztkritischen Bücher „Medizinsyndikat“ von Blüchel und „Auf Messers Schneide“ von Hackethal erschienen. Hackethal warf der Ärzteschaft vor, mit der Berufsordnung „einen Schutzwall um Dilettanten, Pfuscher und gewissenlose Ärzte“ gezogen zu haben und Behandlungsfehler und deren Aufklärung systematisch zu verhindern. Blüchel verglich die Ärzteschaft mit einem „Verbrechersyndikat“ und zog nach Ansicht des Kommentators damit auch die Verantwortlichen in den ärztlichen Organisationen und Verbänden „in den Dreck“. Er fasste die Zielrichtung beider Autoren folgendermaßen zusammen: „Die Ärzteschaft als gesellschaftliche Gruppe – so wollen sie den Lesern weismachen – sei eine Zunft, die ohne Rücksicht auf das Wohl der Patienten ausschließlich auf ihren Vorteil bedacht sei.“ Gerichtlich gegen die Bücher vorzugehen, hat nach Auffassung des Kommentators, kaum Aussicht auf Erfolg, wie Beispiele der Rechtsprechung aus der jüngsten Vergangenheit gezeigt hätten. Er empfahl: „Die Antwort der Ärzte kann daher nur eine politische sein: Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung insgesamt durch eine offene Informationspolitik und gleichzeitig durch ein Verhalten aller Ärzte, also jedes einzelnen Arztes, gegenüber den Patienten, das die Anschuldigungen Lügen straft.“
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