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13. Homöopathie


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

  •  6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Homöopathie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder auch ersetzbar durch 100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Homöopathie
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • dem Therapieansatz der Homöopathie
  • der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel
  • der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Behandlung
  • der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip
  • der strukturierten homöopathischen Erstanamnese und Folgeanamnesen
  • der Indikationsstellung, der Durchführung und den Grenzen homöopathischer Behandlung
  • der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation und Differentialdiagnose unter Zuhilfenahme verschiedener Repertorien und Arzneimittellehren
  • der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung der Reaktion und Begründung für einen Wechsel des Mittels oder der Potenz
  • der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf