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Über die Ethik-Kommission


Status und Aufgaben

Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein ist eine Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein mit Sitz in Düsseldorf. Sie wurde durch Vorstandsbeschluss 1983 gegründet.

Im Rahmen der bundes- oder landesrechtlich zugewiesenen Aufgaben berät die Ethik-Kommission Forschungsvorhaben insbesondere nach

  • §§ 40 – 42 a  Arzneimittelgesetz,
  • EU-Verordnung 536/2014,
  • §§ 19 – 24 Medizinproduktegesetz beziehungsweise für nach dem 26.05.2021 eingereichte Vorhaben gemäß Art. 62 Abs. 1, Art. 74 und Art. 82 Abs. 1 der Medical Device Regulation (EU-Verordnung 745/2017),
  • §§ 8 und 9 Transfusionsgesetz,
  • §§ 31ff.  Strahlenschutzgesetz und
  • § 15 Abs. 1 der Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte in der jeweils geltenden Fassung.

Die Ethik-Kommission legt ihrer Arbeit neben den gesetzlichen Bestimmungen und berufsrechtlichen Regelungen die Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki in der jeweils geltenden Fassung zugrunde. Sie berücksichtigt einschlägige nationale und internationale Empfehlungen einschließlich der wissenschaftlichen Standards.

Die Ethik-Kommission ist interdisziplinär besetzt. Ihre Mitglieder sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie haben nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.

Einrichtung, Aufgaben und Verfahrensweisen sind in einer Satzung sowie in der Geschäftsordnung der Ethik-Kommission geregelt.

Vorsitzender der Ethik-Kommission: Professor Dr. Kurt Racké (Bonn)


Rechtsgrundlagen

Satzung der Ethik-Kommission

Geschäftsordnung (in der Fassung vom 28.7.2017)

§ 7 Heilberufsgesetz NRW

§ 15 Abs. 1 Berufsordnung

Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki


Sitzungstermine

Die Ethik-Kommission tagt jeden Dienstag.