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Bericht zur Lage bei der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 8. März 2014 in Düsseldorf


Aktuelle Themen der Berufs- und Gesundheitspolitik

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

manche sagen: Am Aschermittwoch ist alles vorbei. Die Tatsache, dass Sie hier sind beweist, dass nicht alles vorbei ist. Ich habe mich vorhin dem einen oder anderen bei der Begrüßung entzogen. Damit Sie nicht denken, dass das unhöflich war: Ich habe mir am 10. Januar das Tuberculum majus aus dem rechten Humerus herausgerissen, indem ich mich bei einem Gang durch meine Heimatstadt Aachen auf dem Boden ausgebreitet habe … Das ist gestern vor acht Wochen geschehen. Seit etwa 14 Tagen darf ich mühselig arthrotisch wirkende Bewegungen machen. Ich habe keinen Schlaganfall erlitten, wie auch gesagt wurde mit dem Hinweis darauf, dass ich offensichtlich den rechten Arm nicht mehr bewegen könne. Es ist vielmehr traumatisch.

Ich bin mit dem Zustand unseres Gesundheitswesens zufrieden und kann bekunden, dass ich überall auf eine ausgezeichnete und zufriedenstellende Versorgung gestoßen bin. Das gilt sowohl für die Teile, die ich in Berlin absolviert habe, als auch für die Teile, die ich in Nordrhein absolviert habe. Ich darf mich hier in der Kammerversammlung bei der großen Zahl beteiligter Kolleginnen und Kollegen sehr, sehr herzlich bedanken. Ich finde, auch das, was die Physiotherapeuten tun, lässt sich sehen. Ich bin damit sehr zufrieden; alles konservativ, ohne operativen Eingriff.

Für mich war das Schöne, dass ich am Rosenmontag zum ersten Mal wieder den berühmten Karnevalistengruß mit dem rechten Arm zeigen konnte. Da habe ich mich zum ersten Mal wieder getraut, mit Alaaf zu reagieren ...

Wir müssen uns natürlich auch mit Grundsatzfragen beschäftigen. Eine der Grundsatzfragen lautet: Wie geht es in Berlin weiter? Mein Eindruck ist, dass sich inzwischen die Koalitionspartner so weit geschüttelt und gerüttelt haben, dass es in Berlin mit den Entscheidungen jetzt vielleicht etwas vorangeht.

Meine Bilanz lautet, dass der Koalitionsvertrag einen eher pragmatischen Weg wählt. Ich glaube nicht, dass es eine gegenseitige Blockade von Union und SPD geben wird. Ich glaube, dass allen bewusst ist, dass eine ordentliche Versorgung der Patientinnen und Patienten in erster Linie von denjenigen abhängt, die sich um die Patientinnen und Patienten kümmern. Aber die politische Gestaltung bestimmt die Rahmenbedingungen für deren Arbeit. Insofern hängt die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten auch von der Gesundheitspolitik ab, insbesondere auch davon, ob man für uns würdige Arbeitsbedingungen bereitstellt, unter denen wir in der Lage sind, unseren Patientinnen und Patienten gerecht zu werden.

Dazu brauchen wir ausreichende Freiheitsgrade; denn allen kommerziellen Strömungen des Zeitgeistes zum Trotz betrachten wir unseren Beruf zunächst einmal als eine Berufung. Wir wollen dienen, und zwar als Freiberufler, die eine hohe persönliche Verantwortung für die Gesundheit des Einzelnen und für die Gesellschaft übernehmen in einer ureigenen Aufgabe, nämlich Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten.

Das ist die Aufgabe, die wir uns selbst stellen, die aber auch diese Gesellschaft stellt. Wir können sie nur erfüllen, wenn der Rahmen stimmt. Daran, ob das der Fall ist, messen wir die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen.

Nun könnte man sagen, es hat einen wesentlichen Fortschritt im gesundheitspolitischen Bereich gegeben: Der neue Gesundheitsminister Hermann Gröhe ist Rheinländer, aus Neuss. Das ist doch ein Anlass zur Fröhlichkeit. Ob es aber stets fröhlich zugehen wird, ist schwierig zu sagen … Ich habe  meine Zweifel, dass das Thema Konvergenz ganz lustig ablaufen wird. So wird es nicht sein, aller rheinischen Mitwirkung zum Trotz.

Aber Folgendes ist auch sicher: Die willkürliche Benachteiligung Nordrhein-Westfalens bei der ärztlichen Vergütung und bei den Krankenhausvergütungen muss endlich ein Ende haben, weil nicht hinzunehmen ist, dass Menschen in Nordrhein-Westfalen bei Beträgen, die sie wie alle anderen in Deutschland in die Krankenkassen einzahlen, bei der Frage, wie viel davon zur Verfügung gestellt wird, um den stationären und den niedergelassenen Bereich zu bezahlen, diskriminiert werden und praktisch als eine Gruppe dastehen, die weniger leistungskräftig ist, als es in anderen Ländern der Fall ist, und dass aus Nordrhein-Westfalen Gelder in andere Bundesländer fließen …

Ich finde, das ist mit einer würdigen Sortierung und Ordnung nicht in Einklang zu bringen. Deswegen darf man daran auch Kritik üben und ungeduldig sein. Ich finde, man darf erwarten, dass sich da etwas ändert.

Daran arbeiten wir auch mit unserer Initiative Arzt.NRW, in der die Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen im Lande zusammengeschlossen sind. Das tun wir auch im Schulterschluss mit der Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens. Wir glauben, dass es richtig ist, für die Konvergenz zu streiten.

Der Koalitionsvertrag bietet dafür eine ordentliche Grundlage. Ich zitiere daraus:

Wir werden prüfen, ob sich die Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begründen lassen und wie unbegründete Unterschiede aufgehoben werden können.

Man muss hervorheben, dass eine Prüfung unterschiedlich schnell gehen kann. Sie kann auch dauern. Wir werden mit vereinten Kräften darauf dringen, dass es zügig geht, weil wir schon viel zu lange warten.

Die nordrhein-westfälischen Beitragszahler haben ein Recht darauf, dass ihre Kassenbeiträge nicht woandershin umgeleitet werden. Unsere Patientinnen und Patienten haben das Recht, genauso gut gestellt zu werden wie die Patienten zum Beispiel in Bayern oder in Niedersachsen. Das ist auch der Grund, warum wir Ihnen als Vorstand zu diesem Thema den Antrag 1 vorgelegt haben. Ich bin dafür, dass wir hier und heute erneut ein starkes Signal nach Berlin schicken, aber auch ins Münsterland zu Karl-Josef Laumann, nach Herne zu Ingrid Fischbach und nach Neuss zu Hermann Gröhe.

Ich finde es gut, dass in dieser Konstellation die Bürgerversicherung, für die ja einige Parteien im Wahlkampf intensiv geworben hatten, nicht kommen wird ... Das heißt, es bleibt beim bewährten dualen System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Eine Einheitsversicherung würde das System nicht verbessern und gerechter machen, sondern die Leistungskraft insgesamt erheblich schwächen.

Deshalb rege ich mich auch weniger, als das sonst geschähe, über die Diskussion zu den Facharztterminen auf. Ich weiß, dass der Unmut, der da artikuliert wird, seine Berechtigung hat. Ich weiß auch, dass es den Vorschlag gibt zu sagen: Warum wollen wir nicht von ärztlicher Seite aus eine „dringliche Überweisung“ durch den behandelnden Arzt statt der Terminvergabestellen einführen?

Wenn zwei Sorten von Überweisungen zur Verfügung gestellt werden, nämlich eine hurtige Überweisung und eine nicht so hurtige Überweisung, dann kann man sich vorstellen, welcher Diskussionsbedarf in den Praxen dadurch entsteht, dass natürlich viele Patienten sagen werden: Ich muss die hurtige Überweisung bekommen. Ich weiß nicht, ob das der Weisheit letzter Schluss ist.

Mich beeindruckt sehr die Feststellung, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen wurde, dass 80 Prozent der Patienten ihren Termin auch in der Facharztpraxis innerhalb von vier Wochen haben.

Und: Wenn ein Hausarzt einen Termin für einen Patienten rasch haben will, dann scheitert er nicht, sondern ruft in der Praxis des Facharztes an. Dann  kommt auch ein solcher dringlicher Termin zustande.

Insofern ist das Problem, über das geredet wird, zumindest zu 90 Prozent gelöst. Dass es so aufgeblasen wird, hat etwas damit zu tun, dass man versucht hat, einen Grund für die Bürgerversicherung zu finden. Die Antwort mit der Koordinierungsstelle ist natürlich viel klüger als mit der Bürgerversicherung als solcher.

Ich glaube, wenn wir es hinbekommen, öffentlich deutlich zu machen, dass die Terminfrage mit der Interaktion der heutigen Instrumente gelöst ist, wird Herr Gröhe am Ende sagen: Wir richten da Stellen ein, aber wenn die nichts zu tun haben, ist es auch in Ordnung.

Ich glaube, dass wir an dieser Stelle darauf achten sollten, dass die allermeisten gesetzlich Versicherten mit der Terminvergabe zufrieden sind. Einen solchen Zugang zur Gesundheitsversorgung, wie ihn die Bürgerinnen und Bürger hier in Deutschland haben, sucht man ansonsten in der Welt relativ vergeblich. Natürlich ist jeder Einzelfall, bei dem man hochspielen kann, dass die Bürgerversicherung gerechter wäre, schlecht. Deshalb sollte man dem möglichst wenig Raum geben.

Leider ist der Koalitionsvertrag in der Frage der privatärztlichen Gebührenordnung nicht besonders überzeugend. Im Koalitionsvertrag ist die GOÄ nicht erwähnt. Wir haben im November einen wichtigen Schritt in Gestalt einer Vereinbarung getan, die die Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung zu einer umfassenden Novelle der GOÄ geschlossen haben. Die Bundesärztekammer hat ein zeitgemäßes Leistungsverzeichnis erarbeitet, das den Stand der modernen Medizin abbildet.

Wir fordern, dass sich der PKV-Verband bewegt, damit es auch bezüglich des Leistungsverzeichnisses weitergeht. Dazu haben wir Ihnen den Antrag 3 des Vorstands vorgelegt. Das Bundesgesundheitsministerium und auch der Bundesrat werden benötigt. Mein Eindruck ist: Wir kommen dort nur voran, wenn klar ist, dass mit derjenigen Lösung, die gefunden wird, ein Einvernehmen sowohl der Bundesärztekammer als auch der PKV verbunden ist.

Es muss allerdings auch klar sein, dass wir nicht an die Stelle einer amtlichen Gebührenordnung für Ärzte eine Verhandlungslösung setzen können, sondern die Gebührenordnung für Ärzte ist eine Pflicht des Staates. Eine zeitgemäße Leistungsbeschreibung und leistungsgerechte Bewertungen sind eine Aufgabe staatlicher Instanzen, weil es um eine öffentliche Gebührentaxe geht, die die Interessen des Berufs, die Interessen der Versicherten und die Interessen der Öffentlichkeit in Übereinstimmung bringt. Die Integration aller dieser Aspekte kann nur dadurch erfolgen, dass der Staat sich nicht aus der Verantwortung herauszieht.

Deshalb sagen wir dem Bundesgesundheitsminister, und diese Botschaft werden wir ihm beim Düsseldorfer Ärztetag im Mai mitgeben:

Die Freiberuflichkeit muss gestärkt werden. Wir brauchen ein gutes Schlusskapitel der unendlichen Geschichte versäumter GOÄ-Reformen, und zwar in dieser Legislaturperiode.

Auf den Weg gebracht ist die Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu liegt ein Referentenentwurf vor. Der allgemeine Beitragssatz wird dort mit 14,6 Prozent festgelegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte, wobei der Arbeitgeberbeitrag eingefroren ist, und zwar für diese Legislaturperiode. Man wird ihn nicht für ewige Zeiten einfrieren können. Die pauschalen Zusatzbeiträge der Versicherten, die zur Zeit der vorangegangenen Koalition eingeführt wurden, werden abgeschafft.

Der bisher gesetzlich von den Arbeitnehmern allein zu entrichtende Beitragsanteil von 0,9 Prozent ist nicht mehr gesetzlich festgelegt. Er macht rechnerisch 11 Milliarden Euro aus. Man wird auf dieses Geld nicht verzichten können. Das bedeutet, dass es prozentuale Zusatzbeiträge auf das Einkommen der Versicherten geben wird. Die Höhe dieser Beiträge wird demnächst jede einzelne Kasse in eigener Entscheidung festsetzen.

Das ist vielleicht noch nicht die Rückkehr zur vollen Beitragsautonomie wie vor dem Gesundheitsfonds. Aber es verspricht doch eine gewisse Unterscheidbarkeit der Kassen auch nach dem Beitrag.

Ich kann nur hoffen, dass dies nicht dazu führt, dass wir die Fortsetzung eines Verdrängungswettbewerbs der Kassen nur anhand von Preissignalen haben werden. Allerdings gebe ich natürlich auch zu, dass ein prozentualer Beitrag dafür etwas weniger anfällig ist als ein pauschaler Beitrag.

Man wird sehen, ob das nachhaltig ist. Der demografische Wandel und der medizinisch-technische Fortschritt müssen aufgefangen werden …

Ich komme zu den Kassenfinanzen. In der vorigen Woche wurden Reserven von rund 30 Milliarden Euro bei Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds gemeldet. Ich habe genau registriert, dass es natürlich ganz viele gab, die gesagt haben: Super, die Kassen schwimmen im Geld, also können wir diese und jene Aufgabe leicht finanzieren. Die 10 Euro Praxisgebühr wurden ebenfalls abgeschafft.

Ich warne vor Folgendem: Wer 30 Milliarden Euro als ein riesiges Geldpolster der Krankenkassen wertet und dabei übersieht, dass dies gerade einmal der Betrag ist, den die Krankenkassen für ihre Leistungsfinanzierung in zwei Monaten benötigen, hilft natürlich dabei, Beträge umzuschichten und beispielsweise das zu begründen, was Herr Schäuble jetzt macht, indem er erklärt: Die haben 30 Milliarden Euro, dann kann ich ein bisschen den Bundeszuschuss herunterfahren. Ich nehme mir jetzt erst einmal das Geld, das ich zum Haushaltsausgleich brauche.

Wer so tut, als hätten die Krankenkassen mit 30 Milliarden Euro Rücklagen paradiesische Verhältnisse, irrt. Natürlich ist es viel besser als früher. Früher bekamen wir zu Beginn einer jeden Legislaturperiode immer ein Spargesetz. Als Erstes gab es eine Notbremse, gab es eine eingreifende Gesetzgebung zur Kostendämpfung. Das war in der vorhergehenden Legislaturperiode nicht erforderlich, das ist auch in dieser Legislaturperiode nicht erforderlich.

Aber zu sagen, mit den 30 Milliarden Euro seien die Finanzierungsprobleme gelöst, halte ich, mit Verlaub, für eine sehr mutige Positionierung. Ich glaube, damit ist etwas Wasser unter dem Kiel, aber das reicht gerade einmal für zwei Monate aus. Insofern wünsche ich mir ein deutlich größeres Polster der Krankenkassen.

Wenn der Bundesfinanzminister sagt, die 6 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen können wir zurückhalten, dann können wir den Bundeshaushalt 2014 und 2015 mit einer schwarzen Null abschließen, dann mag das haushaltspolitisch opportun sein, aber im Gesundheitswesen wird damit das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Zuschüsse immer weiter untergraben.

Deswegen kann ich nur sagen: Ich warne davor, allzu glückselig über die Reserven bei den Krankenkassen zu sein.

Das Gesetz hat diesmal einen ganz griffigen Namen, das kann sich jeder sofort merken: Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung, Kurzform: GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz, noch kürzer: GKV-FQWG. Damit ist in kommunikativer Hinsicht eine Meisterleistung vollbracht worden.

Dass bei der Reform das Q wie Qualität eine wichtige Rolle spielen soll, begrüßen wir. Das Gesundheitswesen ist eben kein klassischer Markt, auf dem es primär um Preise und Wettbewerb, um Angebot und Nachfrage geht. Im Kern geht es um eine gute Daseinsvorsorge für Kranke, die eine gute Versorgung zur Verfügung haben sollen. Das Thema Qualität muss großgeschrieben werden.

Wir wollen auch keine verdeckte Rationierung, bei der aus finanziellen Gründen medizinisch notwendige Leistungen vorenthalten werden.

Hier in Nordrhein-Westfalen ist unsere Kammer für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung eingetreten. Wir haben erste Erfolge erzielt. Zu fragen ist stets, wie Qualität eigentlich zu definieren ist und wer die Möglichkeit hat, Qualität zu definieren. Wir sagen, dass die Qualifikation und die Zahl der Ärztinnen und Ärzte und der anderer Gesundheitsberufe wesentliche Bestimmungsfaktoren für Qualität sind. Denn die Kolleginnen und Kollegen, die Schwestern und Pfleger, die Physiotherapeuten und viele andere sind es ja, die den Patienten behandeln und betreuen.

Nach den Gesetzesplänen wird sich demnächst der Gemeinsame Bundesausschuss der Qualitätsfrage annehmen und hierzu ein unabhängiges wissenschaftliches Institut gründen. Dieses Qualitätsinstitut soll die Versorgungsqualität auch auf der Basis von Routinedaten ermitteln.

Ich glaube: Eine Allzwecklösung für alles sind Institute und Institutionen auch nicht. Das bringen wir in unserem Antrag 5 zum Ausdruck. Die eigentliche Triebkraft für Qualität ist das intrinsisch motivierte Engagement der Ärztinnen und Ärzte und der anderen Gesundheitsberufe für Patientinnen und Patienten. Die eigentliche Triebkraft für Qualität ist die Empathie, mit der wir den kranken Menschen begegnen. Die eigentliche Triebkraft ist eine Haltung, nicht eine institutionelle Lösung.

Trotzdem sage ich Ihnen: Als der AOK-Bundesverband auf der Basis von sehr analysebedürftigen Daten behauptet hat, dass jährlich 18.900 Krankenhauspatienten durch Behandlungsfehler sterben, und diese Zahl in der ganzen Republik ins Schaufenster stellte, würde man sich schon freuen, wenn auch mit wissenschaftlicher Expertise sofort eine Antwort käme, die erklärt: Liebe Leute, diese Zahl ist eine Schätzung, diese Zahl ist abgeleitet aus einer Literaturanalyse in einem fremden Land, und zwar aus dem Jahr 2007, analysiert auf der Basis von Daten, die dort zwischen 1995 und 2006 erfasst wurden.

Alle Veränderungen, die seitdem eingetreten sind, die ganze Diskussion um Patientensicherheit, die ganze Diskussion um CIRS, die ganze Diskussion um den Infektionsschutz, die ganze Diskussion um Hygiene, die ganze Diskussion auch um die Frage, ob wir qualitätsvoll in der Indikationsstellung sind - dies alles bildet sich darin überhaupt nicht ab. Aber es wird so verkauft, als sei es ein aktueller Eindruck. Diese AOK-Darstellung ist weniger glaubhaft als die Darstellung des ADAC zur Autoqualität.

Das ist ein dermaßen dünner Aufguss, dass man sich fragt, ob die AOK damit nicht einen zusätzlichen Grund geliefert hat, dass gesagt wird: Wir brauchen eigentlich ein öffentlich wirksames Institut. Insofern habe ich eine gewisse Sympathie dafür.

Trotzdem stellt sich die Frage: Was nimmt man dann in den Blick? Sicherlich ist jeder Fehler ein Fehler zu viel. Sicher müssen wir Ärzte am Thema der Fehlervermeidung intensiv arbeiten.

Aber wenn man eine solche Schätzometrie erlebt, die das Vertrauen beschädigt und die Kolleginnen und Kollegen empört, das auch noch verbunden mit der Forderung der Kassen nach der sogenannten Pay-for-Performance-Variante, macht mich auch eine Formulierung im Koalitionsvertrag unmutig, in der es heißt, dass dieses Institut Daten für Pay-for-Performance liefern soll, mehr Qualitätstransparenz schaffen soll.

Das Konzept, das dort für Pay-for-Performance aufgestellt wird, sagt aus: Wer eine exzellente Qualität liefert, bekommt oben etwas drauf; wer eine durchschnittliche Qualität liefert, bekommt das Geld wie bisher, wer aber schlechte Qualität liefert, der bekommt Geld abgezogen.

Ich finde, das ist ein Verständnis von Qualitätserzeugung, das sich nicht wirklich intensiv mit den Qualitätsprozessen auseinandergesetzt hat. Wo wird denn die Qualität dadurch besser, dass ich jemandem, der schlechte Qualität liefert, Geld wegnehme? Damit wird doch kein Verbesserungsprozess in Gang gebracht. Dadurch wird doch die Möglichkeit, eine bessere Qualität zu liefern, nicht verbessert. Ich sage umgekehrt: Derjenige, der eine exzellente Qualität liefert mit den Mitteln, die er hat, wird ja nicht dadurch noch besser, dass er noch mehr Geld erhält.

Ich finde diesen Pay-for-Performance-Ansatz extrem schwierig. Ich habe das Gefühl, dass ihn auch der Gemeinsame Bundesausschuss bisher nicht durchdekliniert hat. Deswegen glaube ich, dass wir selbst diesem Pay-for-Performance-Ansatz ein bisschen skeptisch gegenüberstehen sollten.

Die eigentliche Auseinandersetzung dreht sich um die Frage: Welche Qualität meinen wir? Um welche Qualität geht es? Wie definieren wir Qualität? Ich sage Ihnen eines: Die Qualität des ärztlichen Handelns, die Qualität der Patientenbetreuung ist immer mehr als das, was man messen kann.

Institute können immer nur messen, Institute können zählen. Die Wirklichkeit ist davon geprägt, dass es Dinge gibt, die mehr zählen als das, was man zählen kann: Das sind Werte.

Deswegen glaube ich, dass es gut ist, wenn wir diese Debatte so führen.

Bei der Krankenhausfinanzierung besteht dringender Reformbedarf. Die DKG sagt: Die Hälfte der deutschen Krankenhäuser hat das Jahr 2013 in roten Zahlen erlebt. Die Uniklinika haben neulich ein Defizit von 160 Millionen Euro publiziert. Wenn wir wollen, dass die Kliniken einen wesentlichen Teil der Daseinsvorsorge bilden, wenn wir wollen, dass der Staat die Finanzierung der Kliniken sicherstellen muss, dann muss es Reformen geben, wie sie die Bundesärztekammer, aber auch wir beschreiben:

Eine wohnortnahe, flächendeckende Versorgung lässt sich mit der heutigen Anwendung des DRG-Systems nicht mehr dauerhaft gewährleisten. Wer 100 Prozent der Krankenhausfinanzierung nur aus DRGs darstellen will, also nur über die Preise finanzieren will, macht, glaube ich, einen Fehler. Bisher bestimmen Mengen und Preise viel zu sehr das wirtschaftliche Wohl und Wehe eines Krankenhauses.

Auch die Versorgungssicherheit muss einen Preis haben. Wir wissen, dass der Chef eines Essener Stromriesen dieser Tage formuliert hat: Auch die Versorgungssicherheit muss einen Preis bekommen. Das heißt, wenn RWE feststellt, dass Kohlekraftwerke, dass Gaskraftwerke ein Milliardendefizit einfahren, weil sie bei Weitem nicht ausgelastet sind, man aber ihre Bereitstellung will, weil man sagt, man brauche Kohlekraftwerke, man brauche Gaskraftwerke, damit die Energiewende zustande kommt, dann ist dies dasselbe, was auf dem Lande gilt, wenn sich ein Krankenhaus in einer Region, die dünn besiedelt ist, aus der bloßen Erbringung der Leistungen, die anfallen, auch nicht refinanzieren kann wie beispielsweise ein Krankenhaus, das den Skaleneffekt der großen Menge nutzen kann.

Das RWE hat recht. Das gilt dann aber auch für die Krankenhäuser: Auch die Versorgungssicherheit muss einen Preis bekommen. Das bedeutet, dass wir Sicherstellungszuschläge etwa für die Sicherheit der Versorgung im ländlichen Raum nötig haben. Kohle und Gas werden im Falle des Falles gebraucht, damit die Lichter nicht ausgehen. In einem regulierten Markt ist das ein Fall für die Politik. Ebenso verhält es sich mit den Krankenhäusern. Auch hier gilt, dass wir nicht wollen, dass der Weg akut erkrankter Menschen zum nächstgelegenen Krankenhaus irgendwann zu weit sein wird.

Das ist der Hintergrund für den Antrag, den wir Ihnen vorlegen, in dem wir auch Nordrhein-Westfalen ermuntern, in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen nationalen Kraftakt zur Auflösung des milliardenschweren Investitionsstaus voranzutreiben, den wir heute haben.

Wir brauchen dort natürlich eine Refinanzierung der Tarifsteigerungen. Wir brauchen auch weiterhin die Möglichkeit zu arztspezifischen Tarifverträgen. Ich wünsche mir sogar, dass wir auch krankenpflegespezifische Tarifverträge haben, dass das auch nicht alles mit einem einzigen Tarifvertrag abgehandelt wird, wie das heute der Fall ist. Das habe ich aber nicht in der Hand.

Die Frage arztspezifischer Tarifverträge ist ein wichtiger Punkt der Bundespolitik. Man sieht, dass jeden Tag neue Forderungen aufkommen. Gestern hat der Verband der Chemischen Industrie erklärt: Wir brauchen ein Streikverbot für alle, die nicht die Mehrheit im Betrieb repräsentieren. Das wäre in unserem Fall ein Streikverbot für Ärztinnen und Ärzte. Das darf nicht kommen. Die Kolleginnen und Kollegen werden ihr hart erkämpftes Recht, arztspezifische Tarifverträge abzuschließen, geschlossen verteidigen. Sie wollen sich vom Gesetzgeber nicht unter die Knute einer Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft zwingen lassen, die bei den Kolleginnen und Kollegen wenig Zuspruch findet und deshalb eine weitgehend arztfreie Zone ist.

Dazu braucht es eine breite Unterstützung. Deshalb der Antrag 4 mit dem Hinweis auf die Onlinepetition, die vor diesem Saal unterzeichnet werden kann. Ich bitte Sie sehr herzlich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Wer die Tarifvielfalt als unnormalen Zustand betrachtet, wer Gewerkschaftspluralität als unnormalen Zustand betrachtet, wer sie per Gesetz abschaffen will - mit welchem Recht kann der denn hingehen und zu den Auseinandersetzungen in anderen Ländern sagen: Wir brauchen Parteienpluralität, wir brauchen Pressepluralität, wir brauchen Meinungsfreiheit? Mit welchem Recht kann er sagen: Wir wollen keine Planwirtschaft, sondern wir wollen eine Marktwirtschaft?

Wenn es nicht möglich ist, Wahlentscheidungen in ureigenen Angelegenheiten zu treffen, bedeutet das die Abschaffung einer im Grundgesetz verbrieften Freiheit, wo für jedermann und für alle Berufe gewährleistet ist, dass man selbst bestimmen kann, welche Organisation die eigenen Interessen vertreten soll. Ich finde, es hat nichts mit irgendeinem Egoismus zu tun, sondern mit der Notwendigkeit, spezifische Regelungen zu finden, wenn wir diese Freiheit verteidigen.

Vor fast zweieinhalb Jahren ist Jörg-Dietrich Hoppe verstorben, der unsere Kammer und die ärztliche Berufspolitik in Deutschland über Jahrzehnte hinweg geprägt hat. Für Jörg Hoppe stand eine feste ethische Fundierung unseres Berufs im Vordergrund. Deshalb hat der Vorstand zu seinem Gedenken und in Fortführung seines Werks mit der „Jörg-Dietrich-Hoppe-Vorlesung“ ein neues Forum zur Diskussion über grundlegende Fragen des Arztberufs und der Gesellschaft geschaffen.

Anfang November haben wir bei der ersten dieser Vorlesungen Karl Kardinal Lehmann hier an dieser Stelle gehört, den Bischof von Mainz und langjährigen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. Der Kardinal hat die Latte für die zukünftig Vortragenden intellektuell ganz schön hoch gelegt. Manche haben gesagt: Ja, es war schön, dem zu folgen, aber es war einfacher, es noch einmal nachzulesen. Inzwischen ist das Referat ja auch nachlesbar.

Wir wollen auch mit solchen Veranstaltungen unterstreichen, dass wir diejenigen sind, die sich immer wieder auch mit grundlegenden berufsethischen Fragen beschäftigen. So haben wir im November 2012 das berufsrechtliche Verbot des ärztlich assistierten Suizids in unserer Kammerversammlung diskutiert und in unserer Berufsordnung verankert, nachdem sich der Deutsche Ärztetag 2011 nach intensiver Diskussion dafür entschieden hatte.

Inzwischen gibt es eine rege geführte öffentliche Debatte über die Unterstützung des Suizids. Das ist der Hintergrund, warum Ihnen der Vorstand einen Antrag vorlegt. Mit diesem Antrag bitten wir zum einen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags - da befinden wir uns im Einklang mit der Bundesärztekammer -, jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Es reicht nicht aus, wenn man nur gewerbliche Ansätze unter Strafe stellt. Damit ermöglicht man vermeintlich ehrenvolle Vereine wie den Sterbehilfeverein von Herrn Kusch aus Hamburg, der dann die Möglichkeit hätte, organisiert, aber eben nicht gewerblich, die Selbsttötungsassistenz zu propagieren.

Wir haben gesagt: Jede organisierte Ermutigung zur Selbsttötung kann zu einem gesellschaftlichen Klima beitragen, in dem sich zum Beispiel pflegebedürftige, schwer kranke oder behinderte Menschen ausgegrenzt fühlen, indem sie sich als Bürde für die Angehörigen oder als finanzielle Last für die Gesellschaft empfinden - und damit in gewisser Weise zur Selbsttötung gedrängt fühlen könnten. Das wollen wir nicht.

Das wollen wir deshalb nicht, weil der Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden ein Gradmesser für die Humanität einer Gesellschaft ist. So hat es jedenfalls Jörg Hoppe formuliert. Ärztinnen und Ärzte treten für eine Kultur der Zuwendung, für eine Kultur des Gesprächs mit dem Patienten ein, auch und gerade in scheinbar aussichtslosen Situationen.

Das ist nicht gleichbedeutend mit der Aussage - das ist mir wichtig -, dass wir für jeden Einzelfall, für den es ja auch heute keine Strafandrohung gibt, außerhalb von Organisation, Gewerbe und Geschäft auch eine strafrechtliche Regelung brauchen. Das steht nicht in dem Antrag. Ich bin persönlich der Meinung, dass es ein Feld geben muss, das jenseits der Strafandrohung liegt.

Was aber auch nicht geht, ist, dass man Ärztinnen und Ärzte direkt oder indirekt dazu verpflichtet, dass sie gewissermaßen zum Beruf des Töters übertreten und gewissermaßen entgegen dem Wunsch unserer Profession, Leben zu erhalten, die Erwartung erfüllen müssen, die in einem Teil der Gesellschaft vorhanden ist.

Manche sagen: Jawohl, wir wollen auch den Auftrag erteilen können, wir wollen einfach die Möglichkeit haben, dass wir verlangen können, dass uns der Giftbecher gereicht wird. Das setzt aber voraus, dass es dafür eine zumindest berufliche Pflicht geben müsste. Da kann ich nur ebenso wie seinerzeit Jörg Hoppe sagen: Dann muss man dafür einen anderen Beruf erfinden. Die Ärztinnen und Ärzte sind dafür denkbar ungeeignet.

Das ist der Grund für die Festlegung in unserer Berufsordnung. Ich weiß natürlich, dass es ebenso wie 2011 und 2012 auf dem Deutschen Ärztetag in dieser Kammerversammlung andere Sichtweisen gibt. Wenn man das geändert haben will, müsste nach meinem Verständnis die Berufsordnung auf dem Deutschen Ärztetag geändert werden. Dann käme es zur Debatte in der Kammerversammlung. Aber solange wir die Berufsordnung so formuliert haben, wie wir sie formuliert haben, müsste sie, meine ich, das verbindliche Signal dieser Gemeinschaft sein, das wir als Signal einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach draußen geben.

Ich weiß natürlich, dass die Debatte weitergehen wird. Viele von uns werden sich an ihr beteiligen. Die Debatte wird auch im Bundestag unter dem Aspekt einer Gewissensfrage geführt werden. Es wird keinen Entwurf der Bundesregierung geben. Ich bin sicher, dass die Entscheidungen, die wahrscheinlich erst 2015 im Bundestag getroffen werden, ohne Fraktionszwang erfolgen werden.

Ich werbe dafür, dass wir an dieser Stelle die beiden Signale, die ich genannt habe, geben, dass wir nicht darüber hinausgehen und sagen: Jede Form der Beihilfe, auch die individuelle, höchstpersönliche, die nichts mit Organisation, Werbung, Reklame, Plakaten, Vereinen oder Einladungen zu tun hat, wird unter Strafe gestellt. Das würde ich nicht machen.

Damit könnte man es an dieser Stelle bewenden lassen. Das Signal, dass wir die organisierte Suizidassistenz nicht wollen, ist allerdings ein Signal, das wir hier unabhängig von der anderen Frage gemeinsam geben sollten.

Wir müssen uns mit der Frage befassen: Wie erträglich sind denn die Lebenssituationen der Menschen, die von Not betroffen sind? Ich will jetzt nicht erneut über das Thema Palliativmedizin sprechen; das haben wir hier schon oft gemacht. Ich will auf das Thema der Demenz zu sprechen kommen. Angesichts der Zahl von 1,4 Millionen erkrankten Menschen, die immer weiter steigen wird, haben wir gemeinsam mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe das Jahr 2014 zum Aktionsjahr unter dem Motto „Demenz im Blick“ erklärt. Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat die Schirmherrschaft übernommen.

Wir wollen die Hilfen und die Unterstützung für die erkrankten Menschen weiterentwickeln. Wir wollen das Verständnis und die Sensibilität für Betroffene mit Demenzerkrankungen fördern, um gesellschaftlicher Ausgrenzung entgegenzuwirken. Dazu brauchen wir Hilfenetzwerke im Lebensumfeld der Erkrankten, wir brauchen lokale Allianzen.

Das ist nötig, weil auch mit Demenz soziale Teilhabe möglich ist. Vielleicht weiß kein anderer Beruf so sehr um die Aufgabe des Dolmetschens wie wir.

Ich bin unserem Vizepräsidenten Bernd Zimmer und seiner persönlichen Initiative sehr dankbar, der unter der Überschrift „Demenz im Blick 2014 - Gegen das Vergessen“ am 23. März 2014 im Andenken an die Erdbebenopfer in Fukushima 2011 und die Taifunopfer auf den Philippinen 2013 zu einem Konzert einlädt, um ein Zeichen zu setzen, dass uns das Thema Demenz wichtig ist.

Ich weise Sie darauf hin, dass unser Vizepräsident Sie herzlich einlädt. Ich schließe mich an. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns dort zahlreich wiedersähen.

Ins Bewusstsein rücken wollen wir in diesem Jahr auch die gesundheitliche Situation geistig behinderter Menschen. Deshalb unterstützen wir die Special Olympics, die Nationale Olympiade für Menschen mit geistiger Behinderung. Sie wird im Vorfeld des 117. Deutschen Ärztetages im Mai hier in Düsseldorf stattfinden. Frau Professor Schwalen hat sich extrem ins Zeug gelegt, um die vorhandene Haltung der Ärztinnen und Ärzte, sich dort einzusetzen, zutage zu fördern und dies in eine organisierte Form zu bringen. Wir werden das Programm „Gesunde Athleten“ im Rahmen der Spiele ehrenamtlich unterstützen. Ärztinnen und Ärzte aus der Region werden Athletinnen und Athleten untersuchen und beraten.

Wir haben uns die Inklusion zum Ziel gesetzt. Wir haben verstanden, dass Behinderung durch Barrieren in der Gesellschaft entsteht. Deshalb wollen wir daran arbeiten, Barrieren abzubauen, so wie es auch Gegenstand der Landesgesundheitskonferenz NRW im vorigen November war.

Dabei geht es nicht nur um rollstuhlgerechte Zugänge - darum auch -, sondern es geht vor allem um barrierefreies Denken. Es geht um eine Haltung, die sich an den Bedürfnissen und Rechten von Menschen mit Behinderung orientiert, sodass diese Menschen genauso gut gesundheitlich versorgt werden wie Menschen ohne Behinderung. Da haben wir viel zu tun. Wir haben zum Beispiel zusätzliche spezielle Vorsorgeuntersuchungen für Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen. Ich bin gespannt, wie sich dort die Erfolgsaussichten entwickeln.

Wenn wir uns kritisch auseinandersetzen mit Qualitätsinitiativen, die uns zu bürokratisch erscheinen, müssen wir natürlich auch unsere eigenen Vorstellungen darlegen. Dann müssen sich diese Vorstellungen selbstverständlich inhaltlich ein Stück weit von dem unterscheiden, was wir kritisieren.

Bei den jetzt anstehenden Verhandlungen zum Krankenhausplan in den Regionen geht es ebenfalls darum, eine patientengerechte Versorgung sicherzustellen. Frau Schwalen und ich waren in Münster beim Auftakt der Initiative „Demenz im Blick“ dabei. Dort hat auch das demenzsensible Krankenhaus eine Rolle gespielt. Wir sind sicher weit davon entfernt, in den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen heute sagen zu können, dass die Bedürfnisse eines jeden von Demenz Betroffenen ausreichend berücksichtigt werden.

Damit das in Zukunft besser wird, darf es keine reine Preis- und Mengensteuerung für die Krankenhausplanung geben, sondern die gesetzlichen Krankenkassen müssen daran gehindert werden, die Versorgung über Selektivverträge auszutrocknen. Deswegen war es so wichtig, die Qualität in der Landeskrankenhausplanung zu verankern.

Die Versorgungsqualität wird von uns aus auch mit der ärztlichen Weiterbildung gestärkt. Das ist ein Topthema unserer Kammerarbeit. Wir haben federführend und gemeinsam mit drei weiteren Kammern eine weitere Evaluation der Weiterbildung vorbereitet, nachdem die Bundesärztekammer davon zunächst Abstand genommen hat. Diese Onlinebefragung der in Weiterbildung befindlichen Kolleginnen und Kollegen wird Ende April an den Start gehen. Ich hoffe auch da auf eine rege Beteiligung. Auch hier Dank an Frau Professor Schwalen, die in Interaktion mit den anderen Landesärztekammern dieses Thema sehr vorangetrieben hat und die mit dafür steht, dass wir in zahlreichen Diskussionsveranstaltungen diese Evaluation der Weiterbildung auch wirksam werden lassen. Gisbert Knichwitz, der hier in der ersten Reihe sitzt, hat eine große Zahl solcher Veranstaltungen geleitet.

Ich glaube, wir sind eine Ärztekammer, in der man sagen kann: Wenn wir die Evaluation der Weiterbildung fortführen, hat diese Evaluation anschließend auch Konsequenzen für unser eigenes Kammerhandeln. Wir transportieren das, was wir an Erkenntnissen aus der Evaluation gewinnen, zurück in die Abteilungen, in denen die Weiterbildung stattfindet. Wir befähigen Chefärzte, wir befähigen Oberärzte, wir befähigen Weiterbilder durch unsere Kommunikation dazu, über die Weiterbildung in eine bessere Partnerschaft mit den ihnen anvertrauten Ärztinnen und Ärzten zu kommen.

Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Deshalb darf auch die Reihe der Evaluationen nicht unterbrochen werden, sondern sie muss fortgesetzt werden. Das wird im April hier geschehen. Ich wünsche mir, dass sich viele aus dem Bundesgebiet dem anschließen.

Seit Jahresbeginn gibt es die praxisnahe und qualifizierte Fachsprachprüfung ausländischer Kolleginnen und Kollegen hier bei unserer Kammer. Dafür haben wir uns eingesetzt, weil eine gelungene Verständigung mit den Patientinnen und Patienten natürlich zentral für eine erfolgreiche ärztliche Behandlung ist. In der Sprache begründete Missverständnisse sind eine Fehlerquelle, die man ausschalten muss. Deshalb ist es gut, dass wir hier im Haus der Ärzteschaft nun an 30 Tagen im Jahr bis zu 750 solcher Prüfungen anbieten können.

Das hat nichts mit dem Verhindern, sondern mit dem Ermöglichen zu tun, dass Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern hier ihre ärztliche Kompetenz für unsere Patientinnen und Patienten einsetzen können. Wir schaffen mehr Qualität in der Versorgung dadurch, dass wir die Rahmenbedingungen sichern.

Das gilt auch für CIRS-NRW, unser Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung. Das gilt für die seit fast 20 Jahren etablierten Fortbildungen des IQN unter der Überschrift „Aus Fehlern lernen“. Wir wollen lernen und Strategien zur Risikovermeidung entwickeln. Diese Strategien wollen wir propagieren.

Ich bedanke mich bei Herrn Schulenburg und dem Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein für die Organisation einer Veranstaltung, bei der sich im Februar 200 Kolleginnen und Kollegen mit dem Thema „Organisationsverschulden in Klinik und Praxis“ auseinandergesetzt haben. Wir sind eine Tankstelle für Wissen, das man braucht, um die Qualitätsmängel, die uns auffallen, zu reduzieren und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Die Ärztekammer ist im Grunde als Gesamtinstitution das wichtigste Instrument zur Qualitätssicherung bei der ärztlichen Versorgung, das man sich nur denken kann.

In diese Arbeit ist auch die Gutachterkommission einbezogen. Wir haben uns auf unserer vorhergehenden Kammerversammlung lange mit den Fragen der Gutachterkommission befasst. Ich nenne Ihnen ein paar weitere Instrumente: die Ethikkommission, die Ärztliche Stelle Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin, unsere Geschäftsstelle Qualitätssicherung. Weiter kümmern wir uns um die Qualität der Schlaganfallbehandlung, um die Sicherung in der Hämotherapie und um die Qualität in der Reproduktionsmedizin.

In neuerer Zeit ist das Modellprojekt „Peer Review in der Intensivmedizin“ hinzugekommen. Herr Pollok, der Vorsitzende unseres Qualitätssicherungsausschusses, kann dazu viel berichten. Nach zwei erfolgreichen Schulungen für etwa 30 Kolleginnen und Kollegen und mittlerweile drei Reviews in intensivmedizinischen Einheiten unseres Kammerbezirks wird das Modellprojekt Ende März in den Regelbetrieb überführt.

Beim Thema Versorgungsqualität überlassen wir das Feld nicht den Ökonomen, den Gesundheitswissenschaftlern, der Bürokratie, sondern wir wissen, dass es ärztlichen Sachverstand braucht, ohne den es einfach nicht geht. Wir bringen diesen ärztlichen Sachverstand ein.

Zur Qualität gehört auch die Auseinandersetzung mit der elektronischen Kommunikation. Ich will dazu aus Zeitgründen nicht allzu ausführlich werden. Die Essenz lautet, dass die Wahrung des Patientengeheimnisses bei allen Telematikprojekten für uns die Conditio sine qua non ist. Deshalb baue ich darauf, dass sich unser Ausschuss E-Health und der Ärztliche Beirat diesem Thema auch in der kommenden Wahlperiode mit demselben Engagement widmen werden wie in der ablaufenden Wahlperiode.

Ich wäre übrigens auch froh, wenn die Krankenkassen ihre Hausaufgaben erledigen und dafür sorgen würden, dass beispielsweise die Fotos auf der elektronischen Gesundheitskarte keine Karnevalsschnappschüsse sein können. Das gibt es ja.

Ich weiß nicht, ob die moderne Technik etwas gegen das Bürokratiemonster ausrichten kann. Jedenfalls hat der Nationale Normenkontrollrat dieses Monster ins Visier genommen. Ich glaube, auf Ihren Plätzen liegt ein Artikel der „Ärzte Zeitung“ über den 5. Rheinischen Ärztetag. Dort hat uns der stellvertretende Vorsitzende des Normenkontrollrats, der frühere Staatssekretär Catenhusen, ausführlich über ein Projekt berichtet. Eine seiner ersten Erkenntnisse war: In den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte gibt es 500 kodifizierte Informationspflichten.

Ich hoffe sehr, dass dieses Projekt „Bürokratieabbau in Arztpraxen“ des Nationalen Normenkontrollrats so nachhaltig wird, dass es uns in die Lage versetzt, vielleicht den überflüssigen Teil der Informationspflichten tatsächlich schwinden zu sehen.

Das hat auch etwas mit einem erfüllten Privat- und Familienleben zu tun. Ich bedanke mich bei all denen, die uns - Frau Friedländer war dabei, Frau Groß war dabei, Herr Berson war dabei - charmant und selbstbewusst vorgetragen haben, dass sich auch der Blick auf die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verändert hat.

Vor allem die heutigen Mütter und Väter wollen nicht mehr 60 bis 80 Stunden pro Woche durchgehend arbeiten. Darauf muss sich das Gesundheitswesen einstellen, etwa durch genügend Kinderbetreuung und geregelte Arbeitszeiten. Ansonsten wird der Mangel an ärztlicher Arbeitszeit immer größer.

Dass die Medizin immer weiblicher wird, ist am Internationalen Frauentag eine gute Botschaft.

Ich habe den Eindruck, die jüngeren Mitglieder haben - unabhängig von ihrem Geschlecht - besondere Erwartungen an unsere Kammer, etwa hinsichtlich Service, Kommunikation und Beratung. Ich bin froh, dass wir mit unseren Anstrengungen der vergangenen vier, fünf Jahre diesen Wünschen immer besser gerecht werden.

Ich weiß, dass auch wir Felder haben, auf denen man uns Bürokratie vorzeigen kann. Aber ich habe den Eindruck, dass viele bei uns sehr kräftig daran arbeiten, die Bürokratie so weit zurückzudrängen, wie es irgend möglich ist. Die Umfrage unter den ehrenamtlichen Mandatsträgern, an der Sie alle teilgenommen haben, hat uns viele Fingerzeige gegeben, wie wir die Bürokratie, die von uns selbst ausgeht, reduzieren und serviceorientierter machen können. Ich möchte mich insbesondere auch bei Herrn Fritz, dem Vorsitzenden des Zukunftsausschusses, herzlich für die vielen Impulse bedanken, mit denen diese Arbeit angeregt worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre jetzt noch möglich, einen Ausblick auf den diesjährigen Ärztetag hier in Düsseldorf vorzunehmen und auf die Themen Prävention und öffentlicher Gesundheitsdienst einzugehen. Aber das wäre vielleicht ein bisschen viel; ich habe Sie reichlich strapaziert. Deshalb möchte ich jetzt nur noch auf das Thema der ärztlichen Kommunikation zu sprechen kommen, das wir auf dem diesjährigen und vielleicht auch auf dem nächstjährigen Ärztetag platzieren wollen. Wir haben uns externe Unterstützung organisiert, damit wir das Themenfeld der Kommunikation mit professioneller Beratung durchdringen können. Deshalb haben wir Herrn Spreng zu uns gebeten. Ich will Ihnen ein Beispiel sagen, das mir durch den Kopf gegangen ist, wenn man über Kommunikation spricht. Ich will das mit einer Gratulation verbinden. Ich will dem Kollegen Gassen aus unseren Reihen, in Düsseldorf niedergelassener Orthopäde, sehr herzlich zu seiner Wahl als Nachfolger von Andreas Köhler an der Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gratulieren. Ich wünsche ihm viel Glück für die Erfüllung seiner Aufgaben.

Ich unterstütze, was er über die notwendige Einheit, die wiedergefunden werden muss, gesagt hat. Ist Ihnen aufgefallen, welchen Terminus er gewählt hat, um das in ein Bild zu kleiden? Das ist der Terminus „Wagenburg“: Wir müssen die Einheit und den Schulterschluss in der Wagenburg finden.

Nun kann man sich mit dem Bild der Wagenburg etwas näher auseinandersetzen. Was ist eigentlich eine Wagenburg? Ich weiß nicht, ob sich alle, die hier sitzen, an die Wagenburg erinnern, die militärhistorisch im Mittelalter die alte Wagenburg war. Wahrscheinlich erinnern Sie sich alle an die Wagenburg in den Romanen von Karl May. In den Karl-May-Filmen sah man Heinz Erhardt oder Eddie Arent, die in einer solchen Wagenburg Klavier spielten. Aber wissen Sie, dass eine solche Wagenburg nichts anderes als ein Defensivinstrument ist? In der Wagenburg hält man es aus, bis man entweder doch überrollt ist oder bis von woanders Hilfe naht.

Ich wünsche mir sowohl für unsere Teilnahme am Deutschen Ärztetag als auch für die Arbeit unserer Kammer in den nächsten Jahren nicht in erster Linie, dass wir uns als Teil einer Wagenburg verstehen, sondern dass wir uns als ein zentrales Stück in einem Netzwerk der Allianzen, der Diskussionen, des intellektuellen Austauschs, der freien Mitgestaltung dieser Gesellschaft verstehen. Es geht um gestalten statt verwalten.

Es geht um mehr als darum, dass wir uns, unsere Existenz, unser Leben und unsere jetzige Befindlichkeit verteidigen. Es geht darum, dass wir unsere eigene Zukunft mitgestalten und dass wir durch die Art, wie wir das tun, Missstände, die wir registrieren, gemeinsam mit anderen beheben. Das ist unsere eigentliche zentrale Aufgabe.

Es stimmt: Es macht einen Unterschied, ob man sich engagiert oder nicht. Es macht auch einen Unterschied, wie man sich engagiert und mit welchen Vorstellungen im Kopf.

Ich glaube, es ist ein Anliegen, das wir alle gemeinsam teilen, dass es uns gelingen sollte, etwas mehr aus der defensiven Rolle herauszukommen, hinein in die, wie ich finde, selbstverständliche Rolle des Mitgestaltens.

Vielen herzlichen Dank dafür, dass Sie mir mit so viel Geduld zugehört haben.