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Entschließungen der Kammerversammlung am 17. März 2012 im Wortlaut


Beteiligung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen am Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V

Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dringend auf, die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen am Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V zu beteiligen.


Überschüsse im Gesundheitswesen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert Frau Barbara Steffens in ihrer Eigenschaft als geschäftsführende Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Konsens bei den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern auf Bundes- und Landesebene dazu herbeizuführen, die Krankenkassen zu veranlassen, die aufgelaufenen Milliardenüberschüsse für die medizinische Versorgung der Bevölkerung bereitzustellen. Die Kammerversammlung stellt fest, dass damit eine erste minimale Entspannung beim Problem der vielfach entstandenen wirtschaftlichen Engpässe aufgrund der nicht länger hinnehmbaren unterschiedlichen Honorarsituationen ermöglicht wird.Diese eingeforderte Maßnahme sieht die Kammerversammlung überdies als ersten - überfälligen - Schritt auf dem Weg zur Aufhebung jeglicher Budgetierung, deren ersatzlose Streichung erneut uneingeschränkt postuliert wird. Bei diesem eingeforderten Procedere geht es der Kammerversammlung ausschließlich darum, dass dieses wichtige, der Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung dienende Anliegen, aus dem Wahlkampf herausgehalten wird.


Datenschutz bei betrieblicher Gesundheitsförderung

Die Ärztekammer setzt sich dafür ein, dass bei betrieblichen Programmen zur Gesundheitsförderung (wie z. B. Kreislaufcheck oder Krebsvorsorge) Nichtteilnehmern keine Nachteile entstehen dürfen.


Die zentrale ärztliche Kompetenz zur Kommunikation

Die Kammerversammlung ersucht den Präsidenten dringlich, sich in der BÄK verstärkt für die Darstellung der zentralen ärztlichen Kompetenz zur Kommunikation in fachlicher und verantwortlicher Zuständigkeit für die Patienten und über alle Bereiche des Gesundheitswesens einzusetzen.


e-HBA "light" für Online-Abrechnung

Die Kammerversammlung begrüßt ausdrücklich den Beschluss der KV Nordrhein, auch den eHBA "light" zur Authentifizierung bei der Online-Abrechnung zu fördern.


Transparenz der Finanzströme in der GKV

Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung auf, das Finanzaufkommen der GKV in Nordrhein zu ermitteln, die Verwendung der Beiträge nachzuverfolgen und Transparenz darüber zu schaffen, wie hoch der Mittelrückfluss aus dem Gesundheitsfond in die Region Nordrhein ist sowie die Verwendung dieser Finanzmittel für die einzelnen Sektoren und Bereiche darzustellen.


Überschüsse im Gesundheitsfonds

Die Kammerversammlung fordert eine streng zweckgebundene Verwendung der Krankenkassenüberschüsse für Ausgaben, die der gesundheitlichen Versorgung der Mitglieder dienen.


Eine gute Gesundheitsversorgung braucht eine verlässliche Finanzierung!

Eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes Gesundheitswesen ist eine stabile und verlässliche Finanzierung. Dabei muss der Versorgungsbedarf der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen und nicht die jeweilige Lage des Staatshaushaltes. Die deutsche Ärzteschaft hat immer wieder vor einer Gesundheitsversorgung nach Kassenlage gewarnt.

Deswegen ist allen Versuchen eine klare Absage zu erteilen, die derzeit im GKV-System vorhandenen Finanzmittel anderen Zwecken als der langfristigen, stabilen gesundheitlichen Versorgung zuzuführen.

Die Menschen in Deutschland vertrauen darauf, dass ihre Beitragsmittel verwendet werden, um dem deutsche Gesundheitswesen auch in Zukunft seine Leistungsfähigkeit zu erhalten. Die Menschen, die ihren Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitswesen leisten, erwarten zu Recht, dass auch der Staat seiner finanziellen Verantwortung treu bleibt und nicht versucht, bereits zur Verfügung gestellte Mittel nach Kassenlage zurückzuholen.

Ärztinnen und Ärzte erleben in Praxen und Krankenhäusern tagtäglich, dass der Versorgungsbedarf einer alternden Bevölkerung kontinuierlich zunimmt. Immer mehr Menschen sind chronisch und mehrfach erkrankt. Sie sind auf eine umfassende Versorgung auch in Zukunft dringend angewiesen.Deshalb verwahrt sich die Kammerversammlung mit aller Entschiedenheit gegen jeden Versuch, dem solidarisch finanzierten Gesundheitswesen in Deutschland die dort in Zukunft dringend benötigten finanziellen Mittel zu entziehen.


Weg mit dem Hammerexamen! - Novelle der Approbationsordnung zügig umsetzen

Die Kammerversammlung fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte im Bundesrat zuzustimmen und damit den Weg zur Abschaffung des so genannten Hammerexamens freizumachen.

Die Kammerversammlung unterstützt die Kritik der Medizinstudierenden an der im Gesundheitsausschuss des Bundesrates ins Spiel gebrachten Abschaffung des Wahltertials zugunsten eines allgemeinmedizinischen Zwangstertials im Praktischen Jahr.