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Entschließungen der Kammerversammlung am 19. November 2016 im Wortlaut


Novelle der GOÄ

Die Kammerversammlung fordert die Bundesärztekammer auf, die Beschlüsse des 119. Deutschen Ärztetages zur Novelle der GOÄ zügig umzusetzen.

Nur ein Novellierungsvorschlag, der den Beschlüssen der vergangenen Deutschen Ärztetage entspricht, wird die notwendige Akzeptanz in der Ärzteschaft und auf dem 120. Deutschen Ärztetag im Jahr 2017 in Freiburg finden.


Ärztetagsbeschlüsse umsetzen - differenzierte Steigerungsmöglichkeiten bei einer novellierten GOÄ erhalten

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert alle Beteiligten auf, für den Erhalt regelhafter, differenzierter Steigerungs- und Abrechnungsmöglichkeiten in einer novellierten GOÄ Sorge zu tragen. Dies steht im Einklang mit Beschluss I -21 des Deutschen Ärztetages 2016.

Die individuelle, variable Steigerungs- bzw. Abrechnungsmöglichkeit ist ein Wesensmerkmal freier Berufe. Nur sie ermöglicht es, den Tätigkeitsaufwand im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Begleitumständen abzubilden. Aus ärztlicher Sicht dient dies auch dem Interesse des Patienten, die bestmögliche Behandlung zu erhalten.

Neben objektiven, krankheitsbedingten Faktoren wirken sich typischerweise auch persönliche Erwartungen des Patienten an die Art und Weise der Behandlung auf den entstehenden Behandlungsaufwand aus. Der Arzt ist nach Berufsordnung und Patientenrechtegesetz gehalten, diese Erwartungen zu erfüllen.


Keine Änderung der BÄO

Die Patienten-Arzt-Beziehung ist ihrem Wesen nach eine private Beziehung zwischen zwei Individuen. Diese individuelle Beziehung wird jedoch zunehmend durch Beeinflussungen und Steuerungen von außen belastet. Extrem ist das im Bereich der GKV erkennbar.

Die bisherigen Verlautbarungen der Bundesärztekammer deuten darauf hin, dass auch im Bereich der privaten Gebührenordnung Steuermechanismen eingebaut werden sollen, die rein ökonomischen Interessen dienen, z. B. Einrichtung einer gemeinsamen Kommission, Einrichtung einer Datensammelstelle, Bürokratisierung beim Ansatz des Steigerungsfaktors. Das alles führt nicht zu einer bürokratischen Entlastung und nicht zu einer angemessenen Honorierung. Diese scheinbaren Notwendigkeiten dienen ausschließlich den Interessen der Beihilfestellen und der PKV.

Die Kammerversammlung fordert daher die Bundesärztekammer auf, Änderungen der BÄO, auch in der jetzt scheinbar moderateren Form abzulehnen.


Leistungsbewertung nicht überstürzt vornehmen

Die BÄK hat nach dem Hamburger Ärztetag gezeigt, dass der Sachverstand der Verbände und Gesellschaften durch strukturierte Planung und Gespräche zügig und zeitgerecht in Legendierungen eingearbeitet werden konnte. Der am 08.11.16 vorgestellte Zeitrahmen einer Finalisierung der GOÄ bis zum Freiburger Ärztetag durchzudrücken, ist weder klug noch zielführend. Der Grundsatz „Sorgfalt geht vor Geschwindigkeit“ sollte insbesondere für Bewertung der Leistungen angewendet werden, so wie vom BÄK-Vorstand verkündet. Es macht keinen Sinn, eine ab ovo reparaturbedürftige GOÄ vorzulegen.

Die BÄK wird aufgefordert, die Bewertung der Legenden der GOÄ gemeinsam und ohne Zeitdruck mit den Verbänden und Gesellschaften auszuhandeln. Paretoleistungen müssen eine deutliche zweistellige prozentuale Steigerung erhalten und nicht eine asymmetrische Steigerungsrate bei seltenen, meist stationären Leistungen.


Diagnosecodierungen vereinfachen und Arztaufwand für Diagnosecodierungen begrenzen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert, die Codierung von Diagnosen zu vereinfachen und den Aufwand für Diagnosecodierungen für Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis gering zu halten. Diese Aufforderung richtet sich insbesondere an den Gesetzgeber und an die Krankenkassen.

Das derzeitige Codieren ist aus Arztsicht eine bürokratische Tätigkeit, die im Übermaß die Behandlung der Patienten negativ berühren kann, weil ärztliche Aufmerksamkeit und Ressourcen verbraucht werden, die dann dem einzelnen Patienten und der Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Zahlreiche ärztliche Gremien haben in der jüngeren Vergangenheit Bürokratieabbau gefordert – die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein unterstreichen diese Forderung auch im Kontext von Diagnosecodierungen.


Optimierung der Patientenversorgung statt Datenoptimierung und Datenmanipulation

Die Kammerversammlung verurteilt die von Krankenkassen eingeräumte Verwendung von Versichertengeldern zur Optimierung ihrer Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich und widerspricht der Unterstellung einer finanziell motivierten Komplizenschaft der Ärzteschaft. Hier wurde ein im Grundsatz sinnvoller Ansatz zur zielgerichteten Steuerung und zum besseren Einsatz der finanziellen Mittel durch das Verhalten der Krankenkassen desavouiert.


Versichertengelder gehören in die Patientenversorgung statt in die Datenoptimierung und Datenmanipulation und auch nicht in noch kompliziertere Kodierrichtlinien - für eine qualitätsfördernde Finanzierung der Patientenversorgung

Die Kammerversammlung verurteilt die in den letzten Wochen von GKV-Kassen eingeräumten Prozeduren und sogar Manipulationen beim Risikostrukturausgleich. Sie fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, diese Vorgehensweisen umgehend zu beenden und den dafür aufgewandten Milliardenbetrag endlich der Patientenversorgung unmittelbar zugutekommen zu lassen.


Vertragsarztpraxen müssen allein mit Kassenhonoraren existenzfähig sein - Beschlüsse ärztlicher Gremien endlich umsetzen

Die Körperschaften der ärztlichen Selbstverwaltung - Kammerversammlung der ÄKNo und Vertreterversammlung der KVNo – und der Deutsche Ärztetag haben mehrfach Beschlüsse gefasst, dass Vertragsärzten in Nordrhein bei vollzeitiger Tätigkeit allein mit der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten eine betriebswirtschaftlich tragfähige und Existenz sichernde Praxisführung möglich sein muss.


Information über den Wegfall der GKV - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln ist auch Aufgabe von Krankenkassen und Verbraucherschützern

Die Herausnahme von Medikamenten aus der Verschreibungspflicht hat zur Folge, dass diese Mittel nicht mehr von der GKV bezahlt werden und vom Arzt nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden können.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert Krankenkassen und Verbraucherschützer auf, im Rahmen ihrer Informationsaufgaben den gesetzlich Versicherten diese Änderung auch mitzuteilen. Die Information der Versicherten über einen solchen normsetzenden Schritt durch den Verordnungsgeber im Sinne von Rationierung ist nicht allein ärztliche Aufgabe.

Patienten und Verbraucher sind auch darauf hinzuweisen, dass unkontrollierte oder unsachgemäße Selbstmedikation gesundheitliche Schäden hervorrufen kann. Dies kann auch ein „einheitlicher Medikationsplan“ nicht entschärfen, wenn dem Arzt der Gebrauch von OTC-Medikamenten nicht bekannt ist. 


Krankenhausinvestitionsfinanzierung

Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung auf, ihren Verpflichtungen in der Krankenhausinvestitionsfinanzierung in vollem Umfang nachzukommen.

Die Zuständigkeit des Landes für die Krankenhausplanung lässt sich nicht von der Verpflichtung trennen, für die geplanten Krankenhauskapazitäten auch die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen.

Die vom Land beanspruchte qualitätsorientierte Krankenhausplanung muss mit der Bereitschaft des Landes zu einer qualitätsermöglichenden Investitionsfinanzierung verbunden sein.


Keine Einschränkung der Therapiefreiheit bei der Auswahl von Röntgenkontrastmitteln

Die Kammerversammlung lehnt eine Einschränkung der freien Auswahl von Kontrastmitteln zur Verwendung in der GKV ab. Die von Krankenkassen beabsichtigte wirkstoffübergreifende Substitution bedeutet eine Einschränkung der Therapiefreiheit und birgt das Risiko, dass Patienten nicht das für sie am besten geeignete Röntgenkontrastmittel erhalten.

Erschwerend kommt hinzu, dass ein Abweichen des Arztes von der Verordnungsvorgabe der Krankenkasse aus medizinischen Gründen im Einzelfall mit erheblichem bürokratischem Aufwand und Regressrisiko verbunden ist.


Der Gesetzgeber soll die Terminservicestellen wieder abschaffen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Gesetzgeber auf, die „Terminservicestellen“ (TSS) wieder abzuschaffen.

Die Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen ist nicht mehr vertretbar, nachdem einer der maßgeblichen Protagonisten des zugrunde liegenden GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes die Terminservicestellen selbst als „Flop“ bezeichnet hat, und darüber hinaus unangemessene Kosten und weitere Nachteile mit den TSS verbunden sind.


Kozepte der Notfallversorgung

Die Kammerversammlung hält es für dringend erforderlich, neue sektorenübergreifende Konzepte der Notfallversorgung unter Einbeziehung des Rettungsdienstes zu erproben. Diskussionen im G-BA, über ein gestuftes System von Notfallstrukturen hunderte Krankenhäuser von der Notfallversorgung auszuschließen, sind abzulehnen. Die flächendeckende qualitativ hochwertige Notfallversorgung wäre nicht mehr zu gewährleisten.


Prävention

Die Kammerversammlung begrüßt den Abschluss der Landesrahmenvereinbarung NRW zur Umsetzung des Präventionsgesetzes und fordert die Einbeziehung der Ärzteschaft mit ihren Kompetenzen in der Prävention und Gesundheitsförderung.