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29. Gebiet Radiologie


Inhaltsübersicht

29. Radiologie

Übergangsbestimmungen

Schwerpunkte


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29. Radiologie

Definition:

Das Gebiet Radiologie umfasst die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisierender Strahlen, kernphysikalischer und sonographischer Verfahren und die Anwendung interventioneller, minimal-invasiver radiologischer Verfahren

Facharzt/Fachärztin für Radiologie

(Radiologe/Radiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Radiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

  • 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung und/oder in Nuklearmedizin angerechnet werden
  • 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Indikation der mit ionisierenden Strahlen und kernphysikalischen Verfahren zu untersuchenden Erkrankungen
  • den radiologischen Untersuchungsverfahren mit ionisierenden Strahlen einschließlich ihrer Befundung
  • der Magnetresonanzverfahren und Spektroskopie einschließlich ihrer Befundung
  • der Sonographie einschließlich ihrer Befundung
  • den interventionell-radiologischen Verfahren auch in interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich der Behandlung akuter Schmerzzustände
  • der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
  • den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen
  • den physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfahren und Biophysik einschließlich den Grundlagen der Patientenüberwachung sowie der Sicherheitsmaßnahmen für Patienten und Personal
  • den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
  • der Gerätekunde

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Ultraschalluntersuchungen, einschließlich Doppler-/Duplex-Untersuchungen, an allen Organen und Organsystemen
  • radiologische Diagnostik einschließlich Computertomographie, z. B. an
    • Skelett und Gelenken
    • Schädel einschließlich Spezialaufnahmen, Rückenmark und Nerven
    • Thorax und Thoraxorganen
    • Abdomen und Abdominalorganen
    • Urogenitaltrakt
    • der Mamma
    • Gefäßen (Arterio-, Phlebo- und Lymphographien)
  • Magnetresonanztomographien, z. B. an Hirn, Rückenmark, Nerven, Skelett, Gelenken, Weichteilen einschließlich der Mamma, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen
  • interventionelle und minimal-invasive radiologische Verfahren, davon
    • Gefäßpunktionen, -zugänge und -katheterisierungen
    • rekanalisierende Verfahren, z. B. PTA, Lyse, Fragmentation, Stent
    • perkutane Einbringung von Implantaten
    • gefäßverschließende Verfahren, z. B. Embolisation, Sklerosierung
  • Punktionsverfahren zur Gewinnung von Gewebe und Flüssigkeiten sowie Drainagen von pathologischen Flüssigkeitsansammlungen
  • perkutane Therapie bei Schmerzzuständen und Tumoren sowie ablative und gewebestabilisierende Verfahren

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Übergangsbestimmung:

Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Diagnostische Radiologie oder Radiologische Diagnostik besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Radiologie zu führen.


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Schwerpunkt Kinderradiologie

(Kinderradiologe/Kinderradiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Kinderradiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

  • 12 Monate in der stationären Patientenversorgung in Kinderchirurgie und/oder Kinder- und Jugendmedizin angerechnet werden
  • 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der radiologischen Diagnostik bei Kindern unter besonderer Berücksichtigung der Strahlenschutzmaßnahmen
  • den Besonderheiten in der Indikationsstellung und Anwendung ionisierender Strahlen und kernphysikalischer Verfahren im Kindesalter einschließlich der Strahlenbiologie und der Strahlenphysik

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler-/Duplex-Untersuchungen an den Organen und Organsystemen beim Kind
  • radiologische Diagnostik einschließlich Computertomographie beim Kind, davon
    • am wachsenden Skelett
    • am Schädel einschließlich Teilaufnahmen
    • an der Wirbelsäule, am Becken, an den Extremitäten
    • an Thorax und Thoraxorganen
    • am Abdomen einschließlich Magen-Darm-Trakt
    • am Urogenitaltrakt
  • Magnetresonanztomographien und Spektroskopie beim Kind, z. B. an Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenken, Weichteilen, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen
  • Mitwirkung bei interventionellen und minimal-invasiven radiologischen Verfahren beim Kind

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Schwerpunkt Neuroradiologie

(Neuroradiologe/Neuroradiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Neuroradiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

  • 12 Monate in der stationären Patientenversorgung in Neurochirurgie und/oder Neurologie angerechnet werden
  • 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Grundlagen neurologisch-neurochirurgischer und psychiatrischer Erkrankungen
  • den Untersuchungen des zentralen Nervensystems einschließlich der Schädelbasis und ihrer benachbarten Räume, des autonomen Nervensystems, der peripheren Nerven mittels Computertomographie und Magnetresonanztomographie
  • den Untersuchungen der Liquorräume des Kopfes und Spinalkanals mit intrathekalem Kontrastmittel wie Myelographie, Zisternographie
  • der Kontrastmittel-Katheter-Angiographie von hirnversorgenden und spinalen Gefäßen

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler-/Duplex-Untersuchungen der extrakraniellen hirnversorgenden und intrakraniellen Gefäße
  • neuroradiologische Untersuchungen einschließlich Computertomographie an Gehirn, Liquorräumen, Schädelbasis und Rückenmark
  • diagnostische Angiographien der hirnversorgenden und spinalen Gefäße
  • diagnostische, dynamische und funktionelle Magnetresonanztomographie einschließlich Spektroskopie des Gehirns, Rückenmarks und muskulo-skelettalen Systems
  • interventionelle neuroradiologische Verfahren, z. B.
    • rekanalisierende Eingriffe (Lyse, PTA, Stent)
    • gefäßverschließende Eingriffe (Embolisation, Coiling)
    • perkutane Therapie oder Biopsie bei Gefäßmissbildungen, Tumoren oder Schmerzzuständen