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29. Orthopädische Rheumatologie


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Orthopädische Rheumatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Orthopädische Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

  • 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Orthopädische Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
  • 6 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie oder in Kinder-Rheumatologie angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Vorbeugung, Erkennung und operativen Behandlung von Gelenk-, Wirbelsäulen- und Weichteilmanifestationen bei rheumatischen Erkrankungen und deren Epidemiologie
  • der Indikationsstellung und Durchführung rheumaorthopädischer Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken
  • physikalischen Therapiemaßnahmen, Krankengymnastik und Ergotherapie, Lagerung, Orthesen, Schienen- und Apparatetechnik sowie Gelenkinjektionen

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • rheumaorthopädische Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken
  • Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographien
  • lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsverfahren