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6. Dermatohistologie


Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Dermatohistologie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Dermatohistologie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Durchführung von histologischen Untersuchungen an der normalen und pathologischen Haut, Unterhaut, deren Anhangsgebilde und der hautnahen Schleimhäute.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Dermatohistologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten

Weiterbildungszeit:

24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Dermatohistologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Pathologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können

  • 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Geschlechtskrankheiten bei einem Weiterbildungsbefugten für Dermatohistologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Methoden der technischen Bearbeitung, der Färbung sowie der dazu erforderlichen Apparatekunde
  • der morphologischen Diagnostik einschließlich der Spezialfärbungen der Histochemie, Immunhistologie und optischer Sonderverfahren
  • der photographischen Dokumentation
  • der interdisziplinären Zusammenarbeit auch durch regelmäßige Teilnahme an klinischen dermatohistologischen Demonstrationen
  • der Befundung von histologischen Präparaten von Krankheitsfällen aus dem Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten einschließlich Schnellschnittuntersuchungen