Vorlesen

Aktueller Jahresbericht Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation / Embryotransfer


nach § 13 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte

Seit 1986 berät die Kommission den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) bei seiner Entscheidung, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß § 13 Abs. 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte erfüllt. . In der Vorstandssitzung im November 2024 hat der Vorstand der ÄkNo beschlossen, dass die Beschlüsse der Zulassungsanträge nach § 13 Abs. 3 Berufsordnung an die Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation / Embryotransfer delegiert werden. Die Zulassungsanträge werden ab 2025 nicht mehr dem Vorstand vorgelegt.

Die Kommission hat 2024 zwei Sitzungen abgehalten sowie eine Ortsbegehung durchgeführt. 
Folgende Themen / Grundsätze wurden neben den Zulassungsanträgen beraten beziehungsweise entschieden: 

  • Es wurde über eine zusätzliche Qualifikationsanforderung für die Leitung des Teilbereichs der Reproduktionsbiologie mit dem Schwerpunkt der In-vitro-Kultur und Kryokonservierung und Kryobiologie beraten und dem Vorstand hierzu ein Vorschlag vorgelegt. Der Vorstand hat dem Vorschlag zugestimmt. Die Qualifikationsanforderungen an die Leitung des Teilbereichs haben sich dahingehend geändert, dass zusätzlich die Fachanerkennung nach den Vorgaben der AGRBM (Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen), Senior Clinical Embryologist der ESHRE (European Society of Human Reproduction and Embryology) oder eine vergleichbare Fachanerkennung, nachgewiesen werden muss.
  • Die regelmäßige Kooperation mit einer Humangenetikerin / einem Humangenetiker bleibt nur Fachärztinnen und Fachärzten für Humangenetik vorbehalten. Eine fachgebundene Weiterbildung ist nicht ausreichend.
  • Es wurde darüber beraten, ob eine Verpflichtung über die Meldung des Verkaufs eines IVF-Zentrums rechtswidrig sei. Die Kommission kommt überein, dass der Verkauf einer Praxis der Ärztekammer Nordrhein gemeldet werden muss. Dies gilt ebenso bei einem Wechsel der Gesellschafter.

Antragszahlen: Überblick ab 2020
 NeuanträgeÄnderungsanzeigenAnträge auf Zweigpraxis
202013 
2021281
202212 
202338 
202436 
2025-10