Versendung von Wahlwerbung
Wahlwerbung gehört zu jeder demokratischen Wahl dazu. Sie ermöglicht es den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, den Wählerinnen und Wählern ihre Positionen und Ziele bekannt zu machen. Das gilt auch für die Wahl zur Kammerversammlung und zu den Vorständen der Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein, die vom 24. Mai bis 28. Juni per Brief stattfindet. Die Wahlwerbung unterliegt dabei festen Regeln, die einen fairen Wahlkampf ermöglichen sollen.
Die Wahllisten können Wahlwerbung auch direkt per Post an die wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein senden. Nach § 16 Abs. 2 Heilberufsgesetz NRW ist die Ärztekammer Nordrhein verpflichtet, den jeweiligen Vertrauenspersonen Name, Vorname und Anschrift der Kammerangehörigen auszuhändigen. Die Adressen dürfen ausschließlich für den gesetzlich erlaubten Zweck der Wahlwerbung verwendet werden und sind danach datenschutzkonform zu vernichten.
Sie können eine Änderung für die Weitergabe Ihrer privaten Anschrift in die berufliche Anschrift bei der Ärztekammer Nordrhein veranlassen. Am einfachsten ist eine Änderung über das Kammer-Portal www.meineaekno.de möglich
oder aber auch per E-Mail an kammerwahlen(at)aekno.de.
Die Herausgabe von Adressen erfolgt ausschließlich über die Hauptstelle. Anträge dazu sind von den Vertrauenspersonen der Wahllisten an die Hauptstelle der Ärztekammer Nordrhein, zu Händen Frau Tanja Stöver, zu richten (0211 4302-2140, , kammerwahlen(at)aekno.de).
Bitte verwenden Sie für die Anforderung des Adressverzeichnisses für Ihren Wahlkreis bitte folgendes Formular:
Kammerversammlung
Antrag zur Aushändigung eines Verzeichnisses für die Wahl der Kammerversammlung
Kreisstellen
Antrag zur Aushändigung eines Verzeichnisses für die Wahl der Kreisstellenvorstände