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2. Akupunktur


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Akupunktur umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über definierte Punkte und Areale der Körperoberfläche durch Akupunkturtechniken, für die eine Wirksamkeit nachgewiesen ist. 

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in der Akupunktur nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Weiterbildungszeit:
  • 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8

und anschließend

  • 96 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 mit praktischen Übungen in Akupunktur
  • 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für Akupunktur gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, verteilt auf eine Weiterbildungsdauer von mindestens 24 Monaten
  • 20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen

Die Kurse und Fallseminare müssen sich über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten erstrecken.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den neurophysiologischen und humoralen Grundlagen und klinischen Forschungsergebnissen zur Akupunktur einschließlich der Theorie der Funktionskreise
  • der Systematik und Topographie der Leitbahnen und ausgewählter Akupunktur-Punkte einschließlich Extra- und Triggerpunkte sowie Punkte außerhalb der Leitbahnen
  • der Indikationsstellung und Einbindung der Akupunktur in Behandlungskonzepte
  • der Punktauswahl und -lokalisation unter akupunkturspezifischen differentialdiagnostischen Gesichtspunkten
  • Stichtechniken und Stimulationsverfahren
  • der Durchführung der Akupunktur einschließlich der Mikrosystemakupunktur, z. B. im Rahmen der Schmerztherapie
  • der Teilnahme an Fallseminaren einschließlich Vertiefung und Ergänzung der Theorie und Praxis der Akupunktur anhand eigener Fallvorstellungen