Vorlesen

42. Spezielle Schmerztherapie


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Spezielle Schmerztherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:
  • 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Schmerztherapie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
  • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Spezielle Schmerztherapie
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Erhebung einer standardisierten Schmerzanamnese einschließlich der Auswertung von Fremdbefunden
  • der Schmerzanalyse sowie der differentialdiagnostischen Abklärung der Schmerzkrankheit unter Berücksichtigung psychologischer, arbeits- und sozialmedizinischer Gesichtspunkte
  • psychosomatische Diagnostik bei chronischen Schmerzpatienten
  • der eingehenden Beratung des Patienten und der gemeinsamen Festlegung der Therapieziele
  • den invasiven und nichtinvasiven Methoden der Akutschmerztherapie
  • dem Einsatz schmerztherapeutischer Verfahren
  • Schmerzbewältigungstraining einschließlich Entspannungsverfahren
  • der Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplanes einschließlich der zur Umsetzung des Therapieplanes erforderlichen interdisziplinären Koordination der Ärzte und sonstigen am Therapieplan zu beteiligenden Personen und Einrichtungen
  • der standardisierten Dokumentation des schmerztherapeutischen Behandlungsverlaufes
  • medikamentösen Kurzzeit-, Langzeit-, und Dauertherapien sowie in der terminalen Behandlungsphase

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • spezifische Pharmakotherapie
  • multimodale Therapie in interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • diagnostische und therapeutische Lokal- und Leitungsanästhesien
  • Stimulationstechniken, z. B. transkutane elektrische Nervenstimulation
  • spezifische Verfahren der manuellen Diagnostik und physikalischen Therapie

für Gebiete mit konservativen Weiterbildungsinhalten zusätzlich:

  • Entzugsbehandlung bei Medikamentenabhängigkeit

für Gebiete mit operativen Weiterbildungsinhalten zusätzlich:

  • Denervationsverfahren und/oder augmentative Verfahren, z. B. Neurolyse, zentrale Stimulation

für Gebiete mit konservativ-interventionellen Weiterbildungsinhalten zusätzlich:

  • interventionelle Verfahren, z. B. plexus- und rückenmarksnahe Verfahren, Spinal Cord Stimulation und Sympathikusblockaden