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Bericht zur Lage bei der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 23. November 2013 in Düsseldorf


Aktuelle Themen der Berufs- und Gesundheitspolitik

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

dass wir alle gemeinsam älter werden, spüren wir vielleicht am intensivsten dann, wenn wir uns plötzlich bei Gedenktagen auch im persönlichen Rückblick an das Ereignis erinnern können, dem das Gedenken gilt. Am gestrigen Tag waren exakt 50 Jahre vergangen, seit die Schüsse von Dallas den damaligen US-amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy aus dem Leben rissen.

Wenige Monate zuvor, im Juni 1963, war er an der Seite von Bundeskanzler Konrad Adenauer durch die Bundesrepublik gereist, und bei seinem Besuch in Berlin hatte er nach der Fahrt im offenen Auto an Konrad Adenauers und Willy Brandts Seite die Deutschen endgültig für sich gewonnen mit dem einen Satz, der sich in unser aller Gedächtnis stärker eingeprägt hat als seine Amtseinführung und seine Ermordung und seine Bestattung, dem Satz "Ich bin ein Berliner".

In diesen Tagen, in denen in unseren Medien jeder halbe Satz aus der sich entwickelnden Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD auf seine Bedeutung geprüft wird und jede Einlassung aus den Spitzen der beteiligten Parteien vielfache Multiplikation in den Nachrichten findet, am Übergang also der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zur 18., kann es vielleicht nicht schaden, wenn wir uns, im letzten Jahr unserer Amtszeit als Kammerversammlung, vielleicht für einen Moment auf die langen Linien konzentrieren, in denen Sätze wie der von Kennedy oder der seines späteren Nachfolgers Ronald Reagan „Mr. Gorbachev, tear down this wall“ markieren, dass die langfristigen Entwicklungen unseres Landes und auch die unseres Gesundheitswesens sich vielleicht gar nicht nach der Dauer von einzelnen parlamentarischen Amtsperioden richten.

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zum Beispiel war es üblich gewesen, dass die Ärzte, die ihre Patienten in der Praxis oder im Krankenhaus behandelten, die gleichen waren. Die funktionale Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung und die Aufgabenteilung zwischen unterschiedlichen Arztgruppen setzte erst ein, nachdem die Bismarcksche Krankenversicherung für ein Auskommen auch in der alleinigen Praxistätigkeit gesorgt hatte, und weil die rasante Entwicklung von Wissenschaft und Forschung immer neue Möglichkeiten der Medizin schuf, die eine Spezialisierung in unterschiedliche Fachdisziplinen herbeiführte.

Mit dem Kassenarztrecht von 1955 und dem Krankenhausfinanzierungrecht von 1972 wurde die so entstandene Arbeitsteilung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auch nach dem Krieg fortgesetzt. Schon damals erfüllten die nach ihrem Missbrauch durch die nationalsozialistische Diktatur und der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wieder neu etablierten Ärztekammern die Aufgabe, die Einheit unserer Profession zu wahren.

Als Folge der gestärkten Finanzkraft der Krankenhäuser konnte sich politisch gewünscht zum Beispiel die Intensivmedizin in den siebziger Jahren etablieren, die Möglichkeiten der Medizin auch im ambulanten Bereich wuchsen rasant, und in der Bevölkerung machte sich ein Fortschrittsglauben breit, der von uns, den Ärztinnen und Ärzten, die Reparatur aller nur möglichen körperlichen Schäden erwartete.

Die damit wie selbstverständlich verbundene Kostenentwicklung rief die politischen Kostendämpfer auf den Plan, die mit immer neuen Gesetzen ab 1976 die finanziellen Belastungen aus der medizinischen Entwicklung einzudämmen und für den einfachen Bürger und seine Sozialkassen bezahlbar zu halten versuchten. Das Morbiditätsspektrum änderte sich von den akuten Krankheiten in Richtung chronischer Morbidität, und in der Zeit seither entstand eine neue Herausforderung nach der anderen, zum Beispiel in Gestalt der wachsenden Bedeutung von gesundheitlicher, beruflicher und sozialer Rehabilitation nach Unfall oder Krankheit, der vorhin benannte Professor Jochheim ist einer der Repräsentanten dieser Entwicklung gewesen.

Die Anforderungen an unsere Profession bleiben zwar dem Wesen nach gleich, aber die Komplexität zu ihrer Erfüllung wuchs und wuchs und wächst und wächst. Denken Sie an die Anforderungen an unsere Kommunikation und soziale Kompetenz. Denken Sie an das große Gewicht, ich habe vorhin vor dem somatischen Reparaturbedarf gesprochen, das heute psychische Störungen, Psychotherapie und Psychiatrie gewonnen haben. Denken Sie an die Erfordernisse der Kooperation durch die Sektorenbildung in der  Ärzteschaft und die Kooperation mit anderen Berufen im Gesundheitswesen. Denken Sie an die kommunikativen und fachlichen Folgen der Spezialisierung. An unsere Beziehung zu verwandten wissenschaftlichen Disziplinen, an die komplizierte Lage unserer Profession im Ganzen und an die Perspektiven, die sich für die Zukunft etwa im Bereich der Telemedizin abzeichnen. Denken wir auch an die Frage, welches Image uns die Öffentlichkeit zuschreibt, denken wir an die ethischen Fragen am Lebensanfang und Lebensende und an die ethischen Herausforderungen, die uns durch die Etablierung eines immer stärker in Erscheinung tretenden Medizinmarktes begleiten, der auch gesetzlich in Wettbewerbsorientierung seinen Ausdruck fand sowohl Anfang der 1990-er als auch der 2000-er Jahre.

Nun komme ich nicht umhin, jenseits dieser langen Linien natürlich die Frage zu stellen: Kann die sich in Berlin abzeichnende Große Koalition Gesundheitspolitik? Wird sie Politik machen zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten, was macht sie mit den Arbeitsbedingungen für  Ärztinnen und Ärzte, für Schwestern, für Pfleger, für andere Gesundheitsberufe?  Und darauf gibt es natürlich jetzt noch gar keine endgültige Antwort, denn die Verhandlungen stehen ja noch vor der entscheidenden F-Phase wie das heißt, also der Phase, in der die ganzen Fragen mit Finanzierungsvorbehalt beantwortet werden sollen.

Aber wenn das erfolgreich geschieht, dann wird es einen Koalitionsvertrag geben und schließlich am 17. Dezember eine Regierung der Großen Koalition gebildet und die Bundeskanzlerin der Großen Koalition gewählt werden.

Was wir heute vorliegen haben, sind Ergebnisse von Fach-Arbeitsgruppen, die ihre Vorschläge für einen Koalitionsvertrag vorgelegt haben. Und das Bild, das sich daraus ergibt, ist von Licht und Schatten gekennzeichnet.

Eine gute Nachricht: Die Bürgerversicherung, die sogenannte Bürgerversicherung oder besser gesagt Einheitsversicherung, mit der eine der drei am Verhandlungstisch sitzenden Parteien im Wahlkampf geworben hat, wird es nicht geben. Das ist gut so.

Wir Ärztinnen und Ärzte haben uns - und dazu haben die Delegierten dieser Ärztekammer auf Deutschen Ärztetagen einhellig beigetragen -, für das bewährte duale System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung mit der unverzichtbaren Säule einer privaten Vollkostenversicherung stark gemacht. Eine Einheitsversicherung würde das System nicht gerechter machen, wie behauptet, sondern seine Leistungskraft ganz erheblich schwächen.

Eine zweite gute Nachricht, wörtliches Zitat:

„Im Zentrum unserer Gesundheitspolitik der Koalition stehen die Patientinnen und Patienten und die Qualität ihrer medizinischen Versorgung. Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Sie ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit und für die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten.“

Das ist wörtliches Zitat, und zwar aus den Verhandlungsergebnissen der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege zum Thema ambulante Versorgung. Wir hätten es kaum besser formulieren können. Und zumindest ist dies ein erheblicher Schritt auf dem Weg zur Anerkennung von Freiberuflichkeit, wenn man es mit dem vergleicht, was am Ende der letzten Großen Koalition gang und gäbe war, nämlich die Frage, was soll das alles mit der Freiberuflichkeit? Was das dann praktisch bedeutet, das wird man sich ansehen müssen.

Natürlich ist auch daran ein bisschen Schatten, denn korrekt, Frau Löber-Krämer, Herr Heister, hätte es natürlich heißen müssen: Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, davon hätte korrekt die Rede hätte sein müssen. Ich bin ganz sicher, da kommen wir eines nahen Tages auch noch hin.

Eine dritte gute Nachricht: Bei der Kalkulation der diagnosebezogenen Fallpauschalen sollen die Personalkosten künftig in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Für mich heißt das, dass das der Forderung nach einer hundertprozentigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen nahekommt. Ohne gute Personalausstattung kann es auch keine gute Versorgung im Krankenhaus geben, das ist offenbar erkannt.

Aber es gibt leider auch schlimmen Schatten. Die alarmierendste Nachricht kommt nicht aus der Koalitionsarbeitsgruppe, „Gesundheit und Pflege“, sondern aus der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“.

Dort hat man sich allen Ernstes auf das Vorhaben verständigt, die Tariffähigkeit der Berufs- und Fachgewerkschaften gesetzlich auszuhebeln. Das heißt auf Deutsch: Die arztspezifischen Tarifverträge an den Krankenhäusern sind in höchster Gefahr. Die Kolleginnen und Kollegen sollen in Tarifverhandlungen künftig durch eine fremde Großgewerkschaft zwangsvertreten werden. Das will man dadurch machen, dass man sogenannte Tarifkonkurrenz nach dem betrieblichen Mehrheitsprinzip auflöst -  und das, obwohl im Grundgesetz jedermann und allen Berufen das Recht verbrieft ist nach Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz ihre Wirtschafts- und Arbeitsbelange eigenständig zu vertreten.

Dagegen werden wir uns mit allen Mitteln wehren. Denn hier wird unter dem Druck mächtiger Arbeitgeber- und DGB-Verbände ein verfassungswidriger Anschlag auf die Eigenständigkeit ärztlicher Arbeit, auf die Selbständigkeit unseres Berufes geplant, und der muss verhindert werden, und dabei bin ich mir der Unterstützung der gesamten Ärzteschaft gewiss …

Von einer Großen Koalition könnte man vielleicht auch erwarten, dass ihr der große Wurf für eine zukunftsfeste Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gelingt. Und wirklich hat Herr Kollege Lauterbach gestern ja davon gesprochen, dass dort jetzt eine historische Einigung, ein historischer Kompromiss erreicht sei. Das wäre ja dann eine Finanzierung, die den Menschen in unserer Gesellschaft des langen Lebens gerecht wird. Denn die Menschen vertrauen auf das Versprechen, dass sie unabhängig von ihrer sozialen Stellung mehr Lebensjahre und Lebensqualität genießen können aufgrund der faszinierenden Möglichkeiten des rasanten medizinisch-technischen Fortschritts.

Dazu braucht es eine solide Finanzbasis, aber auf Fachebene gab es zunächst nicht mal einen Minimalkonsens in den Finanzierungsfragen. Strittig blieben vor allem die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge und der jeweils von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu entrichtende Beitragsanteil zur gesetzlichen Krankenkasse. Und die Forderung der SPD war Rückkehr zur vollen Parität.

Gestern kam dann die Nachricht, dass sich - nachdem die Parteispitzen es abgelehnt hatten, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und die Lösung herbeizuführen und die Verhandlungsführer von Union und SPD aufgefordert haben sich ihrerseits doch noch zu einigen -, dass diese Einigung jetzt da sei.

Der Kompromiss sieht vor, dass der allgemeine, paritätisch finanzierte Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgesetzt werden soll - das ist der Teil des Beitragssatzes von 15,5 Prozent, der auch heute paritätisch finanziert wird. 7,3 Arbeitgeberseite, 7,3 Arbeitnehmerseite.

Der Arbeitgeberanteil soll festgeschrieben bleiben, um bis auf Weiteres Steigerungen zu vermeiden.

Darüber hinaus soll es den gesetzlichen Krankenversicherungen möglich sein, einen prozentualen Zusatzbeitrag zu erheben, der vom Einkommen des Versicherten abhängig sein soll. Also kein pauschaler Zusatzbeitrag in einer festgelegten Höhe in Euro und Cent mehr, sondern ein prozentualer - so wie er auch bisher in dem  0,9 Prozent betragenden Anteil des Beitrages, der den Arbeitnehmern allein aufgebracht wird, auf das beitragspflichtige Einkommen zu entrichten ist.

Der bisher noch dazu kommende mögliche pauschale Zusatzbeitrag, den alle Versicherten einer Kasse in gleicher Höhe und deshalb mit prozentual gesehen unterschiedlicher Auswirkung zu leisten gehabt hätten, fällt weg.

Der bisherige Beitragsanteil von 0,9 Prozent und die bisher pauschalen Zusatzbeiträge weichen jetzt einem insgesamt prozentual erhobenen Beitragsanteil, den die jeweilige Krankenkasse autonom festsetzen kann.

Damit ist auch der steuerliche Ausgleich bei Überforderung durch den pauschalen Zusatzbeitrag nicht mehr vorgesehen, weil der vom Arbeitnehmer allein zu finanzie­rende Beitragsanteil durch seine prozentuale Erhebung bereits Rücksicht auf das unterschiedliche Leistungsvermögen der betroffenen Versicherten nimmt.

Ob das historisch ist? Ob das eine umwälzende Reform ist? Oder ob das nicht nur eine pragmatische Einigung ist? Die Christdemokraten können darauf verweisen, dass sie die eingefrorenen Beiträge für die Arbeitgeber verteidigt, damit die Lohnnebenkosten stabilisiert und in ihrer Logik  Arbeitsplätze gerettet hätten. Die Sozialdemo­kraten und die Christsozialen aus Bayern haben die von ihnen ungeliebte so genannte kleine Kopfpauschale behoben, und Herr Lauterbauch kann fürs Erste sogar von sich behaupten, dass er die zum 1. Juli 2005 von der Rot-Grünen Koalition durchbrochene paritätische Finanzierung der nicht vermeidbaren Pflichtbeiträge wiederhergestellt hätte.

Was das für die Versorgung bedeutet, steht auf einem anderen Blatt. Denn fest steht, dass die aktuellen Milliarden-Überschüsse im Gesundheitsfonds nur eine Momentaufnahme sind. Schon ab dem übernächsten Jahr sollen bereits auf der bisherigen Finanzierungsbasis wieder rote Zahlen drohen.

Was also folgt daraus, dass der allgemeine Beitragssatz nun von 15,5 auf 14,6 Prozent abgesenkt werden soll? Zunächst einmal müssten, damit die Dinge finanziell bei Status quo bleiben, die Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von im Durchschnitt 0,9 Prozent erheben. Erfolgt das nicht, dann werden die Milliardenüberschüsse wie Butter in der Sonne dahinschmelzen.

Auf jeden Fall wird der neue Spielraum bei der Beitragssatzgestaltung – nehme ich als Kasse 15,5 Prozent Beitragssatz, nehme ich mehr oder nehme weniger? – zu differenzierten Beitragssätzen führen, und die Kassen sich auf eine neue Wettbewerbssituation einstellen müssen, allerdings haben viele von ihnen genau diese Forderung auch vor der Bundestagswahl erhoben.

Wie sich das für Patientinnen und Patienten, unsere Kolleginnen und Kollegen und andere Gesundheitsberufe auswirkt, wird man erst wissen, wenn man die Entscheidung der Kassen über die Höhe dieser Beitragssätze kennt. Jedenfalls ist die Gefahr einer restriktiveren Ausgabenpolitik der Kassen zugunsten eines niedrigeren Beitragssatzes nicht von der Hand zu weisen, auch wenn psychologisch offensichtlich der feste Beitrag, der Zusatzbeitrag in Euro und Cent, mehr Wechselstimulation ausgelöst hat als die ja auch früher einmal vorhanden gewesene,  viel größere prozentuale Differenz der Beiträge zwischen unterschiedlichen Kassen es getan hat. Also da gibt es unterschiedliche Erwartungen.

Unabhängig von diesem Finanzierungs-Kompromiss hat sich die Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ auf einen sehr detaillierten Plan einzelner Reformschritte geeinigt.

In der ambulanten Versorgung und in der Krankenhausversorgung sollen die Anreize zur Tätigkeit in unterversorgten Gebieten verbessert, die Wartezeiten, nicht nur auf psychotherapeutische Versorgung, reduziert und die Vergabe von Arztterminen durch zentrale Servicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt werden.

Letzteres hat für Aufsehen und Kritik gesorgt, weil Patienten innerhalb von vier Wochen  ein Termin garantiert werden sollte, und falls der nicht eingehalten würde, dann hätten sie zu ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gehen können.

Praktisch ist das etwas anders formuliert, weil der Termin an eine Überweisung zum Facharzt gebunden ist, und der Termin wird auch nicht in der Praxis abgefragt, sondern bei einer Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung, die gegebenenfalls mit Krankenkassen zusammen betrieben werden kann.

Und dann muss diese Servicestelle innerhalb einer Woche einen Termin verschaffen, der innerhalb von vier Wochen erfolgt. Und nur wenn das medizinisch zwingend erforderlich ist, dann kann danach, falls es zu einem solchen Terminnachweis nicht kommt, auch ein Termin im Krankenhaus gegeben werden.

Man versteht das deswegen nicht ganz, weil das ja zur Folge hätte, dass man Patienten dann, wenn sie in einer Praxis, in die sie möchten, keinen Termin innerhalb von vier Wochen kriegen können, dann empfehlen müsste, in eine Praxis zu gehen in die sie vielleicht gar nicht möchten. Solche Praxen müssten ja dann Termine frei haben.

Ob das die Versorgung in irgendeiner Weise verbessert, finde ich, ist relativ schwierig zu erkennen, aber vielleicht ist das Ganze in der Praxis ja von überschaubarer Bedeutung. Denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Umfrage durchgeführt, und danach geben ohnehin rund 80 Prozent der gesetzlich Versicherten heute an, das sie  keine Probleme mit der Wartezeit haben.

Jeder weiß, dass über den Hausarzt zu jeder Zeit ein Termin beim Facharzt organisiert werden kann, wenn der Hausarzt das für notwendig hält. Und wenn er es nicht für notwendig hält, dann mag das vielleicht auch etwas mit der Überlegung zu tun haben, dass manchmal ein abwartendes Offenlassen über einen Zeitraum, der etwas länger geht, vielleicht auch dazu beiträgt, unnötige und überflüssige Behandlungen in der Zukunft zu vermeiden. Aber das scheint ein Gedankengut zu sein, das hier nicht im Vordergrund gestanden hat bei diesen Überlegungen.

Ich glaube ja selber, dass die Wartezeitenproblematik aus einem anderen Grund hochgespielt wird, und zwar deshalb, weil die Befürworter der Einheitsversicherung den Versuch unternehmen wollten, mit einer hochgejazzten Wartezeitproblematik Neid zu wecken und damit das duale System der Krankenversicherung in Misskredit zu bringen…

Das Papier der Arbeitsgruppe sieht weiter vor, die Rolle des Hausarztes und die hausärztliche Versorgung zu stärken. Ob die ins Auge gefassten Änderungen in der Organisation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zielführend sind, da habe ich meine Zweifel. Da geht es um Sektorierung, um eine 50-Prozent-Regelung mit präziser Trennung zwischen Hausärzten und Fachärzten. Wer sich die jüngste Entwicklung in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ansieht, der kann Zweifel daran haben, ob diese Entwicklung das politische Gewicht der Ärztinnen und Ärzte insgesamt zu erhöhen verspricht.

Dass in dieser politisch sensiblen Phase offener innerärztlicher Streit herrscht, ist äußerst bedauerlich und  ich erinnere daher alle Beteiligten an den Satz: Nur gemeinsam sind wir stark. Ich nutze die Gelegenheit auch dazu um dem Kollegen Andreas Köhler von hier aus die besten Genesungswünsche zu übermitteln.

Nachhaltig begrüßen können wir die Absicht der in der Entwicklung befindlichen Koalition, für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen medizinische Behandlungszentren analog zu den sozialpädiatrischen Zentren zu schaffen, genau dafür haben wir uns auf dem Deutschen Ärztetag ausgesprochen.

Kritisch dagegen ist zu hinterfragen, was wohl hinter den „Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistungen“ stecken soll, wie sie in dem Arbeitsgruppenpapier vorgesehen sind. Kollege Potthoff und ich haben ein Gespräch mit der Gründungsrektorin des Gesundheitscampus in Bochum dazu genutzt um anzumahnen, dass man für derartige Modellvorhaben auch mal wissenschaftliche Kriterien braucht, die einmal sagen, anhand welcher Maßstäbe eigentlich der Erfolg solcher Evaluationen überprüft wird. Leider gibt es viel zu oft Evaluationsvorhaben, bei denen das Ergebnis schon vor der Einleitung einer Evaluation feststeht, weil es nämlich politisch gewollt ist, dass die Evaluation dazu führt, dass das, was evaluiert wird, als positiv bestätigt wird. Hier wäre mal ein Kriterienkatalog sehr ratsam, der das auf eine wissenschaftliche Offenheit hinbewegt.

Die Integrierte Versorgung soll vorangetrieben, innovative Versorgungsformen sollen gefördert werden, für Patienten mit Rückenleiden und Depressionen soll es neue Disease-Management-Programme geben. Das Entlassungsmanagement der Krankenhäuser soll durch eine Koordinierungsfunktion der Krankenkassen ergänzt werden - damit vermindert man mit Sicherheit die Zahl der Schnittstellen, die ja heute schon zwischen Medizin und Pflege und Sozialarbeit und stationär und ambulant da ist. Da ist es sicher prima, wenn die Klarheit dadurch erhöht wird, dass jetzt dann auch Sozialversicherungsfacharbeiter der gesetzlichen Krankenkassen sich in den interaktiven Dialog mit einbringen können.

Das System der heutigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen soll abgeschafft werden, es sollen aber an dessen Stelle regionale Vereinbarungen von KVen und Kassen treten. Das klingt ein bisschen danach, als ob da der Schwarze Peter weitergereicht wird.

Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen ist der bisher für das Sozialgesetzbuch geplante Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung in Zukunft im Strafgesetzbuch zu finden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das waren einzelne geplante Reformschritte in der ambulanten Versorgung. Sicherlich werden wir uns in unserer Kammerversammlung im März – dann werden wir wissen, was von all dem nun wirklich im Koalitionsvertrag gelandet ist … -  erneut mit dem Thema auseinandersetzen.

Das gilt auch für die Krankenhausversorgung, die sich in einem Zustand des Ungleichgewichts zwischen einem knallharten ökonomischen Wettbewerb einerseits und staatlichem Sicherstellungsauftrag anderseits befindet. Die Berliner Arbeitsgruppe hat jetzt klipp und klar aufgeschrieben:

„Eine flächendeckende Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elementen der Daseinsvorsorge.“

Zitat Ende.

Auch hier finden sich  im Einzelnen wieder Licht und Schatten.

So gibt es Korrekturen am DRG-System wie etwa Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser in ländlichen Regionen, das macht Sinn, denn es soll ja die flächendeckende Versorgung gewährleistet werden. Die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken und der Maximalversorger sollen im Fallpauschalensystem besser vergütet werden. Immerhin soll auch geprüft werden, ob Vorhaltekosten, insbesondere für die Notfallversorgung, über das DRG-System ausreichend finanziert sind.

Es ist auch erkannt,  dass Personalkosten in ausreichender Höhe und Gewichtung  eingerechnet werden müssen – und dass diese Mittel dann nicht zweckentfremdet werden dürfen, wie das heute geschieht.

Die Wahrheit ist ja, dass viele Häuser heute am laufenden Betrieb sparen, um dringend erforderliche Investitionen zu bezahlen. Das aber geht gar nicht, denn die Finanzierung der Investitionen ist Aufgabe der Bundesländer. Jeder Euro, den die Krankenhäuser aus dem laufenden Betrieb für Investitionen zurückhalten, geht zu Lasten von Beschäftigten und Patienten. Diese Zwangskompensation muss ein Ende haben.

Richtig steht in dem Papier, dass der sogenannte Orientierungswert die Kostenentwicklung der Krankenhäuser besser berücksichtigen, die Preiskalkulationen besser auf die spezifischen Gegebenheiten im Krankenhaus abstellen müssen. Auch sollen ungerechtfertigte Vergütungsunterschiede zwischen den Ländern im Krankenhausbereich abgebaut werden.

Das ist für uns in Nordrhein-Westfalen, ein ganz besonders wichtiger Punkt, denn wir haben solche Vergütungsunterschiede ja nicht nur bei den Krankenhäusern - da haben wir sie, NRW-Krankenhäuser werden schlechter vergütet als Rheinland-Pfalz-Krankenhäuser - aber wir haben dieses Problem ganz besonders auch in der vertragsärztlichen Versorgung, wo Nordrhein und Westfalen-Lippe massiv und nachhaltig benachteiligt sind.

Eine Skepsis müssen wir angesichts der in dem Papier so genannten Qualitätsoffensive bewahren. Nicht dass wir etwas gegen Qualität hätten, genau das Gegenteil ist der Fall. Der Satz der Arbeitsgruppe

„Qualität wird als weiteres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt.“

ist aus unserer Sicht sogar noch sehr gut und richtig. Wir haben uns als Ärztekammer Nordrhein dafür eingesetzt, dass das hier im Land auch seinen Niederschlag findet. Aber wenn man dann sieht, dass die Qualität zum Gegenstand von Vergütungshöhenbestimmung bei Mehrmengen gemacht werden soll, und dass bei guter Qualität auch eine erhöhte Menge mit zusätzlichen Geldmitteln belohnt werden soll, aber bei einer fraglichen Qualität das gleiche Krankenhaus dann Mittelabzüge erhalten soll, dann fragt sich ja doch, wo diese Beamten die Hotels kennen, in denen ein niedrigerer Preis zu einer höheren Anzahl von Sternen führt.

Also ich halte nicht für so sehr wahrscheinlich, dass dann, wenn man einem Krankenhaus Geld abzieht, damit eine Qualitätsverbesserung ausgelöst wird. Ich würde sogar sagen, wenn man das ein paar Mal hintereinander macht, kann man systematisch die Qualität auch bei bester Motivation sogar in tiefe Abwärtsspiralen bringen. Und es ist auch nicht gesagt, warum jemand, der heute eine hohe Qualität mit den verfügbaren Mitteln erbringt, mehr Geld kriegen soll, wenn er das schon mit den Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, schafft.

Also ich habe hier das Gefühl, dass man sich doch noch mal mit unserer Definition von Qualität auseinandersetzen sollte, denn die Versorgungsqualität im Krankenhaus hängt nun Mal maßgeblich mit der Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte zusammen und der anderen Mitarbeiter im Krankenhaus. Denn die Kolleginnen und Kollegen sind es ja, die tagtäglich die kranken Menschen behandeln –  unterstützt von Schwestern und Pflegern.

Deswegen glaube ich, dass die Konzentration auf diesen Qualitätsaspekt viel mehr Berechtigung verdient als das, was in der Philosophie der Arbeitsgruppe aufscheint, denn dort scheint es einen gewissen Wunderglauben an Institute und Institutionen zu geben, und der muss kritisch hinterfragt werden.

Ich zitiere das einmal:

„In einem neu zu gründenden Qualitätsinstitut werden sektorenübergreifend Routinedaten gesammelt, ausgewertet und einrichtungsbezogen veröffentlicht. Die Anforderungen der Qualitätsrichtlinien des G-BA sind zwingend einzuhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll zur Überprüfung der durch den G-BA zur internen und externen Qualitätssicherung gemachten Vorgaben zukünftig unangemeldet Kontrollen in den Krankenhäusern durchführen.“

Also herzlich willkommen …, aber die Frage ist ja doch trotzdem, ob das nachhaltig einen Beitrag dazu leistet, dass man Institutionen und Kontrolleinrichtungen aufbläht, wenn man nicht zumindest dafür sorgt, dass der eigentliche Behandlungs- und Diagnoseauftrag auskömmlich finanziert wird. Das ist es, was in den Vordergrund gehört.

Ich finde es auch problematisch, wenn man den Krankenkassen die die Möglichkeit geben will, ab dem Jahr 2015 modellhaft so genannte Qualitätsverträge mit Krankenhäusern abzuschließen, in denen sich dann die Kassen des Qualitätsarguments bemächtigen, damit sie das Versorgungsgeschehen dominieren und ihr lange verfolgtes Ziel der Selektivverträge durchsetzen können. Ich finde das hochproblematisch. Ich teile die Forderung nach Selektivverträgen, die die Kassen mit Krankenhäusern abschließen können sollen, jedenfalls nicht, da bin ich mehr für unser Konzept einer qualitätsgestützten Krankenhausplanung.

Schmerzlich vermisst haben wir zunächst einen Punkt, der nicht drinstand in dem Papier, zu dem wir uns aber klare Worte erwartet hätten. Ich habe das eben schon genannt, es fand sich nämlich noch vorgestern nichts zu einer Konvergenzregelung für die ambulanten Honorare. Sie kennen das Stichwort, dahinter verbirgt sich die völlig ungerechtfertigte finanzielle Benachteiligung der Vertragsärzte, insbesondere in Nordrhein-Westfalen und vergleichbaren Ländern, und damit ja natürlich Ihrer Patienten, der Patienten der niedergelassenen Ärzte in Nordrhein, in Westfalen-Lippe gegenüber den anderen Bundesländern. Alle zahlen das Gleiche ein, aber längst nicht alle bekommen die gleiche Vergütung für ihre niedergelassenen Ärzte pro Kopf, und das ist unfair und ungerecht.

Und dieser Missstand kann angesichts der Entscheidungen beispielsweise des Landessozialgerichtes von Sachsen-Anhalt auch nicht durch die bisher ins Feld geführten Verhandlungen auf Landesebene zwischen den KVen und den Kassen gelöst werden, sondern dieser Missstand, der natürlich durch die unterschiedlichen Vergütungssystematiken im Jahre des Herrn 2009 bei der Honorarreform entstanden ist, dieser Missstand bedarf einer Korrektur per Bundesgesetz.

Angesichts der Funkstille aus Berlin haben wir  in dieser Woche mit den Spitzen der vier ärztlichen Körperschaften in NRW gemeinsam an die Bundespolitik appel­liert.  Ärzte NRW haben gefordert, die strukturelle Benachteiligung des Landes bei der Vergütung in der ambulan­ten Versorgung zu beenden und für eine bundesweit gerechte Verteilung der Mittel zu sorgen.

Wenn wir beim Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung als Nordrhein-Westfalen auf Platz sechs der Bundesliste stehen, dann gehören wir bei den Honoraren für niedergelassene Ärzte, bei dem was die Krankenkassen pro Kopf der Bevölkerung für die ambulante Versorgung ausgeben, mindestens auch auf diesen Platz sechs.

Und wenn die Krankenkassen, wie geschehen, unsere KVen und auch unsere Landesgesundheitsministerin mit dem Verweis abspeisen wollen, es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, dann können wir das nur empfinden als eine wirkungslose Vertröstung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag.

Aber siehe da: Offenbar haben Jens Spahn und Karl Lauterbach, und noch mehr vielleicht auch Karl Josef Laumann, der ja auch Mitglied der Verhandlungskommission geworden ist - er und Jens Spahn kommen aus dem Münsterland und Karl Lauterbach aus dem Rheinland – das Thema jetzt zumindest doch noch auf den Schirm bekommen. In der erst gestern bekannt gewordenen Einigung findet sich nun die Passage, ich zitiere:

„Wir werden prüfen, ob sich die Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begründen lassen und wie unbegründete Unterschiede aufgehoben werden können".

Das ist noch nicht gewonnen, was genau herauskommt, weiß man nicht … Aber es ist jedenfalls nach der Streichung des entsprechenden Paragraphen, der die Honorarkonvergenz schon einmal im Sozialgesetzbuch verankert hatte, die erste Vereinbarung in einem politischen Dokument auf Bundesebene steht, dass man sich mit den Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur befassen will, und dass man prüfen will, wie man unbegründete Unterschiede aufheben kann.

Die Unterschiede hier, um das auch klar zu sagen, lassen sich zwar vielleicht aus der Historie erklären, aber sie sind materiell und inhaltlich genau solche unbegründeten Unterschiede. Deswegen verspreche ich Ihnen, dass wir als Ärzte NRW bei diesem Thema nicht locker lassen werden, und ich bin sicher, das uns viele in der Landespolitik auch hier aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen begleiten und unterstützen werden. Immerhin ist damit das Thema Konvergenz auf die Tagesordnung der nächsten Jahre gehoben, das ist ein Fortschritt, von dem man sehen wird, wohin er führt ...

Bis heute unerwähnt geblieben ist die mehr als fällige Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte. Die stand ja im Vertrag der schwarz-gelben Koalition drin. Dass sie dann nicht zustande kam, zeigt uns auch, dass selbst abgeschlossene Koalitionsverträge nicht zu allen Zeiten und nicht wirklich immer 1:1 umgesetzt werden. Das sei auch mal mit Blick auf diese angekündigte Einebnung der Koalitionsfreiheit auf die Tarifeinheit gesagt. Gebührenordnung für Ärzte stand im Koalitionsvertrag drin, haben wir nicht gekriegt. Abschalten der Kernkraftwerke stand nicht im Koalitionsvertrag drin, haben wir bekommen.

Also ich will nur mal sagen, Koalitionsverträge zementieren auch nicht immer den Weg, der als einziger beschritten wird. Aber dass die die Verhandlungsgruppe das Thema GOÄ-Novelle ausgelassen hat, muss uns nun anspornen, sie umso energischer einzufordern. Einen wichtigen Schritt haben vorige Woche die Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung mit ihrer Rahmenvereinbarung zu einer baldigen und umfassenden Novellierung getan. Der gemeinsame Vorschlag wird dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt …

Wir werden den neuen Minister oder die neue Ministerin auch beim Düsseldorfer Ärztetag im Mai nachdrücklich an ordnungspolitische Funktion der Gebührenordnung für Ärzte erinnern. Sie soll nämlich Patientinnen und Patienten vor unangemessenen Entgeltforderungen schützen und den Ärztinnen und Ärzten als amtliche Gebührentaxe angemessene Honorare sichern.

Und das leistet die veraltete GOÄ einfach nicht mehr, die uns mit ihren widersprüchlichen Regelungen und ihrem unausgewogenen Vergütungsgefüge zudem auch noch immer häufiger in Abrechnungskonflikte und Rechtsstreitigkeiten treibt.

Eine moderne GOÄ ist ein tragender Pfeiler eines Gesundheitswesens auf hohem Qualitätsniveau, unverzichtbares Charakteristikum eines freien und zugleich dem Gemeinwohl verpflichteten Arztberufes – und nicht irgendeine beliebige Angelegenheit. Es ist die tatsächlich die Pflicht des Staates, eine funktionsfähige Gebührenordnung mit leistungsgerechten Bewertungen zu erlassen, und an diese Pflicht werden wir solange erinnern, bis sie endlich erledigt ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soviel zum Bund. Es ist gar nicht so einfach, aus den vielfältigen Aktivitäten unserer Kammer einige wenige hier zu benennen, aber ich will ja nicht zu ausführlich werden. Also nehmen Sie es pars pro toto und greifen zu dem neuen Jahresbericht, wenn Sie ein Thema vermissen.

Gestern hat hier in Düsseldorf im sogenannten „Präsidentenschlösschen“ die Landesgesundheitskonferenz von Nordrhein-Westfalen getagt. In der Landesgesundheitskonferenz sind alle wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen vertreten und verabschieden unter Vorsitz der Ministerin Entschließungen.

Im Jahr 2012 ging es in der Entschließung um die Arzneimitteltherapiesicherheit. In diesem Jahr haben wir uns mit der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen befasst unter dem Themenschwerpunkt Inklusion. Und ich hab mich gefreut, das wir feststellen konnten: Die Ärztekammer Nordrhein wird in diesen Themenfeldern als Gestalterin wahrgenommen.

Die Ministerin hat auf der Medica am NRW-Stand die Projekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit kennengelernt, und dazu gehört auch das von unserer Kammer initiierte Projekt für einen einheitlichen Medikationsplan. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, wie wichtig es nicht zuletzt aus berufspolitischen Gründen ist, dass die Ärzteschaft bei solchen Themen mitwirkt. Denn die Apothekerschaft ist wahrlich mit großem Einsatz aktiv.

Zur Versorgung von Menschen mit Behinderungen hat die Ministerin auf der Landesgesundheitskonferenz dann ganz explizit ein Projekt unserer Kammer hervorgehoben: Die Erprobung von zusätzlichen, speziellen Früherkennungsuntersuchungen für Menschen mit Behinderungen.

Das hat unsere Kammer vorgeschlagen, und die Kassen scheinen bereit zu sein, sich darauf einzulassen. Das wäre gut für die Menschen mit Behinderungen, aber es ist auch gut für uns als Kammer, wenn wir hier als glaubwürdige Sachwalter für eine gute gesundheitliche Versorgung wahrgenommen werden.

Die Landesgesundheitskonferenz diskutiert dann auch über ein Schwerpunktthema und über aktuelle landesgesundheitspolitische Themen. Und dabei war gestern zu spüren, dass sich manche im Land immer noch schwer mit der neuen qualitätsorientierten Krankenhausplanung tun.

Ich sage deswegen noch einmal, was ich auch gestern auch dort gesagt habe:

Ein qualitätsorientierter Krankenhausplan ist eine Chance, die wir in Nordrhein-Westfalen gemeinsam nutzen sollten. Auf Bundesebene stehen die Krankenkassen längst in den Startlöschern, um das Qualitätsthema für ihren Wunsch nach Selektivverträgen auszubeuten ...

Und deshalb sage ich, und ich sage das auch den Krankenhausträgern …: Wer nicht will, dass künftig in unserem Land die gesetzlichen Krankenkassen über Selektivverträge die Versorgung bestimmen, der muss das Thema Qualität in der Krankenhausplanung verankern. Deshalb ist der neue Plan eine Chance auch für die Krankenhausseite. Und ich appelliere mit Nachdruck an alle Träger, diese Chance nicht zu verspielen.

Wir müssen bei der anstehenden regionalen Umsetzung des Plans gemeinsam beweisen, dass staatliche Landeskrankenhausplanung funktioniert, wenn sie auf Qualität mit fairen, gleichen Bedingungen für alle Krankenhäuser setzt. Dass dies viel besser ist als eine kassengesteuerte Versorgung mit selektiven Verträgen. Deswegen bleiben wir auch an diesem Thema dran.

Das Gleiche gilt für die Qualität der ärztlichen Weiterbildung, die ja auch ein Paradigma ist für die Versorgungsqualität. Wir bereiten gemeinsam mit mehreren anderen Kammern eine weitere Evaluation der Weiterbildung vor, nachdem die Bundesärztekammer davon zunächst Abstand genommen hat, und wir werden diese im nächsten Jahr starten ... Wir haben zahlreiche Diskurse zur Evaluation durchgeführt, wir führen sie weiter, und sie werden von den Weiterbildern wie den in Weiterbildung befindlichen Kolleginnen und Kollegen sehr gut angenommen.

Die Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung läuft, unser Weiterbildungsausschuss berät mit hoher Sitzungsfrequenz. Ich glaube allerdings nicht mehr, dass die Novellierung der Weiterbildungsordnung Tagesordnungspunkt des Ärztetages 2014 hier in Düsseldorf sein wird, sondern es wird dort einen Zwischenbericht geben.

Die allgemeinmedizinischen Weiterbildungsverbünde haben sich flächendeckend etabliert, es gibt bei uns inzwischen 38 regionale Verbünde mit 85 Krankenhäusern und über 300 Praxen …

Voraussichtlich ab 1. Januar werden wir uns gemeinsam mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe und anderen um eine praxisnahe und qualifizierte Fachsprachprüfung ausländischer Kolleginnen und Kollegen kümmern.

Natürlich bewegt uns auch das Thema des ärztlichen Notdienstes. Hier hat doch eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen - und das kommt in vielen Briefen an uns und E-Mails und persönlichen Vorsprachen zum Ausdruck - Sorge, dass die ortsnahe Organisation der Dienste in Frage stehen könnte. Wir haben aus dem Patientenkreis zu wenigen Feldern so wenig Beschwerden und Klagen wie zum Thema ärztlicher Notdienst … Und der Schlüssel dazu ist, dass wir den Notdienst immer sinnvoll organisiert haben auf der Basis eines breiten Konsenses, zwischen der KV und der Kammer und zwischen Düsseldorf und den Regionen ...

Als Beispiel für unsere Aktivitäten zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit sei noch das neue Modellprojekt „Peer Review in der Intensivmedizin“ erwähnt, das auf kollegiales Voneinander-Lernen zielt …

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch wenn der Alltag es manchmal zu verbieten scheint, so ist es doch auch unsere Aufgabe, uns mit grundlegenden Fragen unseres Berufes zu befassen, der ja ein Beruf mit hoher ethischer und gesellschaftlicher Verantwortung ist.

Ich freue mich immer, wenn zur Begrüßungsveranstaltung neue Kammermitglieder nach Düsseldorf reisen, um gemeinsam mit Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern der Geschäftsführung das ärztliche Gelöbnis zu sprechen, das unserer Berufsordnung voransteht.

Ende Oktober hat unser Vizepräsident Bernd Zimmer unsere neuen Mitglieder begrüßt. Er hat ihnen erklärt, was Ärztekammer bedeutet, der Kölner Medizinhistoriker und Ethiker Professor Dr. Klaus Bergdolt hat den Festvortrag gehalten. Und der war bemerkenswert.

Die Begegnung von Patient und Arzt gelte als der „Nukleus der Medizin überhaupt“, hat er unseren jungen Kolleginnen und Kollegen mit auf den Weg gegeben. Schon in der Antike habe man sich einen menschlichen Arzt gewünscht, welcher der Empathie und des Mitleids fähig sein sollte.

Und dieses Grundverständnis, das heute keineswegs fremd klingen darf, erlebt vielleicht sogar eine Renaissance, aber es  gab dieses Grundverständnis keineswegs zu allen Zeiten. Sondern am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts drohte angesichts der Erfolge des wissenschaftlichen Positivismus etwa in der Bakteriologie das Vertrauensverhältnis zum Patienten als Grundlage ärztlichen Handelns ganz  aus dem Blick zu geraten. Krankenhäuser wie die Berliner Charité standen zu dieser Zeit in dem Ruf, die Patienten als „Versuchskaninchen“ zu betrachten.

Klaus Bergdolt hat den französischen Physiologen Claude Bernard zitiert, der in jener Zeit ohne Widerspruch aus der Wissenschaftselite das Bild prägte vom „Tempel der medizinischen Wissenschaft“, dessen „Vorhalle“ der Patient, dessen „Allerheiligstes“ das Labor darstelle.

So gestrig das klingt – wie sieht es denn heute aus, wenn wir zum Beispiel über Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, diskutieren? Dazu hat sich unser Vorstand Anfang des Monats auf seiner Klausur in Zons einen halben Tag Zeit genommen, und dieser Vormittag war mehr als lohnenswert. Wir haben uns intensiv mit den ethischen Implikationen dieser Technik befasst.

Ist es vertretbar, durch In-vitro-Fertilisation gewonnene Embryonen bei familiär bekannten, schwerwiegenden genetisch bedingten Erkrankungen der Eltern vor dem Transfer in den Mutterleib genetisch zu untersuchen – und gegebenenfalls auszusortieren?

In welchem Verhältnis stünde die Antwort „Nein“ zum Alltag der Pränataldiagnostik? Wir wissen heute, dass 90 Prozent der Kinder, die die Diagnose „Trisomie 21“ bekommen, abgetrieben werden.

Wir wissen, dass es bei der PID sogenannte Überschussbefunde geben wird, in denen man etwas über Chromosomen erfährt, obwohl das nicht der Gegenstand der PID-Diagnostik im eigentlichen Sinn ist. Aber wie geht man dann damit um? Ich glaube nicht, dass man als Arzt Eltern verweigern kann, diese Befunde mitzuteilen. Und wenn man sie ihnen mitteilt, werden sie natürlich ähnliche Überlegungen auslösen wie die heute bekannten Fakten, die Eltern aus der Pränataldiagnostik erfahren ...

Für eine feste ethische Fundierung hat sich unser vor zwei Jahren verstorbener Präsident Jörg-Dietrich Hoppe konsequent eingesetzt. In seinem Gedenken haben wir mit der „Jörg-Dietrich-Hoppe-Vorlesung“ ein neues Forum zur Diskussion über grundlegende Fragen geschaffen, die sich in Arztberuf und Gesellschaft stellen.

Vor knapp zwei Wochen hat hier in diesem Saal Karl Kardinal Lehmann bei der ersten derartigen Vorlesung gesprochen, der Bischof von Mainz und langjährige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Viele von Ihnen waren ja auch dabei. Kardinal Lehmann hat uns vor Augen geführt, dass das Leben das höchste Gut ist – und die Gesundheit, der dies oft zugeschrieben wird, nur ein sehr hohes.

Ich zitiere den Kardinal:

„Wir sehen dies bei Kranken, Alten, Behinderten, besonders auch bei den Wachkomapatienten. Allein dies zeigt schon, dass Gesundheit zwar ein sehr hohes, sehr kostbares Gut ist, aber dass man nicht einfach sagen kann, es sei das höchste Gut. Sonst würden wir Leben, das beschädigt ist und über die ‚Normalität‘ hinaus begrenzt ist, nicht hoch genug schätzen. Dies ist sicher auch eine unbeabsichtigte Nebenwirkung einer Absolutsetzung von Gesundheit in unserer Gesellschaft.“

Das technisch Machbare, so Kardinal Lehmann weiter, habe eine suggestive, geradezu normative Kraft, und ich darf ihn noch einmal zitieren:

„Eine Grundschwierigkeit des Problems besteht darin, dass die Spannung zwischen dem technisch Machbaren und dem sittlich Verantwortbaren meist überhaupt nicht wahrgenommen wird. Es mangelt auf weite Strecken an Sensibilität für die sittlichen Implikationen neuzeitlicher Naturbeherrschung.“

Und um genau diese Sensibilität geht es uns Ärztinnen und Ärzte in unserem Beruf, und es geht darum auch in unserer Kammer ...

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.