• Delegierte Ärztinnen und Ärzte auf der Konstituierenden Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 7.9.2019 in Düsseldorf
    Jürgen Brenn
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Entschließung der Kammerversammlung am 7. September 2019 im Wortlaut


Freiberuflichkeit statt Kommerzialisierung – drei Forderungen der nordrheinischen Ärzteschaft für ein patientenorientiertes Gesundheitswesen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein bekräftigt ihre seit Jahren geäußerte Kritik an der zunehmenden Kommerzialisierung des Gesundheitswesens. Sie begrüßt grundsätzlich alle Initiativen, die dieses Problem thematisieren und zu einer öffentlichen Debatte beitragen.

Zugleich wendet sich die Kammerversammlung gegen eine Berichterstattung, die die ethische Bindung des ärztlichen Handelns pauschal in Frage stellt. Trotz schwierigster Rahmenbedingungen bleibt das Wohl der Patientinnen und Patienten der zentrale Maßstab ärztlichen Handelns.

Angesichts einer immer weiter fortschreitenden Kommerzialisierung geraten Ärztinnen und Ärzte im stationären wie ambulanten Bereich aber immer mehr in ein Spannungsfeld zwischen ihrem Berufsethos und kommerziellen Zwängen. Deswegen müssen Ärztinnen und Ärzte als Angehörige eines freien Berufs gestärkt werden, für die es nach unserer Berufsordnung nicht in Frage kommt, hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen.

Die aktuellen Bedrohungen gehen jedoch über direkte Weisungen im Einzelfall weit hinaus. Mit großer Sorge sehen wir von kommerziellen Interessen getriebene Eingriffe in die Versorgungsstrukturen. Diese gehen oft am Bedarf der Bevölkerung vorbei und nehmen massive schädliche Eingriffe in die ärztliche Berufsfreiheit in Kauf.

Die Ärztekammer Nordrhein wird auch weiterhin die Freiberuflichkeit in allen Feldern ärztlicher Arbeit verteidigen. Die ärztliche Freiberuflichkeit muss ausdrücklich von der Politik anerkannt und gefördert werden.

Freiberuflichkeit und ihre Wahrung im ärztlichen Alltag muss bereits Thema während der ärztlichen Ausbildung an den Universitäten und während der Weiterbildung werden. Die Ärztekammer Nordrhein wird dazu in der neuen Wahlperiode weitere Initiativen ergreifen. Ein berufsethisches Beratungsangebot, das allen Ärztinnen und Ärzten in Konfliktsituationen offensteht, hat die Kammer bereits geschaffen.

Vor allen Dingen aber müssen sich die Rahmenbedingungen in unserem Gesundheitswesen ändern. Dazu sind drei Maßnahmen besonders dringlich:

  1. Das DRG-System muss grundlegend reformiert werden.
  2. Der Staat muss seiner Verantwortung für die Krankenhausplanung und -finanzierung endlich gerecht werden.
  3. Die weitere Übernahme der ambulanten Versorgung durch Fremdinvestoren muss verhindert werden. Die Finanzierung der ambulanten Versorgung muss den erbrachten Leistungen und dem Investitionsbedarf endlich gerecht werden.
   

Sitzungstermine der Kammerversammlung

(Wahlperiode 2019 - 2024)



(Wahlperiode 2024 - 2029)

Die Konstituierende und 1. Sitzung der Kammerversammlung findet am Samstag, 31. August 2024 ab 10 Uhr statt.

Die 2. Sitzung der Kammerversammlung findet am Samstag, 16. November 2024 ab 10 Uhr statt.