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45. Sportmedizin


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Sportschäden und Sportverletzungen sowie die Untersuchung des Einflusses von Bewegung, Bewegungsmangel, Training und Sport auf den gesunden und kranken Menschen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Sportmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Zwei Jahre Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Weiterbildungszeit:
  • 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Sportmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in einer sportmedizinischen Einrichtung

oder anteilig ersetzbar durch

  • 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sportmedizin
  • 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung innerhalb von 12 Monaten
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • sportmedizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • den allgemeinen und sportmedizinisch relevanten Grundlagen des Sports
  • den physiologischen und ernährungsphysiologischen Grundlagen der Sportmedizin
  • den sportmedizinischen Aspekten der einzelnen Sportarten einschließlich geschlechtsspezifischer Besonderheiten
  • den sportmedizinischen Aspekten des Breiten- und Freizeitsports, des Leistungs- und Hochleistungssports, des Behinderten- und Alterssports
  • den psychologischen Problemen des Sportes
  • der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich der Doping-Problematik
  • der sportmedizinischen Prävention und Rehabilitation
  • der sportlichen Belastbarkeit im Kindes- und Jugendalter
  • den gesundheitlichen Belastungen des Haltungs- und Bewegungsapparates beim Sport
  • der Sportpädagogik