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21. Kinder-Rheumatologie


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Rheumatologie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konservative Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises einschließlich der entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer somatischen Entwicklung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Kinder-Rheumatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Erkennung, konservativen Behandlung und Rehabilitation der rheumatischen Erkrankungen wie juveniler idiopathischer Arthritis und der entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen wie Kollagenosen, Vaskulitiden und entzündlichen Muskelerkrankungen sowie der reaktiven Arthritiden und der Schmerzverstärkungssyndrome
  • der Langzeitbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit rheumatischen Erkrankungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen chronisch-rheumatischer Erkrankungen auf Wachstum und Entwicklung
  • den physikalischen, krankengymnastischen und ergotherapeutischen Behandlungsprinzipien
  • der psychosozialen Versorgung und der Patientenschulung
  • der Verordnung und Funktionsüberprüfung von Orthesen und Hilfsmitteln bei rheumatischen Erkrankungen
  • der Indikationsstellung und Einordnung der Laboruntersuchungen von immunologischen Parametern in das Krankheitsbild
  • Gelenkpunktion und intraartikulärer Injektion
  • der Sonographie des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographie