• Delegierte der Kammerversammlung November 2025
    Jürgen Brenn
  • Delegierte der Kammerversammlung November 2025
    Jürgen Brenn
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Entschließungen der Kammerversammlung am 14. März 2026 im Wortlaut


Aktuelle Themen der Berufs- und Gesundheitspolitik

Ärzteschaft fordert Beibehaltung der telefonischen AU nach den Regularien des G-BA und Ausschluss gekaufter Online-Krankschreibungen ohne Arzt- Patientenkontakt durch private Online-Plattformen

Die Ärztekammer Nordrhein fordert den Erhalt der telefonischen und videobasierten Krankschreibung für der Ärztin oder dem Arzt bekannte Patientinnen und Patienten nach den Regularien des G-BA zur Entlastung von Praxen und Patienten gerade in Infektzeiten. Bei einer weiteren Arbeitsunfähigkeit spricht sich die Kammerversammlung jedoch für einen persönlichen Arztkontakt aus. Die Kammerversammlung stellt fest, dass die Bedeutung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einem Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die Gesamtentwicklung der AU-Fälle sehr gering ist und daher keinen relevanten Einfluss auf den Krankenstand in Deutschland hat.

Gleichwohl sieht die Ärztekammer Nordrhein ein mögliches Missbrauchspotenzial insbesondere bei aus dem Ausland agierenden Online-Plattformen, die gekaufte Krankschreibungen lediglich auf Basis eines Fragebogens – also ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt – anbieten und bewerben. Ein solcher Online-Fragebogen ohne Kontakt reicht nicht aus und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Form des Missbrauchs zu unterbinden.

Flexibilisierung der Arbeitszeit erfordert Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden im Gesundheitssystem

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes entschieden ab. Sie verkennt die ärztliche Realität im Berufsalltag und widerspricht der arbeitswissenschaftlichen und -medizinischen Faktenlage. Das bedeutet, dass die bisherige Begrenzung von acht bzw. zehn Stunden pro Tag (§ 3 Arbeitszeitgesetz, ArbZG) durch eine wöchentliche Begrenzung von 48 Stunden im Durchschnitt ersetzt werden könnte. Damit könnten sich regelmäßig Arbeitstage von mehr als 12 Stunden Vollarbeit ergeben.

Ohne ausreichende Schutzmechanismen im Arbeitszeitgesetz bestehen erhebliche Risiken nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, die einer gefahrgeneigten Arbeit nachgehen, sondern für alle Mitarbeitenden in Gesundheitsberufen und damit für die Patientenversorgung. Regelmäßige lange Arbeitszeiten zu unterschiedlichen Tageszeiten kann zu erhöhten Fehlerraten führen und somit die Patientensicherheit gefährden. Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, somatische Störungen, psychische Erkrankungen, Schlafstörungen, schlechten Ernährungsgewohnheiten und Substanzkonsum. Das Risiko für Burn-Out erhöht sich. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung neben weiteren Studien und Umfragen auch die arbeitsmedizinische Expertise der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.

Ärztekammer Nordrhein begrüßt besonderen Schutz der Angehörigen der Heilberufe in ihrer dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeit

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein begrüßt den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 30.12.2025 vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“.

Vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren nachweislich deutlich zugenommenen Häufigkeit verbaler und körperlicher Attacken auch gegen Ärztinnen und Ärzte sowie Angehöriger anderer medizinischer Berufe – nicht nur in durch § 115 Absatz 3 StGB schon derzeit besonders geschützten Rettungsdiensten, Notdiensten und Notaufnahmen, sondern auch generell in Kliniken sowie Praxen und Medizinischen Versorgungszentren – stellt der Gesetzentwurf klar, dass es sich bei solchen Übergriffen nicht nur um die Verletzung individueller Rechtsgüter, sondern um Angriffe auf das Gemeinwohl handelt, die in besonderer Weise zu ächten und strafrechtlich zu verfolgen sind.

Der im Gesetzentwurf vorgesehene neue § 116 StGB-E beinhaltet einen neuen Straftatbestand, der Angehörige von Heilberufen und deren Mitarbeitende in Einrichtungen der stationären und ambulanten Patientenversorgung und damit Personen, deren Tätigkeit nicht der Staatsgewalt zuzuordnen sind, in besonderer Weise schützen soll, und anerkennt ausdrücklich und sichtbar, dass deren Tätigkeit dem Gemeinwohl dient. In Verbindung mit der ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfung des Strafrahmens und der Strafzumessung durch Ergänzungen in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB und Änderungen in den §§ 113 und 114 StGB berücksichtigt der neue § 116 StGB-E den erhöhten Unrechtsgehalt solcher Taten und vermag einen Beitrag zur Generalprävention derartiger Übergriffe in medizinischen Einrichtungen zu leisten.

Darüber hinaus ist gleichwohl eine gesamtgesellschaftliche Selbstvergewisserung erforderlich, bei der jeder Einzelne sowie gesellschaftliche Kräfte wie Verbände, Vereine, Medien, das Bildungssystem, der Kulturbetrieb, die Kirchen und die Politik gefordert sind, einer zunehmend mangelnden Toleranz und dem Verlust der Diskursfähigkeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sowie der Verrohung des mitmenschlichen Umgangs mit persönlichen Herabsetzungen bis hin zu Gewaltdelikten entschlossen entgegenzuwirken.

Ärzteschaft fordert mehr Forschung zu Indikation und medizinischem Nutzen von Medizinal-Cannabis und warnt vor indikationsferner Verordnungspraxis

Die Ärztekammer Nordrhein lehnt die ärztliche Verordnung von Medizinal-Cannabis außerhalb eines persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts über Onlineportale ab und wird berufsrechtliche Verstöße überprüfen. Die ärztliche Sorgfaltspflicht setzt bei der Verordnung von Medizinal-Cannabis nicht zuletzt aufgrund seiner psychoaktiven Wirkung einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraus, bei dem die medizinische Indikation geprüft und über mögliche Neben- und Wechselwirkungen aufgeklärt wird.

Die Ärztekammer Nordrhein fordert in diesem Kontext einen Ausbau und die Förderung klinischer Studien zu Indikation, Anwendung sowie (Neben-)Wirkung von MedizinalCannabis, auch um unbelegten Heilsversprechen zur Wirkung von Medizinal-Cannabis und einer nicht gerechtfertigten Indikationsausweitung evidenzbasiert begegnen zu können. Grundsätzliches Ziel dabei ist, den Missbrauch einzugrenzen, ohne den Zugang für Patientengruppen mit einer evidenzbasierten medizinischen Indikation zu erschweren.  

Ärzteschaft fordert entschlosseneres Vorgehen der Politik zur Reduktion des Zuckergehaltes in verarbeiteten Lebensmitteln

Übergewicht und Adipositas zählen in der Europäischen Region zu den führenden Ursachen für Tod und Behinderung und werden von der Weltgesundheitsorganisation als eine „anhaltende Epidemie“ bezeichnet. Vor diesem Hintergrund bedauert die Ärztekammer Nordrhein, dass bislang keine politische Mehrheit für eine evidenzbasierte steuerliche Regulierung stark zuckerhaltiger Produkte erreicht werden konnte.

Um diese „Epidemie“ zu bekämpfen, fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein die Bundesregierung daher weiterhin auf, eine gestaffelte, am Zuckergehalt orientierte Abgabe auf stark zuckerhaltige Getränke einzuführen, mit dem Ziel der Reduktion des durchschnittlichen Zuckergehaltes und der Gesamtaufnahme freier Zucker. Zudem sollte die Industrie mit wirtschaftlichen Anreizen zu einer Reduktion des Zuckergehalts in Softdrinks veranlasst werden. Dabei gilt es, die Reduktion des Süßgeschmacks als sinnvolles Ziel zu verfolgen und einen eins zu eins Ausgleich durch Süßungsmittel nicht zuzulassen. Eine maßvoll ausgestaltete, am Zuckergehalt orientierte Steuer, wäre auch kein Verbot, wie es argumentiert werde, sondern ein Instrument der Verhältnisprävention.

Darüber hinaus fordert die Kammerversammlung ein Gesetz zur Beschränkung von an Kinder und Jugendliche gerichteter Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder
Salzgehalt. Die Werbebeschränkungen sollten sich dabei am „Nutrient Profile Model“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren und müssen insbesondere auch für die digitalen Medien gelten.

Sicherstellung ärztlicher Weiterbildung „aus einem Guss“ auch unter den Bedingungen der Krankenhausreform und der Anpassungen des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW – kein Rückfall zu prekären Kurzzeitverträgen für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Bundesgesetzgeber, die Tarifvertragsparteien und alle Weiterbildungsstätten vor dem Hintergrund der strukturellen und fachlichen Neuausrichtung der Kliniken im Zuge der Krankenhausreform und der Anpassungen des nordrhein-westfälischen Krankenhausgestaltungsgesetzes dazu auf, auch zukünftig eine vollumfängliche, sinnvoll strukturierte und qualitativ hochwertige ärztliche Weiterbildung sicherzustellen und hierbei einen drohenden Rückfall zu Kurzzeitverträgen für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zu verhindern.

Gegenstand der Kooperation zwischen einzelnen Krankenhäusern muss daher gerade auch die Gewährleistung der Weiterbildung innerhalb von Arbeitsverträgen über die gesamte Mindestweiterbildungszeit in Gebieten, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Zusatz-Weiterbildungen sein – etwa in Gestalt von sozial verantwortungsbewusst gestalteten Arbeitnehmerüberlassungen unter Aufrechterhaltung eben dieser Arbeitsverträge.

Konfessionelle Arbeitsverhältnisse diskriminierungsfrei gestalten

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die konfessionellen Klinikträger auf, die Reform der kirchlichen Grundordnung umzusetzen und ärztliche Arbeitsverträge von der konfessionellen Präambel zu befreien.

Bei Arbeitsverhältnissen von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung soll die Nichteinhaltung dieser Ordnung nach einer angemessenen Frist mit dem Pausieren der Zulassung zur Weiterbildungsstätte sanktioniert werden. Bei allen übrigen ärztlichen Arbeitsverträgen im konfessionellen Raum wird der Gesetzgeber aufgefordert ebenfalls entsprechend zu handeln.

Schaffung einer Ombudsstelle für Weiterbildungsangelegenheiten in der Ärztekammer Nordrhein

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert eine ehrenamtliche Ombudsstelle in der Kammer zu schaffen, die bei Konfliktfällen zwischen Weiterbildungsbefugten und ÄiWs angesprochen werden kann.

Empfehlungen für eine sichere und wirksame Integration von Physician Assistants (PA) in Nordrhein

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein beauftragt den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein, Empfehlungen zur sicheren und wirksamen Integration von Physician Assistants in Nordrhein zu entwickeln. Dabei sind die folgenden Anregungen der Kammerversammlung abzuwägen:

  • Die Aufgabe von Physician Assistants (PA) ist die Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten in der Patientenversorgung. Sie üben keine Heilkunde aus.
    • Zur Abgrenzung zum ärztlichen Beruf muss eine klare bundesweite Definition obligater, nicht delegierbarer ärztlicher Kerntätigkeiten (z. B. ärztliche Aufklärung) geschaffen werden. Hierbei ist es wichtig die Grenzen der Vorbereitung und Unterstützung sowie der Übernahme von Tätigkeiten klarzustellen.
  • Physician Assistants sind eine eigene Berufsgruppe, die dem ärztlichen Dienst zugeordnet ist.
  • Ein Berufsgesetz sollte die rechtliche Stellung und die Ausbildung regeln.
    • PA müssen ausreichend praktisch und akademisch für die Tätigkeit qualifiziert sein.
    • Eine Standardisierung des Curriculums sowie die Einführung einer einheitlichen staatlich anerkannten Abschlussprüfung ist dafür elementar.
    • Die kontinuierliche berufliche Fortbildung der PAs sollte angeboten und geregelt werden.
  • PA unterstützen die Ärzteschaft im Sinne der Delegation und nicht der Substitution auf Basis der Empfehlungen der Bundesärztekammer. Wesentlich dafür sind:
    • Eine feste ärztliche Bezugsperson als direkter Vorgesetzter oder Vorgesetzte und für Anleitung und Überwachung.
    • Die Sicherstellung, dass die Delegationsverantwortung bei Ärztinnen und Ärzten bleibt, PA aber eine Übernahmeverantwortung tragen.
    • Eine klare Definition des Aufgabenbereiches und in der Umsetzung eine klare Zuordnung der Aufgaben im Team unter ärztlicher Leitung.
    • Patientinnen und Patienten müssen den Unterschied zwischen ärztlichen Beschäftigten und PA eindeutig erkennen können. Dies kann z.B. durch Berufskleidung, Namenschilder und Vorstellung unterstützt werden.
  • Die Integration von PA darf nicht dazu führen, dass
    • Ärztinnen und Ärzte mit ihrer Tätigkeit in die Randzeiten der Versorgung gedrückt werden.
    • die ärztliche Weiterbildung leidet, indem Weiterbildungsinhalte, Kenntnisse und Handlungskompetenz nicht mehr hauptsächlich in den Kernarbeitszeiten vermittelt werden können und Fallzahlen nicht erreicht werden. Dazu ist eine regelmäßige Evaluation der Weiterbildung insbesondere unter dem Aspekt erforderlich, ausreichend Möglichkeiten zu haben, um in den Kernarbeitszeiten Kenntnisse und Handlungskompetenz, Erfahrungen und Fertigkeiten zu erlangen. Der Delegationsgrad sollte dabei erfasst werden.
    • ärztliche Stellen gestrichen werden und die Dienstplanbesetzung dadurch ausgedünnt wird.
    • unzureichende ärztliche Kontrolle und Begleitung der PAs resultiert.
    • nicht stets eine Doppelbesetzung durch einen approbierten Arzt oder Ärztin vorliegt.
    • das Risiko für den Patientinnen und Patienten durch unzureichende fachliche Qualifikation vergrößert wird.
  • Zur gelungenen langfristigen Integration der PAs sollten Karriereperspektiven gemeinsam mit der Ärzteschaft entwickelt werden.
 

Berufsbild Physician Assistant: Einheitlicher regulatorischer Rahmen erforderlich

Der Studiengang Physician Assistance wurde vor über zwanzig Jahren eingeführt. Es fehlt ein gesetzlicher und inhaltlicher Rahmen, um die hohen Anforderungen an Patientensicherheit und Behandlungsqualität zu sichern. Deshalb möchte die Ärztekammer Nordrhein mit folgenden Maßnahmen und Klarstellungen für eine einheitliche Regulatorik für PAs eintreten:

  • Beibehaltung der ärztlichen Verantwortung: Obligatorische stufenweise ärztliche Aufsicht im dreistufigen Kompetenzmodell (Grundkompetenzen, Erweiterte Kompetenzen, Spezielle Kompetenzen) im Rahmen der Delegation, wie im BÄK-Positionspapier aus dem Jahr 2025 aufgeführt.
  • Mitwirkung an einem Berufsgesetz: Beteiligung der Landesärztekammern an der Ausarbeitung eines Berufsgesetzes, um einheitliche Standards zu sichern.
  • Klärung von Haftungsfragen: Dringende Notwendigkeit einer gesetzlichen Klärung von Haftungsfragen.
  • Präzise Definition ärztlicher Tätigkeiten: Es muss eine klare bundesweite Definition obligater, nicht delegierbarer ärztlicher Kerntätigkeiten (z. B. ärztliche Aufklärung) geschaffen werden. Hierbei ist es wichtig die Grenzen der Vorbereitung und Unterstützung sowie der Übernahme von Tätigkeiten klarzustellen.
  • Beratung von delegierenden Ärztinnen und Ärzten durch die Ärztekammer Nordrhein

Darstellung des ärztlichen Berufsbildes

Die Ärztekammer Nordrhein möge ein ärztliches Leitbild entwickeln, welches eine klare Darstellung des ärztlichen Berufsbildes beinhaltet.

Hierbei sollen neben beruflichen ethischen Grundpfeilern ärztliche Kompetenzen und Verantwortlichkeiten dargestellt werden sowie ein klares Tätigkeits- und Verantwortungsprofil in Abgrenzung zu anderen Gesundheitsberufen (z.B. Physician Assistant- PA) erfolgen.

Der unmittelbare Arzt-Patientenkontakt ist nicht ersetzbar

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein betont die Besonderheit und 
Unersetzbarkeit des persönlichen Arzt-Patientenkontaktes.

Beim direkten Arzt-Patientenverhältnis ist neben der professionellen Herangehensweise 
des Arztes / der Ärztin die zwischenmenschliche Beziehung von besonderer Bedeutung. Es stehen typischerweise existentielle Fragen für den Patienten oder die Patientin im Raum, die mit Ängsten und Zukunftssorgen verbunden sind.

Bei allen Bestrebungen zu einer Reform des deutschen Gesundheitswesens muss 
sichergestellt bleiben, dass zuvorderst die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten 
berücksichtigt werden und der unmittelbare Arzt-Patientenkontakt als wesentliches Element humaner Medizin als Goldstandard der Versorgung erhalten bleibt.

Auch unter Berücksichtigung der Aussage des früheren Ärztekammerpräsidenten Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe „der Arztberuf ist kein Gewerbe, und Patienten sind keine Kunden! Das ist ein Besonderes, und es ist nicht mit dem Verhältnis zu einem üblichen Dienstleister oder zu einem Verkäufer gleichzusetzen“ stellt die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fest:

Durch digitale Instrumente wie „künstliche Intelligenz“ bereitgestellte 
Patienteninformationen sind in aller Regel Surrogate aus standardisiert erhobenen 
Patientenangaben und u.U. nicht validierten Bilddokumenten ohne gesicherten 
Patientenbezug und sind ebenso wie die regelhafte ausschließliche Behandlung über Kommunikationsmedien keinesfalls einen angemessenen Ersatz für den Arzt-Patientenkontakt darstellen.

Die freie Arztwahl ist ein Grundelement des Arztberufes als freiem Beruf, Teil der Daseinsvorsorge und ein Patientenrecht

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stellt fest, dass die freie ärztliche Berufsausübung und freie Arztwahl unabhängig von künftigen Reformen der medizinischen Versorgung grundsätzlich erhalten bleiben müssen.

Die freie ärztliche Berufsausübung und der freie Zugang zum Arzt / Ärztin gilt auch, wenn Regularien innerhalb der GKV Zugangsbeschränkungen z. B. mit verpflichtender Vorschaltung von anderen medizinischen Berufen, Telefon- oder Videodiensten, Checklisten, oder digitalen Instrumenten bis hin zu KI–Anwendungen vorsehen.

Sicherstellung der Versorgung im Kontext oligopolistischer Marktstrukturen im Bereich der Gesundheits-IT-Anbieter

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stellt fest, dass die gegenwärtigen Abhängigkeiten deutscher Praxen und Kliniken von wenigen Gesundheits-IT-Anbietern ein Risiko für Datensicherheit, Innovationsfähigkeit und Versorgungsqualität darstellen.

Ursachen der Abhängigkeiten sind neben einschränkenden Vertragsbedingungen mangelnde oder proprietäre Schnittstellen zur Integration von Softwaremodulen und zur Datenspeicherung. Diese hemmen Wettbewerb und Innovationen gleichermaßen.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert daher die politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene auf, die Rahmenbedingungen in der deutschen Gesundheits-IT wie folgt anzupassen:

Schnittstellen müssen standardisiert und klar definiert werden. Bei deren Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass Markteintritte nicht durch eine unangemessene Komplexität mit Blick auf die Integration der einzelnen Softwaremodule und die Datenspeicherung gehemmt werden.

Einschränkende Vertragsbedingungen, wie etwa unangemessene Preissteigerungen und Lock-in-Effekte, bei denen ein Wechsel z. B. durch hohe Wechselkosten oder lange Kündigungsfristen erschwert wird, müssen ausgeschlossen werden. Im Falle der Nichteinhaltung technischer oder gesetzlicher Standards muss ein Sonderkündigungsrecht normiert werden.

Der Gesetzgeber wird zudem aufgefordert, eine verpflichtende Konformitätsbescheinigung für Softwareprodukte im Bereich der Gesundheits-IT einzuführen, um sicherzustellen, dass Interoperabilitätsvorgaben und sicherheitsrelevante Standards verbindlich durch die Hersteller eingehalten werden.

Analog zum Kfz-Typgenehmigungsverfahren soll diese Bescheinigung für deren Richtigkeit mit einer persönlichen Verantwortung der Geschäftsführung des IT-Anbieters verbunden werden. Ziel ist die Stärkung der Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Vertrauenswürdigkeit digitaler Gesundheitslösungen. Bereits vorgesehene Wechsel- und Interoperabilitätsrechte müssen konsequent durchgesetzt werden.

Zur Stärkung der IT-Sicherheit und zur fairen Verteilung von Risiken müssen Hersteller und Betreiber zentraler Infrastruktur (z. B. ePA-Aktensystem, E-Rezept-Dienst) stärker in die Verantwortung für Ausfälle, Datenverluste und Systemstörungen genommen werden. Zur Meldung und Erfassung technischer Probleme ist die Einrichtung einer zentralen Melde- und Prüfstelle erforderlich. Diese muss Mittel und Befugnisse haben, um die Funktionsfähigkeit und Performanz zentraler Dienste prüfen zu können und darf sich nicht alleine auf Hersteller- bzw. Betreiberangaben verlassen.

Ärzteschaft vor Datenschutzrisiken schützen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Gesetzgeber auf, Ärztinnen und Ärzte wirksam vor datenschutzrechtlichen Haftungsrisiken zu schützen, die sie nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen tragen können. Der Gesetzgeber muss die Verantwortlichkeiten im Bereich der Verarbeitung von Gesundheitsdaten eindeutig und praxisgerecht regeln.

Dies betrifft insbesondere digitale Anwendungen und Infrastrukturen im Gesundheitswesen, bei denen der Gesetzgeber die Ärzteschaft zur Nutzung bestimmter digitaler Systeme verpflichtet, etwa bei der Nutzung von Praxis- und Krankenhaussoftware. Hier muss sichergestellt werden, dass die Verantwortlichkeiten zwischen Leistungserbringern, Infrastrukturbetreibern und Softwareherstellern klar geregelt sind.

Insbesondere dürfen Ärztinnen und Ärzte nicht für Datenschutzverstöße haftbar gemacht werden, die aus technischen oder organisatorischen Umständen entstehen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Die zu definierenden Datenschutzregelungen müssen praxistauglich ausgestaltet sein und dürfen die ärztliche Berufsausübung nicht unverhältnismäßig bürokratisch belasten oder die Versorgung der Patientinnen und Patienten beeinträchtigen.

Patienteneinwilligung vor der Verarbeitung von Patientendaten

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), der gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) am Schutzversprechen der Einwilligung vor einer Datenverarbeitung von Patientendaten festzuhalten.

Die Einwilligung zur Datenverarbeitung, ist neben der Anonymisierung, die zentrale Denkfigur der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), um den Schutz personenbezogener Daten gesetzlich zu regeln.

elektronisches BTM-Rezept ermöglichen

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, schnellstmöglich das elektronische BTM-Rezept zu ermöglichen, damit die Verordnung von Betäubungsmitteln auf dem elektronischen Medikationsplan sichtbar wird.

Künstliche Intelligenz (KI) an Gesundheitsdaten bedeutet eine Datenmitnahme

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die gematik, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf, vor dem Beginn der Anwendung von KI auf Gesundheitsdaten der elektronischen Patientenakte (ePA) oder aus der ärztlichen Behandlungsakte detailliert darzulegen, wie verhindert werden kann, dass es durch KI zu einer Datenvervielfältigung und/oder einer Datenmitnahme von Gesundheitsdaten kommt.

Das Bundesgesundheitsministerium plant die Anwendung von KI direkt an den Daten der elektronischen Patientenakte (ePA), aber auch an der Befunddokumentation in Praxen und Krankenhäusern und im Forschungsdatenzentrum. Dies geht aus der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie von 2026 hervor.

Es besteht insofern hoher Klärungsbedarf, wie eine verbotene Sekundärdatennutzung von Patientendaten verhindert werden könnte.

Schutz vor Reidentifizierung bei anonymisierten/ pseudonymisierten Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) im Gesundheitsdatenraum (EHDS) über (Kalender-)Mustermatching und die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), der gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) vor dem Beginn der Datenbereitstellung für die Datenökonomie eine detaillierte Darstellung, ob und wie die anonymisierten und pseudonymisierten Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) im Gesundheitsdatenraum (EHDS) gegen eine Reidentifizierung geschützt sind.

Neben den Fragen zu Schwachstellen in der Prozessplanung und der Programmierung sind solche zur kryptografischen Sicherheit gegenüber einer Reidentifikation aufgekommen. Nach der Digitalisierungsstrategie 2026 soll Künstliche Intelligenz (KI) zur Auswertung dieser Daten zur Anwendung kommen, deshalb bedarf es eines weitergehenden Schutzkonzepts.

Anonym muss wirklich anonym sein

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), der gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) weiterhin nur dann von anonymisierten Daten auszugehen, wenn die Personen, über die die Daten berichten, nach dem Stand der Technik nicht reidentifiziert werden können.

Die staatlich garantierte Anonymisierung ist, neben dem der Einwilligung zur Datenverarbeitung, die zentrale Denkfigur der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), um personenbezogene Daten zu schützen.

bedarfsnotwendige Krankenhäuser - insbesondere im unterversorgten, ländlichen Raum - gemäß des Sozialstaatsprinzips erhalten

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stellt fest, dass angemessene Erreichbarkeit von Krankenhausbehandlung ein essenzieller Bestandteil der Daseinsvorsorge ist, den sozialen Frieden sichert und politischer Radikalisierung vorbeugt.

Krankenhausbehandlung ist - wie die ambulante medizinische Versorgung - Bestandteil der Daseinsvorsorge

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stellt klar, dass aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein die notwendige Krankenhausbehandlung ein essenzieller Bestandteil der Daseinsvorsorge ist. Allen Darstellungen, die Krankenhausbehandlung als gewerblichen Teil einer Gesundheitswirtschaft zu definieren, stellt sich die Ärztekammer Nordrhein entgegen.

Gewinnmaximierung in Bereichen der Daseinsvorsorge ist völlig fehl am Platz.

Cloudbasierte Künstliche Intelligenz (KI) an Behandlungsdaten - nur auf vertrauensvoller Infrastruktur

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), der gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) eine detaillierte Durchführungsbestimmung zur rechtssicheren Anwendung von cloudbasierter Künstlicher Intelligenz (KI), an anonymisierten und nicht-anonymisierten, ärztlichen Behandlungsdaten von Patienten.

Bislang wurde angenommen, es sei durch ausgeklügelte Sicherheitsarchitektur möglich, KI in Cloudspeichern zu betreiben, ohne dass der Cloudbetreiber selbst Zugriff auf den Algorithmus, die dabei verarbeiteten und/oder die generierten Daten bekommen könnte (sogenanntes „Confidential Computing“).

Es hat sich herausgestellt, dass die aktuell üblichen Sicherheitsmaßnahmen, durch eine leicht, im freien Handel, für zehn Euro erhältliche Platine (Rasperry Pi Pico), umgangen werden können. Zwei große Chiphersteller haben öffentlich eingeräumt, an diese Lücke nicht gedacht zu haben. Voraussetzung für den unberechtigten Datenzugriff ist lediglich, mit Administratorenrecht, der Zugang zum Ort, an dem die Cloudserver stehen. Damit haben Cloudbetreiber Zugriff auf Daten, Programme und KI der Nutzer.

Ärztliche Steuerung der ambulanten Versorgung sicherstellen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) auf, bei der Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstrukturen im Sinne des im Eckpunktepapier „Ambulante Versorgung zukunftsfest gestalten – Eckpunkte für das Gelingen eines Primärversorgungssystems“ dargestellten Reformprozesses sicherzustellen, dass

1.    die Steuerung der Patientenwege ärztlich verantwortet gestaltet werden muss.
2.    die ärztliche Selbstverwaltung und die ärztliche Verantwortung für medizinische Entscheidungen zentraler Bestandteil eines zukünftigen Primärversorgungssystems bleiben und
3.    strukturelle Reformen der ambulanten Versorgung die freiberufliche ärztliche Tätigkeit nicht beeinträchtigen.

Der Arztberuf ist kein Gewerbe und der Patient kein Kunde

"Der Arztberuf ist kein Gewerbe und die Patienten sind keine Kunden! Das ist das Besonderes, und es ist nicht mit dem Verhältnis zu einem Dienstleister oder zu einem Verkäufer gleichzusetzen." Diese Aussage von Herrn Prof. Hoppe behält ihre Aktualität und wird von der Kammerversammlung unterstrichen. Durch digitale Instrumente wie "künstliche Intelligenz" bereitgestellte Patienteninformationen sind in der Regel Surrogate aus standardisiert erhobenen Patientenangaben, die keinesfalls einen angemessenen Ersatz für den Arzt-Patientenkontakt darstellen. Die Aussage von Zukunftsforschern, dass die gesicherte Diagnose schon vor dem unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt erstellt wird, lehnt die Kammerversammlung ebenso ab wie die Sichtweise, den künftigen Arzt zum "Gesundheits-Coach" zu degradieren. Der Meinung von Zukunftsforschern, dass die "Menschen zu Gesundheitskunden, quasi Gesundheitskonsumenten" werden, tritt die Kammerversammlung eindeutig entgegen. Patienten sind Menschen in einer sehr vulnerablen Situation; der ärztliche Beruf beinhaltet ein vertrauensvolles, nicht kommerziell gesteuertes Hilfsangebot.

Gefährdung in der Patientenversorgung reduzieren, Informationssysteme optimieren

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Vorstand auf, sich mit folgender Problematik auseinanderzusetzen: Die aktuell zu Verfügung stehenden Krankenhaus- und Praxisinformationssysteme (KIS , AIS, PVS) verursachen aufgrund der Inkompatibilität und der nicht auf Usability ausgerichteten Applikationen einen relevanten Daten- und Informationsverlust. Dies behindert auch den Workflow in der Patientenbetreuung. Damit wird, wie in Studien nachgewiesen, die Versorgungsqualität verschlechtert und die Patienten auch einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. 

Resilienz im Gesundheitswesen

Resilienz im ambulanten Sektor stärken

Die Kammerversammlung stellt fest, dass die ambulante Versorgung im Normalbetrieb aufgrund ihrer hohen räumlichen Dezentralität und niedrigschwelligen Zugänglichkeit den überwiegenden Anteil der medizinischen Patientenversorgung (Patientenkontakte) sicherstellt. Gleichzeitig bestehen im Krisen- und Verteidigungsfall strukturelle Probleme, insbesondere durch kleinteilige Praxisstrukturen ohne individuelle Redundanzplanung, Personalengpässe sowie unzureichende infrastrukturelle Absicherung. Diese betreffen beispielsweise den Bereich der Notstromversorgung oder der Aufrechterhaltung von IT-Strukturen bei Systemausfällen.

Eine Vollausstattung aller Praxen mit Notstromversorgung, Lagerhaltung und Redundanzstrukturen ist weder realistisch noch wirtschaftlich. Stattdessen bedarf es für eine funktionierende Krisenversorgung klar definierter Versorgungsrollen.

Die Kammerversammlung fordert daher die politischen Entscheidungsträger in Bundes- und Landespolitik auf, die ambulante Versorgung in der nationalen Krisen- und Verteidigungsplanung mit zu berücksichtigen und maßgeblich an der Entwicklung eines Konzeptrahmens zu beteiligen.

Die Bereitstellung der finanziellen Ressourcen ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Regelbetriebsvorschriften sind in Ausnahmelagen nicht praktikabel. Haftungsrechtliche Hürden, etwa Haftungsregelungen für Entscheidungen unter Ressourcenknappheit, sind auszusetzen. Dokumentationspflichten sind im Verteidigungsfall temporär auf das medizinisch Sinnvolle zu reduzieren.

Die derzeitige EBM-basierte Finanzierung eignet sich nicht für Krisenszenarien. Für den Krisenmodus müssen stattdessen dringend gesetzliche Regelungen zu einer angepassten Finanzierung im Krisenfall (abweichend vom EBM) geschaffen werden, die Kapazitätserhalt und Ausfallmanagement statt Leistungsabrechnung entlohnt.

Die ambulante Versorgung muss systematisch in nationale Verteidigungs- und Krisenübungen einbezogen werden, indem regelmäßige Übungen auf regionaler Ebene sowie Schulungsprogramme für Praxisteams sichergestellt werden.

Resilienz im Gesundheitswesen: Auch IT-Systeme müssen im Mittelpunkt von Krisenszenarien stehen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stellt fest, dass der Ausfall oder die Kompromittierung auch nur einzelner vorhandener Teile der deutschen Gesundheit-IT-Infrastruktur schwerwiegende Beeinträchtigungen in der medizinischen Versorgung nach sich ziehen würde. Die gezielte Kompromittierung weitverbreiteter Systeme könnte neben einem massiven Schaden auch zu einem hohen Abfluss sensibler Daten führen.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert daher die Entscheidungsträger auf lokaler, kommunaler, Landes- und Bundesebene auf, den Ausfall oder die Sabotage gesundheitsrelevanter IT-Systeme mitzudenken und in entsprechenden Krisenplänen und Szenarien zu berücksichtigen. Wesentlich sind hierbei auch die Definition von Zuständigkeiten und Handlungsoptionen von öffentlicher Seite für alle Gliederungsstrukturen sowie die kontinuierliche Awareness-Bildung in der Gesellschaft.

Um die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen, muss zudem für den Krisenfall der Zugang zu wichtigen Informationen für alle Teile der Gesellschaft gewährleistet werden.

Der Gesetzgeber wird darüber hinaus aufgefordert, die Implementierung lokaler Backup-Lösungen im Gesundheitswesen zu fördern, sodass bspw. Sicherungskopien relevanter Daten im Krisenfall lokal und ohne Netzverbindung mindestens im Lesemodus auf Ersatzgeräten unverzüglich wieder nutzbar sind. Diese Infrastruktur muss durch die öffentliche Hand finanziert werden. Außerdem muss gewährleistet werden, dass Ärztinnen und Ärzte auch in Krisenzeiten situationsgerecht und pragmatisch handeln können.

Resilienz im stationären Sektor stärken

Die Kammerversammlung fordert die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern, z. B. auch im Rahmen der laufenden Gesetzgebung des Gesundheitssicherstellungsgesetzes, auf,

  • die strukturelle Resilienz der Krankenhäuser in den Bereichen Energie-, Kommunikations- und Versorgungsinfrastruktur gezielt zu stärken, um die Handlungsfähigkeit, z. B. im Falle eines Blackouts, sicherzustellen,
  • den Aufbau redundanter (ggf. auch analoger) Infrastrukturen zu forcieren,
  • eine bundesweite digitale Kapazitätsplattform aufzubauen (unter Nutzung vorhandener Systeme und Konzepte wie DEMIS oder Kleeblatt), die in Echtzeit Informationen zu freien (Intensiv-)Betten, Personalstand, Energieversorgung und Materialverfügbarkeit erfasst und insbesondere bei regionalen Belastungsspitzen eine koordinierte Steuerung ermöglicht,
  • klare Zuständigkeiten sowie verbindliche Kommunikations- und Entscheidungswege für Krisenlagen auf lokaler, kommunaler, Landes- und Bundesebene festzulegen und transparent zu machen.

Die Krisenresilienz der stationären Versorgung hängt maßgeblich von der Stabilität komplexer technischer und logistischer Strukturen ab. Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit und des Zugriffs auf vorhandene Gesundheitsdaten, eine gesicherte Energie- und Wasserversorgung sowie die Sicherstellung der Arzneimittel-, Material- und Lebensmittelversorgung. Bereits kurzfristige Ausfälle können die Versorgungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Zur langfristigen Stärkung der Resilienz sind weitergehende Konzepte erforderlich. Hierzu gehören unter anderem dezentrale Energieversorgungslösungen sowie der gezielte Ausbau technischer Reservekapazitäten. Gleichzeitig ist eine verbesserte Lageübersicht über den Status kritischer Infrastruktur erforderlich, um im Krisenfall eine koordinierte Steuerung zu ermöglichen.

Neben infrastrukturellen und personellen Maßnahmen bedarf es klar definierter Zuständigkeiten sowie transparenter Kommunikations- und Entscheidungswege. Krankenhäuser müssen systematisch in die Notfall- und Katastrophenschutzpläne von Bund, Ländern und Kommunen eingebunden werden.

Zur strategischen Weiterentwicklung der Krisenfestigkeit kann das bestehende dreistufige System der stationären Notfallversorgung als tragende Struktur dienen. Dieses müsste sodann konsequent und gezielt für Krisenlagen mit differenzierten Anforderungen an Infrastruktur und Versorgungsaufträge fortentwickelt werden. Dadurch lassen sich Versorgungsaufgaben klar zuordnen und vorhandene Ressourcen effizient bündeln.

Alle definierten Abläufe, Kommunikationswege und Maßnahmen müssen sowohl dem medizinischen Personal als auch den zuständigen Behörden bekannt sein, regelmäßig unter Beteiligung aller relevanten Akteure geübt und kontinuierlich angepasst werden. Die Einbindung der Ärztekammern in die Planungs- und Abstimmungsprozesse gewährleistet dabei eine gebündelte, strukturierte und fachlich fundierte Einbringung medizinischer Expertise.

Sektorübergreifendes Register ärztlicher Fachkräfte für Krisenlagen schaffen

Eine resiliente Gesundheitsversorgung setzt im Krisenfall die Kenntnis der ärztlichen Kompetenzen, Verfügbarkeit und Ressourcen voraus.

Ärztliche Doppelverwendungen, (z. B. Reserveoffizier, Zivilschutz/Blaulichtorganisationen, stationäre und ambulante Regelversorgung) sind nicht zentral bekannt und können im Bedarfsfall zu falscher Koordination führen.

Die Ärztekammer Nordrhein fordert die Landesregierung auf, dass ein datenschutzkonformes Kompetenzregister (verankert und Anwendung über das Heilberufsgesetz) auf- und ausgebaut werden kann.

Bei der Erfassung der ärztlichen Fachkraft sollte darüber hinaus die Qualifikation sowie eine denkbare Verwendung für Krisenfälle (Bundeswehr, Zivilschutz, stationäre und ambulante Regelversorgung) hinterlegt werden. So wird eine Grundlage geschaffen, um bei Eintritt einer Krisenlage Personaleinsätze gezielt durch die Selbstverwaltung zu unterstützen und beispielsweise Doppelplanungen zu vermeiden und Funktionen in Szenarien zu optimieren.

Forderungen für ein resilienteres Gesundheitswesen

Die Kammerversammlung fordert die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene auf, das deutsche Gesundheitssystem resilienter zu gestalten. Besondere Berücksichtigung sollen die unterschiedlichen strategischen, taktischen, operativen Bezüge sowie globale Herausforderungen finden. Diese könnten z.B. der Bündnis- und Verteidigungsfall, CBRN-Lagen, Versorgungskrisen, aber auch Pandemien und größere MANV-Situationen sowie Auswirkungen des Klimawandels finden.
Handlungsforderungen
1.    Es müssen bundesweite zivile Kommunikationsstrukturen im Sinne eines modifizierten Kleeblattmodells auf- und ausgebaut werden. Regionale Strukturen sollen auf der zuständigen Bundes- und Landesebene gebündelt werden und auf EU- und NATOEbene kompatibel sein. Es gibt EU Missionen und NATO Mission. Wichtig ist dabei die klare Festlegung von Verantwortlichkeiten.
2.    Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, (Militär)Bundeswehr, und das öffentlichen Gesundheitssystem sollen unter bundesweit einheitlicher Leitung koordiniert werden. Dabei ist die Einbeziehung von Hilfsorganisationen, Berufs- und freiwilligen Feuerwehren, Polizei Landes und Bundespolizei, THW, sowie das Beüben der Kommutation etc. regelmäßig erfolgen.
3.    Funktionsträger und die Schlüsselfunktionen müssen sollen eindeutig definiert werden, um die mehrfach Verplanung in Strukturen des ÖGD , des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes zu vermeiden.
4.    Die Resilienz der Krankenhäuser muss gestärkt werden unter besonderer Berücksichtigung der
a.    Baulichen Strukturen: OP-Strukturen müssen neu gedacht werden. Es müssen z.B. unterirdische Operationssäle gebaut werden, um bei militärischen oder terroristischen Anschlägen unterschiedlichen Lagen auf die in der Gebäudestruktur weiter arbeiten zu können.
b.    Bei CBRN-Lagen benötigen die Krankenhäuser Möglichkeiten der Detektion und Dekontamination.
c.    Lagerhaltung: Es müssen Medikamente und medizinische Verbrauchsgüter (Verbandmaterial, Nahtmaterial, Osteosynthesematerial etc.), Diagnostikmaterial in deutlich größerer Menge vorgehalten oder über Depot zugänglich gemacht werden. Dazu müssen dezentrale Lager geschaffen werden.
d.    Struktur: Es soll ein nationales Meldewesen z.B. für freie Krankenhausbetten und Betten für Schwerstverletzte Verwundete etabliert werden, um Patienten qualifiziert, effizient und zielgerichtet behandeln zu können.
e.    Es muss ein a redundantes System für IT- und Kommunikation etabliert werden, damit bei Störungen oder Ausfall Krankenhäuser weiter handlungsfähig sind.
f.    Die Sicherung der Energieversorgung muss auch für längeren Ausfall der Stromversorgung geplant werden.
g.    Mitarbeitern im gesamten Gesundheitssystem müssen in Katastrophenmedizin geschult werden.

Sitzungstermine der Kammerversammlung

(Wahlperiode 2024 - 2029)

Die 5. Sitzung der Kammerversammlung findet am Samstag, 14. März 2026 ab 10 Uhr statt.


 

Die 6. Sitzung der Kammerversammlung findet am Samstag, 14. November 2026 ab 10 Uhr statt.