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Abschied vom Bett: Neuer Krankenhausplan in NRW vorgestellt

Gruppenbild Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann, Dr. Hans Alberg Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (M.), der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans Albert Gehle (l.) und der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, bei der Präsentation des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen: Henke forderte, Weiterbildungsverbünde zwischen grundversorgenden und spezialisierten Krankenhäusern im Gesetz zu verankern, um auch in Zukunft eine hochwertige Weiterbildung gewährleisten zu können. © MAGS

Düsseldorf, 23.8.2021. Statt Betten sollen in Nordrhein-Westfalen künftig verstärkt Leistungen geplant werden. Ziel ist es, die Versorgung kleinteiliger zu steuern und auf diese Weise Überkapazitäten in den Ballungsgebieten abzubauen und gleichzeitig eine flächendeckende Grundversorgung auch auf dem Land zu erhalten. Die Grundzüge der neuen Krankenhausplanung hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 20. August gemeinsam mit den beiden Ärztekammern des Landes, der Krankenhausgesellschaft (KGNW) und Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen in Düsseldorf vorgestellt.

Laumann bekräftigte, dass auch in Zukunft für alle Menschen in NRW innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus der Grundversorgung erreichbar sein soll. Zwar gebe es mit wenigen Ausnahmen heute eine nahezu flächendeckende Versorgung mit stationären Angeboten. Diese orientierten sich aber zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität. Ein vom Gesundheitsministerium 2019 vorgestelltes Gutachten zur „Krankenhauslandschaft NRW“ habe die Schwachstellen des bisherigen Systems benannt. „Es wurden für einzelne Regionen und Fachdisziplinen Anzeichen einer bestehenden Über-, Unter- und Fehlversorgung identifiziert“, sagte Laumann.  Außerdem habe sich deutlich gezeigt, dass die Planungsgröße „Bett“ das Versorgungsgeschehen nicht zuverlässig abbilde. Heute bestünden zu viele Angebote nebeneinander. Es sei die Aufgabe der neuen Krankenhausplanung, die Krankenhauslandschaft durch eine gute Koordination und Aufgabenverteilung insbesondere bei spezialisierten Leistungen zu stärken. Nicht jedes Krankenhaus müsse alles machen. „Wir brauchen eine transparente Zuweisung der Versorgungsangebote und eine effiziente Verteilung von Ressourcen und medizinischem Fachpersonal“, erklärte der Minister. Es gehe um eine sorgsame Neugestaltung mit Maß und Mitte.

Wesentliches Element der neuen Planungssystematik ist die Ausrichtung an 64 Leistungsgruppen mit 32 übergeordneten Leistungsbereichen. Diese bilden medizinische Fachgebiete und spezifische medizinische Leistungen wie Hüft- oder Knie-Endoprothesen ab. Über die Leistungsgruppen wird den Krankenhäusern der Leistungsumfang zugeteilt. Zur Ermittlung des Bedarfs wird künftig die jährliche Fallzahl je medizinischer Leistung herangezogen. „Jeder dieser Leistungsgruppen werden darüber hinaus konkrete Qualitätsvorgaben zugeordnet, die einheitliche und hochwertige Versorgungsstandards vorgeben“, sagte der Minister. Dazu zähle neben Vorgaben für das Personal und die technische Ausstattung auch das Ableisten bestimmter Fallzahlen.

In über 50 Sitzungen habe der Landesausschuss für Krankenhausplanung die neuen Rahmenvorgaben erarbeitet. Beteiligt waren daran auch die Ärztekammern des Landes sowie die KGNW und Vertreter der Krankenkassen. Diese stellten sich bei der Vorstellung der neuen Planungsvorgaben hinter den geplanten Paradigmenwechsel und lobten die faire und konstruktive Diskussion in dem Gremium.

Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, begrüßte die Neuausrichtung der neuen Krankenhausplanung. „Aus Sicht unserer Kammer gilt weiterhin, dass Krankenhausversorgung Daseinsvorsorge ist, und dass es deshalb auch in Zukunft in unserem Land flächendeckend eine wohnortnahe Versorgung geben muss“, sagte Henke. Dabei hänge die Qualität der Krankenhausversorgung ganz entscheidend von einer angemessenen Ausstattung der Abteilungen mit den richtig qualifizierten Ärztinnen und Ärzten ab. Deren gute Qualifikation könne allerdings nur gewährleistet werden, wenn es trotz der künftig zunehmenden Spezialisierung der Krankenhäuser gelinge, eine umfassende Weiterbildung zu erhalten. Deshalb müssten Weiterbildungsverbünde zwischen Standorten der Spezialversorgung und solchen der Regelversorgung verbindlich vorgegeben werden, forderte Henke.

Mit der neuen Krankenhausplanung sei NRW auf einem guten Weg, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hans Albert Gehle. Wichtig sei, dass diese auch in Zukunft die besonderen regionalen Bedürfnisse in NRW abbilde und auch trägerübergreifende Kooperationen zwischen den Krankenhäusern fördere. Zudem forderte Gehle eine Reform des DRG-Systems. Dieses habe in der Krankenhauslandschaft zu einem „Wettrüsten“ geführt. „Eine Reform ist überfällig“, sagte der Kammerpräsident. Sie müsse die Neugestaltung der Krankenhausplanung flankieren.

KGNW-Präsident Jochen Brink erklärte, die neue Planungssystematik werde zu spürbaren Veränderungen in der Krankenhauslandschaft führen. „Notwendigen Veränderungen versperren wir uns nicht“, betonte er. Allerdings müsse das Land die erforderlichen finanziellen Mittel für die Umstrukturierungen zur Verfügung stellen.

Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, lobte, man habe mit dem neuen Krankenhausplan ein vorbildliches Instrumentarium geschaffen. „Nicht jedes Krankenhaus macht alles gleich gut“, sagte Mohrmann. Eine gute Krankenhausplanung regele nicht der Markt allein. „Heute ist der Auftakt eines großen Prozesses, nicht der Abschluss“, so der AOK-Manager.

Im September soll der neue Krankenhausplan nach dem Willen des Gesundheitsministeriums im Gesundheitsausschuss des Landtages vorgelegt werden, voraussichtlich am 29. September wird es dazu eine Anhörung im Ausschuss geben. Anschließend könne der Plan in Kraft treten. Anfang 2022 rechnet man im Ministerium mit dem Beginn der regionalen Planungsverfahren. Diese dürften das gesamte Jahr in Anspruch nehmen. Anfang 2023 könne es die ersten Feststellungsbescheide geben.

HK

 

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