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30. Gebiet Rechtsmedizin


Definition:

Das Gebiet Rechtsmedizin umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.

Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin

(Rechtsmediziner/Rechtsmedizinerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Rechtsmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 6 Monate im Gebiet Pathologie
  • 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie
  • können 6 Monate im Gebiet Pathologie oder in Anatomie, Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Durchführung der Leichenschau
  • der rechtsmedizinischen Sektionstechnik und Bewertung der makroskopischen und mikroskopischen Befunde einschließlich histologischer Untersuchungen
  • der Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der Todesermittlung unter Auswertung der Ermittlungsakten und Untersuchungsergebnisse
  • der Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten über Kausalzusammenhänge im Rahmen der Todesermittlung und zu forensisch-psychopathologischen Fragestellungen
  • der Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spuren
  • der Beurteilung von Verletzungen bei Lebenden, insbesondere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten
  • der Beurteilung von Intoxikationen bei Lebenden und Leichen einschließlich der Materialsicherung
  • den Grundlagen der forensischen Molekulargenetik unter spezieller Berücksichtigung der Paternität und Identifizierung
  • strafrechtlichen, verkehrs- und versicherungsmedizinischen Fragestellungen einschließlich forensischer Biomechanik
  • forensischer Traumatologie
  • forensischer Anthropologie einschließlich forensischer Odontologie
  • den Grundlagen der forensischen Anwendung von bildgebenden Verfahren

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden
  • Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fundorten
  • gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusammenhangs zwischen morphologischem Befund und Geschehensablauf
  • histologische Untersuchungen
  • Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung
  • mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht
  • forensisch-osteologische bzw. -odontologische Expertisen